Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe

Was ist das Ziel der Sachkundeprüfung?

Mit der Sachkundeprüfung soll der Nachweis erbracht werden, dass die in diesem Bereich tätigen Personen Kenntnisse über die für die Ausübung dieser besonders konfliktträchtigen Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse erworben haben, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Wachaufgaben ermög­lichen. Der Wissensstand dieser Personen muss deutlich über dem Wissen liegen, das im Rahmen der Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung (40 Stunden) vermittelt wird.

Wer muss geprüft werden?

  • Personen, die das Bewachungsgewerbe nach § 34a Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung als Selbständige ausüben wollen,
  • bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind,
  • die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen und
  • sonstige Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung beschäftigt werden:
    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sogenannte Citystreifen etc.),
    • Schutz vor Ladendieben (sogenannte Kaufhausdetektive),
    • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
    • Bewachungen in leitender Funktion von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen,
    • Bewachungen in leitender Funktion von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Weitere Beispiele finden Sie in unserem Merkblatt „Abgrenzung einzelner Tätigkeiten“ auf unserer Internetseite.

Wer ist von der Prüfung befreit?

An der Prüfung muss nicht teilnehmen, wer am 01.01.2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe sachkundeprüfungsrelevante Tätigkeiten (§ 34a Absatz 1a GewO) ausgeübt hat und darüber eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorweisen kann. Außerdem von der Prüfung befreit ist, wenn eine der folgenden Prüfungen bei einer IHK erfolgreich abgelegt wurde:
  • "Geprüfte Werkschutzfachkraft"
  • "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft"
  • “Geprüfter Werkschutzmeister”
  • "Meister für Schutz und Sicherheit"
oder folgenden Ausbildungsberuf erfolgreich abgeschlossen hat:
  • “Fachkraft für Schutz und Sicherheit”
  • “Servicekraft für Schutz und Sicherheit“
oder folgende Abschlüsse nachweisen kann:
  • einen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeidienst, Bundesgrenzschutz oder Bundespolizei, mittleren Justizvollzugsdienst oder für den mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe) hat
  • eine abgeschlossene Laufbahnprüfung als Feldjäger (Bundeswehr) absolviert hat

Wann muss die Prüfung abgelegt werden?

Die Sachkundeprüfung muss vor Aufnahme einer der vorgenannten Tätigkeiten absolviert werden. Eine Karenzzeit ist nicht vorgesehen.

Werden ausländische Befähigungsnachweise anerkannt?

Wie läuft die Prüfung ab?

Zunächst findet der schriftliche Teil statt. Die Durchführung erfolgt digital (Tablet oder Laptop der IHK). Er umfasst 82 Aufgaben und ist im Ankreuz­verfahren zu beantworten; Zeit: 120 Minuten, maximale Punktzahl: 120.
Jede Aufgabe enthält so viele Punkte, wie sie an richtigen Lösungen enthält. Für jede Aufgabe wird die erreichbare Punktzahl angegeben.
In der Prüfung kann bei Single Choice Fragen (= nur eine richtige Antwort) auch nur eine Antwort ausgewählt werden. Bei Multiple Choice Fragen (= maximal zwei richtige Antworten) existiert diese Begrenzung nicht. Werden bei den Multiple Choice Fragen also mehr Antworten angekreuzt, als die Aufgabe an richtigen Lösungen enthält, wird die Aufgabe mit 0 Punkten bewertet.
Sofern im schriftlichen Teil mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erzielt wurden, ist die geprüfte Person für die mündliche Prüfung zuge­lassen. Die schriftliche Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Für die mündliche Prüfung sind ca. 15 Minuten anzusetzen. Es dürfen mehrere Personen (max. fünf) gemeinsam geprüft werden. Werden auch hier mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erzielt, gilt die Prüfung als bestanden. Hierüber erhält die geprüfte Person unmittelbar nach Prüfungsende eine Bescheinigung.
Bei Nichtbestehen des mündlichen Prüfungsteils muss die Prüfung innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils erfolgreich abgelegt werden. Ansonsten gilt die Sachkundeprüfung insgesamt als nicht bestanden. Die Anerkennung einzelner Prüfungsteile für den Wiederholungsfall ist nicht möglich.
Hier finden Sie Einzelheiten zur Tablet-Prüfung - Kurzanleitung. Weitere Informationen erhalten Sie in der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) der IHK Hannover.

Welche Wissensgebiete werden in der Prüfung behandelt?

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
    (Schwerpunkt mündliche Prüfung)
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und
    Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt (Schwerpunkt mündliche Prüfung)
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
Hier finden Sie den kompletten Rahmenplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 89 KB).

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Die Vorbereitung kann entweder durch Selbststudium oder gezielte Schulungsmaßnahmen erfolgen. Es gibt Weiterbildungseinrichtungen die gezielt auf die Sachkundeprüfung vorbereiten. Eine Auswahl von Weiterbildungseinrichtungen finden Sie auf der Seite „Kursnet" der Bundesagentur für Arbeit. Geben Sie als Suchbegriff „Sachkundeprüfung" und als Veranstaltungsort Ihren Wohnort oder die nächstgrößere Stadt ein. Außerdem finden Sie hier ein Anbieterportal Vorbereitungslehrgänge
Die Teilnahme an einer 40-stündigen Unterrichtung nach § 34a der Gewerbeordnung ist als Prüfungsvorbereitung nicht zu empfehlen, da sie keine qualifizierte Vorbereitung ersetzt.

Wer ist zuständig und wo findet die Prüfung statt?

Zuständige Stelle zur Abnahme der Prüfung ist nur die IHK. Prüfungsort: Industrie- und Handelskammer Hannover, Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover.

Übernimmt das Jobcenter oder andere Zahlungsträger die Gebühr?

Sollte die Prüfungsgebühr nicht von Ihnen selbst übernommen werden, ist eine Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB) beizufügen. Bitte wenden Sie sich vor der Anmeldung damit direkt an die für Sie zuständige Institution, z. B. Agentur für Arbeit (Arbeitsamt), JobCenter, Berufsförderungsdienst, Rentenversicherung, Arbeitgeber.

Was kostet die Sachkundeprüfung?

Die Gebühr für die Sachkundeprüfung als Erstprüfung - schriftlicher und mündlicher Teil - beträgt 142 € (Gebührentarif der IHK Hannover, (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 36 KB) Buchstabe D Ziffer 7.3.1). In dem Gebührentarif sind auch die Gebühren für die Wiederholungsprüfung schriftlicher und mündlicher Teil geregelt.

Entstehen Kosten bei einem Rücktritt von der Prüfung?

Unter Umständen 31 €. Nähere Einzelheiten dazu im Gebührentarif der IHK Hannover, (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 36 KB) Buchstabe D Ziffer 7.3.5.

Anmeldung und Termine

Die freien Termine finden Sie hier nach der Prüfungsvariantenauswahl. Dort können Sie sich anmelden.

Wie erhalte ich eine Zweitschrift der Bescheinigung?

Falls die Bescheinigung abhanden gekommen ist, können wir eine Zweitschrift ausstellen. Eine Zweitschrift kann nur die IHK ausstellen, die die Prüfung abgenommen hat. Sie können hier die Ausstellung einer Zweitschrift beantragen.

Noch nicht alle Fragen beantwortet?

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern auch telefonisch oder per Mail zur Verfügung: Tel. (0511) 3107-3 22, E-Mail: bewachungsgewerbe@hannover.ihk.de
Weitere Informationen zum Bewachungsgewerbe finden Sie auch auf unserer Internetseite .

Stand: 30.06.2025