Ausbildung

VO Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung der Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen ist am 8. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am 1. August 2022 in Kraft. 
Das Kompetenzprofil des Berufsbildes einschließlich des Rahmenlehrplans liegt neu beschrieben vor. Die bisherigen Fachrichtungen entfallen. Die Kernqualifikationen, die bisher in den Sparten- bzw. Produktorientierung etabliert waren, sind künftig in Form von Kundenbedarfsfeldern abgebildet. Inhaltlich gliedert sich der Ausbildungsberuf in Kern- und Wahlqualifikationen sowie Standardberufsbildpositionen. In der zweiten Ausbildungshälfte erfolgt eine Differenzierung über Wahlqualifikationen. Eine von insgesamt fünf Wahlqualifikation ist im Berufsausbildungsvertrag festzulegen.
Die neue sogenannte gestreckte Abschlussprüfung, die die bisherige Zwischenprüfung ersetzt, besteht aus Teil 1 und Teil 2. Beide Teile bilden als Abschlussprüfung eine Einheit. Teil 1 findet bereits zur Mitte der Ausbildung statt. Die an dieser Stelle bisher übliche Zwischenprüfung entfällt. Teil 2 wird zum Ende der Ausbildung geprüft.
Die Prüfungsbereiche im Überblick entnehmen sie bitte der anliegenden Basisinformationen zum aktualisierten Ausbildungsberuf.
Stand: 11.07.2023