Validierung beruflicher Handlungsfähigkeit
Das neue Feststellungsverfahren ermöglicht, beruflich erworbene Kompetenzen ohne formale Ausbildung am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs feststellen und bescheinigen zu lassen.
- Definition: Validierung
- Ablauf: Überblick über das Validierungsverfahren
- Ergebnis: Anerkennung beruflicher Kompetenzen
- Teilnahmezulassung: Voraussetzungen für die Durchführung
- Beratung: Persönliches Beratungsgespräch
- Unternehmen: An- und ungelernte Mitarbeiter qualifizieren
- Rechtliche Aspekte: Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz
- FAQ: Die häufigsten Fragen
Das Validierungsverfahren wird seit dem 1. Januar 2025 im Rahmen des Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) von der IHK Hannover angeboten.
So einfach funktioniert's!
- Terminvereinbarung: Bei Interesse kontaktieren Sie uns per E-Mail (Berufsbildung@hannover.ihk.de). Sie erhalten anschließend einen Terminvorschlag für ein Beratungsgespräch – wahlweise per Teams oder vor Ort.
- Beratungsgespräch: Während eines 45-minütigen Gesprächs informieren wir Sie umfassend über das Validierungsverfahren, dessen Voraussetzungen sowie die anfallenden Kosten.
- Einleitung des Validierungsverfahrens: Auf Basis eines Referenzberufs erfolgt eine praktische Prüfung mit anschließender Bescheinigung Ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit

Definition: Validierung
Menschen mit langjähriger praktischer Erfahrung, aber ohne Berufsabschluss in ihrem Tätigkeitsfeld, stehen auf dem Arbeitsmarkt oft vor Herausforderungen. Ohne einen anerkannten Nachweis ihrer Kompetenzen werden sie häufig übersehen oder unterschätzt.
Das neue Feststellungsverfahren (Validierungsverfahren) bietet ihnen die Möglichkeit, ihre berufliche Handlungsfähigkeit anhand eines anerkannten Ausbildungsberufs offiziell feststellen und bescheinigen zu lassen.
Ablauf: Überblick über das Validierungsverfahren
Das Feststellungsverfahren umfasst die Prüfung der Unterlagen zur Festlegung des Referenzberufs sowie einen praktischen Prüfungsteil, der die berufliche Handlungsfähigkeit bestätigt.
Das Verfahren umfasst zwei zentrale Schritte:
- Überprüfung der Unterlagen – Zunächst wird ein geeigneter Referenzberuf festgelegt, basierend auf bisherigen Tätigkeiten und Erfahrungen und geprüft, ob eine vollständige oder überwiegende Vergleichbarkeit hergestellt werden kann.
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Praktischer Prüfungsteil – Die berufliche Handlungsfähigkeit wird durch praxisnahe Aufgaben geprüft. Dies erfolgt durch ein Feststellungstandem aus zwei von der Kammer berufenen Prüferinnen oder Prüfern. Die Bewertung kann auch direkt im Unternehmen stattfinden.Eine theoretische Abschlussprüfung wie bei der Externenprüfung entfällt.Je nach Ergebnis erhält die Person ein Zeugnis oder einen Bescheid über die vollständige oder überwiegende Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf.
Ergebnis: Anerkennung beruflicher Kompetenzen
Bei erfolgreichem Abschluss des Validierungsverfahrens bestätigt die IHK Hannover die berufliche Handlungsfähigkeit schriftlich – entweder durch ein Zeugnis bei vollständiger Vergleichbarkeit oder durch einen Bescheid bei überwiegender Vergleichbarkeit.
Die Validierung ist keine Alternative zur regulären Berufsausbildung. Sie richtet sich ausschließlich an Personen, die durch ihre Berufspraxis umfassende Kompetenzen erworben haben, jedoch keinen Berufsabschluss besitzen.
Das Validierungsverfahren führt nicht zu einem Berufsabschluss.
Vorteile
Die Validierung unterstützt Beschäftigte und Arbeitssuchende im Bewerbungsprozess und verbessert ihre Chancen auf eine neue Anstellung. Mit Durchführung des Verfahrens erhalten Sie einen objektiven Nachweis ihrer Kompetenzen, der über ein übliches Arbeitszeugnis hinausgeht.
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Offizielle Anerkennung der FähigkeitenDie Validierung und offizielle Anerkennung durch die IHK Hannover bestätigt die berufliche Handlungsfähigkeit.
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Bessere KarrierechancenDas Validierungszertifikat kann im Bewerbungsprozess unterstützen und die Chancen auf eine neue Beschäftigung erhöhen.
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Bessere GehaltsverhandlungenDie offizielle Anerkennung der Fähigkeiten kann eine Grundlage für höhere Gehälter und eine bessere Position im Unternehmen sein.
Teilnahmezulassung: Voraussetzungen für die Durchführung
Am Validierungsverfahren können alle Personen teilnehmen, die
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mindestens 25 Jahre alt sind (für Menschen mit Behinderung entfällt diese Altersgrenze)
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mindestens das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung im Referenzberuf nachweisen können,
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ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung in Deutschland erworben haben,
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im Referenzberuf keinen deutschen Berufsabschluss oder keinen anerkannten ausländischen Abschluss haben und
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nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis im Referenzberuf stehen.
Da das gesamte Verfahren auf Deutsch durchgeführt wird, sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig.
Beratung: Persönliches Beratungsgespräch
In einem kostenlosen Beratungsgespräch prüfen wir, ob das Validierungsverfahren für Sie geeignet ist und ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Die Beratenden stellen Ihnen zudem zwei weitere Optionen vor, die Teilqualifikation und die Externenprüfung, um Ihre Kompetenzen offiziell nachzuweisen.
Zeiträume
Die Beratungsgespräche finden montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr statt und dauern etwa 45 Minuten. Sie können zwischen einem Online-Termin oder einem Termin vor Ort in der IHK Hannover, Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover wählen. In Ausnahmefällen sind zusätzliche Termine möglich.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird ein geeigneter Ausbildungsberuf (Referenzberuf) festgelegt. Anschließend werden die Verfahren beispielhaft erläutert.
Auf Basis Ihrer Fähigkeiten und Wünsche wählen Sie eine passende Option für sich aus und erhalten von uns weitere Informationen zum Ablauf und den Kosten.
Terminvereinbarung
Für eine Terminvereinbarung schreiben Sie bitte eine E-Mail an berufsbildung@hannover.ihk.de und schicken Sie alle verfügbaren Unterlagen mit z.B. mit Lebenslauf, Arbeitszeugnissen, sonstigen Nachweisen.
Ein Mitarbeitender der IHK Hannover wird sich dann zeitnah bei Ihnen melden um einen Termin zu vereinbaren.
Das Beratungsgespräch dient dazu, Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Anerkennung Ihrer beruflichen Kompetenz vorzustellen.
Unternehmen: An- und ungelernte Mitarbeiter qualifizieren
Das neue Validierungsverfahren hilft auch den Unternehmen: Sie können so die Fähigkeiten und das Können von Menschen ohne Berufsabschluss besser einschätzen, ihre Mitarbeitenden passgenauer einsetzen und zielgerichtet qualifizieren. Für die Unternehmen kann das neue Verfahren damit zur Fachkräftesicherung und Mitarbeiterbindung beitragen.
Werden im Unternehmen Personen dieser Zielgruppe beschäftigt und sucht der Betrieb nach Möglichkeiten
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diesen Mitarbeitenden Wertschätzung entgegenzubringen und deren Leistung anzuerkennen,
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die Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung zu erhöhen,
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die Mitarbeitenden gezielt weiterzuentwickeln,
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die Fachkräftequote im Unternehmen zu erhöhen,
kann ein Validierungsverfahren eine gute Möglichkeit sein, diese Ziele zu erreichen. Insbesondere dann, wenn das Unternehmen für die Mitarbeitenden ein individuelles, praxisorientiertes Instrument sucht oder für Personen mit im Ausland erworbenen Berufskompetenzen kein berufliches Anerkennungsverfahren möglich ist.
Mitarbeitende bei der Teilnahme am Validierungsverfahren unterstützen
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Mitarbeitende auf das Validierungsverfahren aufmerksam machen
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Mitarbeitende bei der Antragstellung und der Vorbereitung auf die Validierung unterstützen
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ggf. die eigenen Räumlichkeiten für das Validierungsverfahren ihrer Mitarbeitenden zur Verfügung stellen
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Mitarbeitende für die Teilnahme am Validierungsverfahren freistellen
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Mitarbeitende bei der Finanzierung des Verfahrens unterstützen
Kurzfilme: „Fachkraft ohne Berufsabschluss – Wie Arbeitgeber davon profitieren“
Hinweis: Diese Kurzfilme sind im Projekt ValiKom Transfer entstanden, in dem das Validierungsverfahren sechs Jahre lang von 32 Kammern erprobt wurden. Das neue gesetzliche Validierungsverfahren weicht in wesentlichen Teilen von dem im Projekt durchgeführten Verfahren ab (z.B. in Bezug auf die Zulassungsvoraussetzungen und den Umfang des Verfahrens). Die verschiedenen Nutzenperspektiven, die die drei Arbeitgeber schildern, werden aber auch zukünftig zum Tragen kommen.
Rechtliche Aspekte: Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz
Hier finden Sie grundlegende Informationen zu den rechtlichen Aspekten des Validierungsverfahrens. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben keine Rechtsberatung ersetzen. Für individuelle Fragen wenden Sie sich an die zuständige Kammer oder eine Beratungsstelle.
- Verordnung über das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit (pdf) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 331 KB)
- Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz Juli 2024 (pdf) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 495 KB)
FAQ: Die häufigsten Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Validierungsverfahren. Wir möchten Ihnen einen klaren Überblick über den Ablauf, die Voraussetzungen und die Vorteile bieten. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter!
- An wen richtet sich das Verfahren?
Das Verfahren richtet sich an Erwachsene
- mit mehrjähriger Berufserfahrung,
- ohne Berufsabschluss im ausgeübten Beruf,
- mit Interesse an einem Nachweis über ihre Kompetenzen,
- für die eine Externenprüfung (noch) nicht in Frage kommt.
- Wer kann an dem Validierungsverfahren teilnehmen?
Teilnehmen können Personen, die
- mindestens 25 Jahre alt sind,
- das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung nachweisen können,
- ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung in Deutschland erworben haben
- im Referenzberuf keinen deutschen Berufsabschluss oder keinen anerkannten ausländischen Abschluss haben sowie,
- nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis im Referenzberuf stehen.
Da das gesamte Verfahren auf Deutsch durchgeführt wird, sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig. - Sind Deutschkenntnisse nötig?
Das gesamte Verfahren wird auf Deutsch durchgeführt, daher sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig. Das betrifft vor allem die Fachsprache im jeweiligen Beruf. Wenn Sie sich unsicher sind, berät Sie die IHK Hannover gerne.
- Was ist ein Referenzberuf?
Der Referenzberuf ist der duale Ausbildungsberuf, in dem die berufliche Handlungskompetenz festgestellt werden soll.
- Wie viel Berufserfahrung braucht man, um an einem Validierungsverfahren teilnehmen zu können?
Um an einem Validierungsverfahren teilzunehmen, ist mindestens das 1,5–fache der regulären Ausbildungszeit des Referenzberufs als einschlägige Berufserfahrung nötig. Diese muss den überwiegenden Teil des Berufsbildes abdecken.Beispiel: Die Ausbildung im Beruf Fachlagerist/-in dauert zwei Jahre. Für eine Bewertung in diesem Beruf müssen mindestens drei Jahre relevante Berufserfahrung nachgewiesen werden.
- Wie läuft das Validierungsverfahren ab?
Das Verfahren erfolgt in vier Schritten.
- Information und Beratung
Sie erhalten erste Informationen zum Verfahren und zu den Dokumenten, die für die Antragsstellung benötigt werden. Außerdem kann der passende Referenzberuf identifiziert werden. Der Referenzberuf ist ein dualer Ausbildungsberuf.
- Antragsstellung
Sie dokumentieren die beruflichen Fähigkeiten entlang des eigenen Lebenslaufs. Für die Antragsstellung werden die Angaben durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsnachweise oder Zertifikate belegt. Die IHK Hannover prüft den eingereichten Antrag und wertet die eingereichten Dokumente und Nachweise aus.
- Bewertung
Ein Feststellungstandem, das aus zwei Prüfer/-innen der IHK Hannover besteht, stellt insbesondere mit praktischen und mündlichen Aufgaben die berufliche Handlungsfähigkeit im Gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes fest.
- Ergebnismitteilung
Abhängig vom Ergebnis des Verfahrens stellt die IHK Hannover ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf oder einen Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf aus.
Kann keine ausreichende berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt werden, wird der Antrag abgelehnt. - Information und Beratung
- Welche Dokumente sind für die Antragsstellung nötig?
- Kopie eines Identitätsnachweises (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Kopie eines Wohnsitznachweises (z.B. Personalausweis, Aufenthaltstitel)
- Angaben zur Berufserfahrung im Referenzberuf (z.B. aktueller Lebenslauf)
- Nachweise über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit (z.B. Arbeitszeugnisse, Weiterbildungen, Schulungen)
- ggf. Antrag auf Nachteilsausgleich
Nachweise, die in einer anderen Sprache als in Deutsch ausgestellt sind, müssen in der Regel mit einer Übersetzung eingereicht werden. - Was kostet die Teilnahme am Validierungsverfahren?
Das Validierungsverfahren ist eine hoheitliche, gebührenpflichtige Leistung der IHK Hannover. Die Gebühren werden durch die IHK Hannover in ihrer Gebührenordnung festgelegt.Die IHK informiert Sie gerne zu den Gebühren in Ihrem Verfahren.
- Was erhält man am Ende des Verfahrens?
Das Validierungsverfahren endet mit einem Zeugnis oder Bescheid.Hinweis: Es wird kein Berufsabschluss vergeben. Diesen erhält nur, wer eine Abschlussprüfung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgreich ablegt.
- Wozu berechtigt ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit?
- Anspruch auf Zulassung zur Abschlussprüfung (sog. Externenprüfung)
- Anspruch auf Zulassung zur Prüfung im Bereich der Fortbildung (ggf. weitere Zulassungskriterien beachten)
- Ausbildungsberechtigung: Mit einem Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit liegt die fachliche Eignung als Ausbilderin oder Ausbilder vor. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AEVO-Prüfung) muss zusätzlich nachgewiesen werden, um ausbilden zu dürfen.
Lassen Sie sich diesbezüglich von der IHK Hannover vorab beraten! - Welche Möglichkeit besteht, wenn das Verfahren nur eine überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit ergibt?
Bei Erhalt eines Bescheides über die überwiegende Vergleichbarkeit, kann binnen fünf Jahren ein Antrag auf ein Ergänzungsverfahren gestellt werden. Dieses hat das Ziel, die vollständige Vergleichbarkeit zu erreichen.
- Was ist ein Ergänzungsverfahren?
Das Ergänzungsverfahren richtet sich auf die Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit der beruflichen Kompetenzen. Ein Antrag auf ein Ergänzungsverfahren kann nur einmal gestellt werden.Im Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit ist differenziert aufgeführt, für welche Bereiche die berufliche Handlungsfähigkeit besteht und für welche Bereiche sie nicht besteht. Im Ergänzungsverfahren werden nur die Bereiche bewertet, für die zuvor keine Handlungsfähigkeit festgestellt wurde.Lassen Sie sich zu den Möglichkeiten der Qualifizierung hinsichtlich der Bereiche, für die die berufliche Handlungsfähigkeit nicht besteht, von der IHK Hannover vorab beraten!
- Kann das Verfahren wiederholt werden?
Bei einem ablehnenden Bescheid kann nach einer Frist von 12 Monaten erneut ein Antrag zum Zwecke der Wiederholung gestellt werden. Dafür muss glaubhaft gemacht werden, dass neue oder zusätzliche berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde.
- Ab wann ist eine Teilnahme möglich?
Die neuen rechtlichen Regelungen zum Validierungsverfahren werden erstmalig ab 1. Januar 2025 angewendet. Eine Antragsstellung bei zuständigen Stellen ist somit ab 1. Januar 2025 möglich.Die Antragsunterlagen erhalten Sie von der IHK Hannover, sofern diese zuständig ist. Bitte beachten Sie, dass das Validierungsverfahren gebührenpflichtig ist.
- Wo kann ein Antrag auf Zulassung zum Validierungsverfahren gestellt werden?
Die IHK Hannover ist die zuständige Stelle für Personen in ihrem Kammerbezirk. Bitte beachten Sie, dass mit der Antragsstellung eine Gebühr erhoben wird. Lassen Sie sich vor einer Antragstellung durch die IHK Hannover beraten.
- Wer ist zuständig?
Die IHK Hannover ist die zuständige Stelle für Personen mit Wohnsitz in ihrem Kammerbezirk. Lassen Sie sich vor einer Antragstellung durch die IHK Hannover beraten.
- In welchen Berufen wird das Validierungsverfahren angeboten?
Das Validierungsverfahren wird in allen dualen Ausbildungsberufen angeboten, deren Zuständigkeit bei der IHK Hannover liegen.
- Wer führt das Validierungsverfahren durch?
Die erste Beratung findet bei der IHK Hannover statt.Die Organisation und Durchführung der Validierungsverfahrens übernimmt für ihren Kammerbezirk die IHK Hannover.Die praktische Bewertung Ihrer beruflichen Kompetenzen führt ein Feststellungstandem durch. Dieses besteht aus zwei für das Verfahren geschulte Prüfer/-innen der IHK Hannover. Grundlage für die Bewertung ist die jeweilige Ausbildungsordnung des Berufs.
- Wie lange dauert das Validierungsverfahren?
Die gesamte Dauer hängt unter anderem von den individuellen Voraussetzungen, vom Umfang des Antrags und dem jeweiligen Beruf ab.
- Welchen Nutzen hat das Verfahren für Unternehmen?
Mit dem Zeugnis / Bescheid der IHK Hannover erhalten Unternehmen eine verlässliche Bewertung der beruflichen Handlungsfähigkeit der Mitarbeitenden oder von Bewerber/-innen, die keinen Berufsabschluss haben. So können diese passgenau eingesetzt oder zielgerichtet qualifiziert werden.Nicht zuletzt bedeutet das Zeugnis bzw. der Bescheid eine besondere Wertschätzung und kann die Mitarbeiterbindung stärken: Beruflich kompetente Menschen können im Unternehmen gehalten und motiviert werden, sich weiterzuentwickeln. Somit leistet das Validierungsverfahren auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung.
- Gibt es besondere Bestimmungen für Menschen mit Behinderung?
Für Menschen mit Behinderung nach §2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX gelten zusätzliche Regelungen:
- Es kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden, wenn sich die gesundheitliche Einschränkung auf die Kompetenzfeststellung auswirkt.
- Es kann ein Antrag auf eine Verfahrensbegleitung gestellt werden.
Wenn aufgrund von Art und Schwere der Behinderung die Feststellung der überwiegenden oder vollständigen, für die Ausübung des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit nicht möglich ist, gibt es eine zusätzliche Möglichkeit:- Es ist ein Antrag auf teilweise Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit möglich.
- Die Altersgrenze von mindestens 25 Jahren für die Antragsstellung entfällt.
- Der Bescheid über die teilweise Vergleichbarkeit kann zusätzlich auch eine überwiegende oder vollständige Vergleichbarkeit mit einer Referenzausbildungsregelung gem. §66 BBiG ausweisen, sofern diese bundeseinheitlich geregelt ist.
Stand: 16.06.2025