Weiterbildung

Bachelor Professional: Regelungen für frühere Fachwirt-Abschlüsse

Die Fortbildungsprüfung zum „Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen“ wurde erstmals im Frühjahr 2026 durchgeführt. Personen, die die vorherige Fortbildungsprüfung „Geprüfter Fachwirt/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen“ absolviert haben, können die aktuelle Prüfung unter Befreiung von Prüfungsleistungen ablegen und so eine neue Abschlussbezeichnung erhalten.
Absolventinnen und Absolventen des Vorgängerabschlusses können unter Beachtung der Zehnjahresfrist nach § 56 Absatz 2 BBiG vom Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ befreit werden. Der Prüfungsteil „Kernprozesse, Steuerung und Zusammenarbeit“ ist hingegen vollständig abzulegen. (Sun)
Stand: 07.10.2026