Weiterbildung
Verwendung von KI bei Haus- und Projektarbeiten
Die IHK-Organisation hat sich intensiv mit dem Thema „Verwendung von KI bei Haus- und Projektarbeiten“ befasst und empfiehlt, den Einsatz von KI bei schriftlichen Projekt- und Hausarbeiten der Aus- und Fortbildung grundsätzlich nicht zu untersagen. Die Nutzung von KI-Tools wird zukünftig nicht als Täuschungshandlung gewertet, wenn sie durch die Prüflinge – wie gefordert – offengelegt wird.
Begründung:
Der Einsatz Künstlicher Intelligenz wird zunehmend Bestandteil beruflicher Handlungsfähigkeit. Daher kann der Nachweis dieser Kompetenz künftig auch den sachgerechten Einsatz von KI, einschließlich der Arbeit mit Prompts, umfassen. Dies gilt insbesondere für Haus- und Projektarbeiten sowie zugehörige Präsentationen. An den bestehenden Kriterien zur Bewertung der Prüfungsleistungen ändert sich dadurch grundsätzlich nichts.
Die zu prüfenden Personen werden weiterhin aufgefordert, eine Eigenständigkeitserklärung abzugeben, die um den Punkt KI ergänzt wurden.
Darüber hinaus wird sich die IHK-Organisation im Rahmen künftiger Neuordnungsverfahren gemeinsam mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern mit der angemessenen Gewichtung schriftlicher Prüfungsleistungen und Dokumentationen befassen. In diesem Zusammenhang sollen auch bestehende Aus- und Fortbildungsordnungen überprüft und mit dem Ziel weiterentwickelt werden, eine möglichst einheitliche und vergleichbare Bewertung und Gewichtung der Prüfungsleistungen sicherzustellen.
Wichtiger Hinweis:
Der unerlaubte Einsatz von Hilfsmitteln in Prüfungssituationen stellt eine Täuschungshandlung dar und kann erhebliche prüfungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies gilt insbesondere für Klausuren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat in einem aktuell veröffentlichten Beschluss die Entscheidung eines Prüfungsausschusses bestätigt, wonach bereits das Mitführen eines Smartphones während einer Klausur als besonders schwerer Fall der Täuschung gewertet werden kann. In der Folge kann ein Ausschluss von der Wiederholungsprüfung gerechtfertigt sein. Dies führt dazu, dass die betreffende Prüfung endgültig als nicht bestanden gilt.
(Sun)
Stand: 09.10.2026
