Weiterbildung

Prüfungsordnung IHK-Betriebswirte 2006 endet demnächst

Prüfungen nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Betriebswirt/Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz“ vom 12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1625), die durch Artikel 4 der Verordnung vom 16. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, können nach dieser Verordnung nur noch bis zum Ablauf des 31. März 2024 zu Ende geführt werden. Von dieser Übergangsregelung sind diejenigen betroffen, die diese Prüfung fortführen oder wiederholen möchten. Dieser Personenkreis sollte sich möglichst schnell bei der Prüfungssachbearbeitung (Manfred Benz, Tel.: 0511/3107-283, E-Mail: manfred.benz@hannover.ihk.de) melden.
Die letzten schriftlichen Prüfungen nach der „alten“ Verordnung finden am 16./17. und am 23./24. November 2023 statt. Die Anmeldefristen sind auf den Internetseiten der IHK Hannover veröffentlicht.
Neue Prüfungsverfahren können nur nach der aktuellen „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz und Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz - Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz“ vom 24. Dezember 2020 erfolgen. Eine Anrechnung von Prüfungsleistungen nach der „alten Verordnung“ auf die aktuelle Betriebswirtsverordnung erfolgt nicht.
Dirk Sundermeier
30.10.2023
Stand: 17.04.2024