Ausbildung

Ausbildungsbeginn: Hinweise für einen erfolgreichen Ausbildungsstart

Die erste Woche in der dualen Ausbildung ist ein aufregender, aber auch bedeutsamer Schritt im Leben eines jungen Menschen. Daher ist es wichtig, dass sowohl Auszubildende als auch Ausbilder diesem Neuanfang die nötige Aufmerksamkeit schenken, um eine Ausbildung erfolgreich zu beginnen.

Ausbildungsbeginn: Tipps für einen erfolgreichen Ausbildungsstart

Der Beginn einer dualen Berufsausbildung stellt einen bedeutsamen Schritt im Lebenslauf junger Menschen dar. Ein strukturierter Ausbildungsstart trägt wesentlich zum erfolgreichen Verlauf der Ausbildung bei. Die Industrie- und Handelskammer Hannover gibt nachfolgende Hinweise zur Gestaltung der ersten Ausbildungswoche.

Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns

Ein Ausbildungsverhältnis kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt im Kalenderjahr beginnen (§ 4 BBiG). Regulär erfolgt der Ausbildungsstart zum 1. August oder 1. September eines Jahres. Bei abweichenden Startterminen empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung mit der zuständigen Ausbildungsberatung der IHK Hannover.

Einführung und Orientierung im Betrieb

Am ersten Ausbildungstag sollte eine strukturierte Einführung erfolgen. Hierzu zählen die Vorstellung des Unternehmens, der Mitarbeitenden sowie der grundlegenden betrieblichen Abläufe. Eine Betriebsführung kann zur Orientierung beitragen. Der betriebliche Ausbildungsplan gemäß sachlicher und zeitlicher Gliederung (§ 6 BBiG) dient als Grundlage für die Einsatzplanung.

Einführungsgespräch

Im Rahmen eines Einführungsgesprächs sollten Erwartungen, Ausbildungsziele sowie Rechte und Pflichten besprochen werden. Dazu zählt insbesondere die Pflicht zur Führung eines Ausbildungsnachweises (§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG). Weisen Sie den Auszubildenen auf das Azubi-Infocenter hin. Hier finden Auszubildende – nach erfolgter Registrierung – alle wichtigen Infos zu ihrer Ausbildung auf einen Klick, beispielsweise zu Prüfungsterminen.

Benennung eines Ansprechpartners

Jeder Auszubildende sollte einen festen Ansprechpartner im Betrieb haben, der bei Fragen oder Problemen zur Verfügung steht.

Bereitstellung von Ausbildungsmaterialien

Die für die Ausbildung erforderlichen Materialien (z. B. Werkzeuge, IT-Ausstattung) sind rechtzeitig bereitzustellen (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG).

Feedback und Beurteilungsgespräch

Durch regelmäßiges Feedback erhalten Auszubildende die Möglichkeit, ihre Leistungen zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Beurteilungsgespräche bieten Raum für Rückfragen und Stellungnahmen (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG).

Unterstützung durch die IHK Hannover

Bei Konflikten, schulischen oder persönlichen Schwierigkeiten steht die Ausbildungsberatung der IHK Hannover beratend zur Seite. Ziel ist die Sicherung des Ausbildungserfolgs und die Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen (§ 45 Abs. 2 BBiG).

Stand: 26.05.2026