Validierung beruflicher Handlungsfähigkeit

Das neue Feststellungsverfahren ermöglicht, beruflich erworbene Kompetenzen ohne formale Ausbildung am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs feststellen und bescheinigen zu lassen.
Das Validierungsverfahren wird seit dem 1. Januar 2025 im Rahmen des Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) von der IHK Hannover angeboten.
So einfach funktioniert's!
  1. Terminvereinbarung: Bei Interesse kontaktieren Sie uns per E-Mail (Berufsbildung@hannover.ihk.de). Sie erhalten anschließend einen Terminvorschlag für ein Beratungsgespräch – wahlweise per Teams oder vor Ort.
  2. Beratungsgespräch: Während eines 45-minütigen Gesprächs informieren wir Sie umfassend über das Validierungsverfahren, dessen Voraussetzungen sowie die anfallenden Kosten.
  3. Einleitung des Validierungsverfahrens: Auf Basis eines Referenzberufs erfolgt eine praktische Prüfung mit anschließender Bescheinigung Ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit
Ablauf Validierungsberatung bei der IHK Hannover

Definition: Validierung

Menschen mit langjähriger praktischer Erfahrung, aber ohne Berufsabschluss in ihrem Tätigkeitsfeld, stehen auf dem Arbeitsmarkt oft vor Herausforderungen. Ohne einen anerkannten Nachweis ihrer Kompetenzen werden sie häufig übersehen oder unterschätzt.
Das neue Feststellungsverfahren (Validierungsverfahren) bietet ihnen die Möglichkeit, ihre berufliche Handlungsfähigkeit anhand eines anerkannten Ausbildungsberufs offiziell feststellen und bescheinigen zu lassen.

Ablauf: Überblick über das Validierungsverfahren

Das Feststellungsverfahren umfasst die Prüfung der Unterlagen zur Festlegung des Referenzberufs sowie einen praktischen Prüfungsteil, der die berufliche Handlungsfähigkeit bestätigt.
Das Verfahren umfasst zwei zentrale Schritte:
  1. Überprüfung der Unterlagen – Zunächst wird ein geeigneter Referenzberuf festgelegt, basierend auf bisherigen Tätigkeiten und Erfahrungen und geprüft, ob eine vollständige oder überwiegende Vergleichbarkeit hergestellt werden kann.
  2. Praktischer Prüfungsteil – Die berufliche Handlungsfähigkeit wird durch praxisnahe Aufgaben geprüft. Dies erfolgt durch ein Feststellungstandem aus zwei von der Kammer berufenen Prüferinnen oder Prüfern. Die Bewertung kann auch direkt im Unternehmen stattfinden.
    Eine theoretische Abschlussprüfung wie bei der Externenprüfung entfällt.
    Je nach Ergebnis erhält die Person ein Zeugnis oder einen Bescheid über die vollständige oder überwiegende Vergleichbarkeit mit einem Referenzberuf.

Ergebnis: Anerkennung beruflicher Kompetenzen

Bei erfolgreichem Abschluss des Validierungsverfahrens bestätigt die IHK Hannover die berufliche Handlungsfähigkeit schriftlich – entweder durch ein Zeugnis bei vollständiger Vergleichbarkeit oder durch einen Bescheid bei überwiegender Vergleichbarkeit.
Die Validierung ist keine Alternative zur regulären Berufsausbildung. Sie richtet sich ausschließlich an Personen, die durch ihre Berufspraxis umfassende Kompetenzen erworben haben, jedoch keinen Berufsabschluss besitzen.
Das Validierungsverfahren führt nicht zu einem Berufsabschluss.

Vorteile

Die Validierung unterstützt Beschäftigte und Arbeitssuchende im Bewerbungsprozess und verbessert ihre Chancen auf eine neue Anstellung. Mit Durchführung des Verfahrens erhalten Sie einen objektiven Nachweis ihrer Kompetenzen, der über ein übliches Arbeitszeugnis hinausgeht.
  • Offizielle Anerkennung der Fähigkeiten
    Die Validierung und offizielle Anerkennung durch die IHK Hannover bestätigt die berufliche Handlungsfähigkeit.
  • Bessere Karrierechancen
    Das Validierungszertifikat kann im Bewerbungsprozess unterstützen und die Chancen auf eine neue Beschäftigung erhöhen.
  • Bessere Gehaltsverhandlungen
    Die offizielle Anerkennung der Fähigkeiten kann eine Grundlage für höhere Gehälter und eine bessere Position im Unternehmen sein.

Teilnahmezulassung: Voraussetzungen für die Durchführung

Am Validierungsverfahren können alle Personen teilnehmen, die
  • mindestens 25 Jahre alt sind (für Menschen mit Behinderung entfällt diese Altersgrenze)
  • mindestens das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit als Berufserfahrung im Referenzberuf nachweisen können,
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung in Deutschland erworben haben,
  • im Referenzberuf keinen deutschen Berufsabschluss oder keinen anerkannten ausländischen Abschluss haben und
  • nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis im Referenzberuf stehen.
Da das gesamte Verfahren auf Deutsch durchgeführt wird, sind ausreichende Sprachkenntnisse nötig.

Beratung: Persönliches Beratungsgespräch

In einem kostenlosen Beratungsgespräch prüfen wir, ob das Validierungsverfahren für Sie geeignet ist und ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Die Beratenden stellen Ihnen zudem zwei weitere Optionen vor, die Teilqualifikation und die Externenprüfung, um Ihre Kompetenzen offiziell nachzuweisen.

Zeiträume

Die Beratungsgespräche finden montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr statt und dauern etwa 45 Minuten. Sie können zwischen einem Online-Termin oder einem Termin vor Ort in der IHK Hannover, Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover wählen. In Ausnahmefällen sind zusätzliche Termine möglich.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird ein geeigneter Ausbildungsberuf (Referenzberuf) festgelegt. Anschließend werden die Verfahren beispielhaft erläutert.
Auf Basis Ihrer Fähigkeiten und Wünsche wählen Sie eine passende Option für sich aus und erhalten von uns weitere Informationen zum Ablauf und den Kosten.

Terminvereinbarung

Für eine Terminvereinbarung schreiben Sie bitte eine E-Mail an berufsbildung@hannover.ihk.de und schicken Sie alle verfügbaren Unterlagen mit z.B. mit Lebenslauf, Arbeitszeugnissen, sonstigen Nachweisen.
Ein Mitarbeitender der IHK Hannover wird sich dann zeitnah bei Ihnen melden um einen Termin zu vereinbaren.
Das Beratungsgespräch dient dazu, Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Anerkennung Ihrer beruflichen Kompetenz vorzustellen.

Unternehmen: An- und ungelernte Mitarbeiter qualifizieren

Das neue Validierungsverfahren hilft auch den Unternehmen: Sie können so die Fähigkeiten und das Können von Menschen ohne Berufsabschluss besser einschätzen, ihre Mitarbeitenden passgenauer einsetzen und zielgerichtet qualifizieren. Für die Unternehmen kann das neue Verfahren damit zur Fachkräftesicherung und Mitarbeiterbindung beitragen.
Werden im Unternehmen Personen dieser Zielgruppe beschäftigt und sucht der Betrieb nach Möglichkeiten
  • diesen Mitarbeitenden Wertschätzung entgegenzubringen und deren Leistung anzuerkennen,
  • die Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeiterbindung zu erhöhen,
  • die Mitarbeitenden gezielt weiterzuentwickeln,
  • die Fachkräftequote im Unternehmen zu erhöhen,
kann ein Validierungsverfahren eine gute Möglichkeit sein, diese Ziele zu erreichen. Insbesondere dann, wenn das Unternehmen für die Mitarbeitenden ein individuelles, praxisorientiertes Instrument sucht oder für Personen mit im Ausland erworbenen Berufskompetenzen kein berufliches Anerkennungsverfahren möglich ist.

Mitarbeitende bei der Teilnahme am Validierungsverfahren unterstützen

  • Mitarbeitende auf das Validierungsverfahren aufmerksam machen
  • Mitarbeitende bei der Antragstellung und der Vorbereitung auf die Validierung unterstützen
  • ggf. die eigenen Räumlichkeiten für das Validierungsverfahren ihrer Mitarbeitenden zur Verfügung stellen
  • Mitarbeitende für die Teilnahme am Validierungsverfahren freistellen
  • Mitarbeitende bei der Finanzierung des Verfahrens unterstützen

Kurzfilme: „Fachkraft ohne Berufsabschluss – Wie Arbeitgeber davon profitieren“

Hinweis: Diese Kurzfilme sind im Projekt ValiKom Transfer entstanden, in dem das Validierungsverfahren sechs Jahre lang von 32 Kammern erprobt wurden. Das neue gesetzliche Validierungsverfahren weicht in wesentlichen Teilen von dem im Projekt durchgeführten Verfahren ab (z.B. in Bezug auf die Zulassungsvoraussetzungen und den Umfang des Verfahrens). Die verschiedenen Nutzenperspektiven, die die drei Arbeitgeber schildern, werden aber auch zukünftig zum Tragen kommen.

Rechtliche Aspekte: Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz

Hier finden Sie grundlegende Informationen zu den rechtlichen Aspekten des Validierungsverfahrens. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben keine Rechtsberatung ersetzen. Für individuelle Fragen wenden Sie sich an die zuständige Kammer oder eine Beratungsstelle.

FAQ: Die häufigsten Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Validierungsverfahren. Wir möchten Ihnen einen klaren Überblick über den Ablauf, die Voraussetzungen und die Vorteile bieten. Falls Ihre Frage nicht dabei ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Stand: 16.06.2025