Prüfungsleistung auf Master Professional anrechenbar


Die bundeseinheitliche Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfung „Gepr. Betriebswirt/-in“ wurde vor einiger Zeit überarbeitet und mit dem neuen Titel „Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz und Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz – Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz“. Dieser neue Titel und die Bezeichnungen dürfen nur verwendet werden, wenn die Prüfung nach der neuen Verordnung bestanden wurde.
Absolventinnen und Absolventen, die ihre Prüfung nach der alten Verordnung bestanden haben, können diese erneut nach der neuen Verordnung ablegen, um die aktuelle Abschlussbezeichnung zu erwerben. Wer innerhalb von zehn Jahren nach Bestehen die Prüfung erneut ablegt, kann vom projektbezogenen Prüfungsteil befreit werden. Ein wesentlicher und zugleich aufwändiger Prüfungsteil entfällt damit.
Dirk Sundermeier
29.10.2024
Stand: 29.10.2024