Weiterbildung
Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
Warum sollten Sie die Ausbildereignungsprüfung ablegen?
Mit dem Erwerb der Ausbildereignung werden berufs- und funktionsübergreifende Qualifikationen erworben, die für die Steuerung von Lernprozessen in Unternehmen von übergeordneter Bedeutung sind. Die Ausbildung im Unternehmen kann so verantwortlich durchgeführt werden. Zusätzlich qualifizieren die Lehrgangsinhalte verstärkt Nachwuchsführungskräfte im Unternehmen: Sie lernen, Lernprozesse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aktiv zu planen und unter Berücksichtigung lernpsychologischer Aspekte zu fördern und zu gestalten.
Durch die Prüfung werden die gem. § 30 Berufsbildungsgesetz i.V.m. § 1 Ausbilder-Eignungs-verordnung für den Ausbilder vorgeschriebenen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachgewiesen.
Durch die Prüfung werden die gem. § 30 Berufsbildungsgesetz i.V.m. § 1 Ausbilder-Eignungs-verordnung für den Ausbilder vorgeschriebenen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachgewiesen.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Durchführung von Fortbildungsprüfungen ist lt. Prüfungsordnung an örtliche Zuständigkeiten gebunden. Der Zuständigkeitsbereich der IHK Hannover umfasst die Landkreise: Diepholz, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Hannover, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Northeim, Osterode am Harz, Schaumburg.
Sie werden zugelassen, sofern Ihr Wohnort, Arbeitsstätte oder Lehrgangsort in unserem Kammerbezirk liegt. Fachliche Zulassungsvoraussetzungen sind für diese Prüfung nicht vorgeschrieben.
Sie werden zugelassen, sofern Ihr Wohnort, Arbeitsstätte oder Lehrgangsort in unserem Kammerbezirk liegt. Fachliche Zulassungsvoraussetzungen sind für diese Prüfung nicht vorgeschrieben.
Achtung: Die Ausbilderprüfung berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden, d.h. Ihre fachliche Eignung/Ausbildung muss zum Ausbildungsberuf passen. Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie bitte unsere
Ausbildungsberater/-innen bzw. die für Ihr Unternehmen zuständige IHK an.
Anmeldung
Bitte melden Sie sich über die Anmeldung online an. Die Anmeldung erfolgt in zwei Schritten:
1. Formular ausfüllen und Registrierung absenden,
2. Unsere E-Mail-Antwort bestätigen. Sie erhalten eine zweite E-Mail mit der Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung können Sie bei Bedarf an Ihren Bildungsträger oder Arbeitgeber weiterleiten. Eventuelle Änderungen teilen Sie uns per E-Mail mit.
Anmeldeschluss ist 5 Wochen vor Prüfungstermin.
Der Anmeldeschluss ist auch für Teilnehmer/-innen verbindlich, die nur die praktische Prüfung ablegen.
Der Anmeldeschluss ist auch für Teilnehmer/-innen verbindlich, die nur die praktische Prüfung ablegen.
Wir empfehlen derzeit die Nutzung des Anmeldeformulars mit den Browsern Edge oder Firefox.
Schriftliche / Praktische Prüfung
Siehe Musteraufgaben und Hinweise zur Prüfung (s. weitere Informationen)
Die praktischen Prüfungen beginnen ca. eine Woche nach der schriftlichen Prüfung. Für den Prüfort Hannover können Sie sich bei der der schriftlichen Prüfung vor Ort für praktische Prüfungstermine vormerken lassen. Für alle weiteren Prüforte erhalten Sie automatisch eine Einladung per Post.
Die praktischen Prüfungen beginnen ca. eine Woche nach der schriftlichen Prüfung. Für den Prüfort Hannover können Sie sich bei der der schriftlichen Prüfung vor Ort für praktische Prüfungstermine vormerken lassen. Für alle weiteren Prüforte erhalten Sie automatisch eine Einladung per Post.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 296,- Euro und richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der IHK Hannover. Fachwirte mit Befreiung vom schriftlichen Prüfungsteil zahlen 184,- Euro.
Ansprechpartner/-in Prüforte
Hannover und Region: Siegfried Baum
Hameln, Göttingen, Bruchhausen-Vilsen, Diepholz: Alena Antl
Prüfungstermine
2023
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07.02.2023
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22.08.2023
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21.03.2023
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26.09.2023
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25.04.2023
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24.10.2023
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06.06.2023
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21.11.2023
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2024
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06.02.2024
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13.08.2024
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12.03.2024
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17.09.2024
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23.04.2024
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22.10.2024
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28.05.2024
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26.11.2024
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Stand: 28.02.2023