Weiterbildung

Finanzanlagenfachleute: IHK sucht Prüfende für den Bereich Hannover

Die IHK Hannover geht in eine neue Berufungsperiode für die Prüfung zum/-r „Geprüften Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“ gemäß § 34f GewO. Für die Abnahme der Prüfung sollen nun Prüfungsausschüsse zusammengestellt werden. Die IHK bittet daher alle Gewerbetreibenden sowie die Mitarbeitenden in Unternehmen der Finanzwirtschaft zu überlegen, ob Personen aus Ihrem Unternehmen das Ehrenamt der Prüferin/des Prüfers wahrnehmen können.
Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen sollten Interessierte eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
  • einen Abschluss als Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung oder als Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung
  • einen anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt oder als Geprüfte Bankfachwirtin
  • langjährige Berufserfahrung im Bereich Finanzwirtschaft
  • einen Hochschulabschluss mit Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung
  • Befähigung zum Richteramt
Gesucht sind ausschließlich fachkundige Prüfende, die in den Berufen der Finanzwirtschaft tätig sind. Der zeitliche Aufwand wird in Abstimmung mit der IHK individuell festgelegt.
Stand: 01.02.2023