Jugendliche in Ausbildungsverhältnissen beschäftigen

Wer Jugendliche (15 bis unter 18 Jahre) in Ausbildungsverhältnissen beschäftigt, muss das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beachten. Es regelt unter anderem die Dauer der Arbeitszeit, die Ruhepausen, die tägliche Freizeit, die Nachtruhe, die Beschäftigung an Samstagen und den Urlaub.
Die Niedersächsische Gewerbeaufsicht stellt hierzu umfangreiche Informationen, zum Beispiel ein Merkblatt zu Fragen der Arbeitszeitregelung für Jugendliche zur Verfügung.
Zudem muss das JArbSchG im Betrieb ausgehängt bzw. ausgelegt werden, so dass sich der Jugendliche informieren kann. Bei der Planung der Ausbildungszeit muss zwischen der Beschäftigung jugendlicher und volljähriger Auszubildender differenziert werden. Hinweise zur Freistellung zum Berufsschulunterricht bei Jugendlichen finden Sie hier.
Für weitere Fragen zu diesem oder anderen Themen können Sie sich an die IHK-Ausbildungsberater wenden.
Stand: 09.01.2025