Ausbildung

Neuordnung Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen

Am 1. August 2022 ist die Verordnung über die Berufsausbildung „Kauffrau/-mann für Versicherungen und Finanzanlagen“ in Kraft getreten. Auf dieser Basis wurden von den zuständigen Gremien der Aufgabenerstellungseinrichtung für kaufmännische Abschlussprüfungen (AkA) die Eckwerte für die Durchführung der gestreckten Abschlussprüfung und für die Prüfungsorganisation festgelegt.
Die Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2022 geschlossen wurden, werden gemäß der „alten“ Verordnung und Berufsbezeichnungen fortgeführt und geprüft. Die Neuordnung bezieht sich ausschließlich auf Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 1. August 2022 begonnen haben.
Schriftliche Prüfungsbereiche für Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung (Verordnung 2022):
  • Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Zeitpunkt: Im vierten Ausbildungshalbjahr, Frühjahr/Herbst.
Prüfungsinhalte: Die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 15 Ausbildungsmonate sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
  • Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Zeitpunkt: Zum Ende der Ausbildung, Sommer/Winter.
Erster Prüfungstag - ab 8:00 Uhr:
150 Minuten Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse,
Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“
Zweiter Prüfungstag - ab 14:00 Uhr:
60 Minuten Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
Prüfungsinhalte: Die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
In Teil 2 der Abschlussprüfung Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.
  • Zeitlicher Übergang/Prüfungstermine
Erste Teil-1-Prüfung nach neuer Verordnung: Herbst 2023
Letzte Zwischenprüfung nach alter Verordnung: Herbst 2023
Erste Teil-2-Prüfung nach neuer Verordnung: Sommer 2024
Letzte Abschlussprüfung nach alter Verordnung: Sommer 2025
  • Prüfungskatalog
Neben den Ordnungsmitteln Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan stellt der Prüfungskatalog der AkA eine weitere wichtige Informationsquelle für die Abschlussprüfung dar. Der Prüfungskatalog bezieht sich ausschließlich auf die schriftlichen Prüfungsbereiche der gestreckten Abschlussprüfung. Er wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 veröffentlicht und ist über den U-Form-Verlag in Solingen zu beziehen. Wir werden rechtzeitig über die Bestellmodalitäten informieren.
  • Proximus Bedingungswerk (Sammlung der Versicherungsbedingungen und Tarife)
Die gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1 und 2) nach neuer Verordnung kann ausschließlich mit dem Proximus Bedingungswerk 5 absolviert werden.
Die für die Übergangszeit noch angebotenen Abschluss- und Zwischenprüfungen nach alter Verordnung beziehen sich ausschließlich auf das Proximus-Bedingungswerk 4.
Stand: 14.09.2023