Der novellierte Erlass zur beruflichen Orientierung ist veröffentlicht
Der novellierte niedersächsische Erlass „Berufliche Orientierung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen“ ist mit Veröffentlichung im Schulverwaltungsblatt Anfang November in Kraft getreten.
Nun wird es darauf ankommen, wie er in der Praxis umgesetzt und mit Leben gefüllt wird.
Entscheidende Neuerungen sind:
- Die Stärkung der beruflichen Orientierung (BO) an den Gymnasien, insbesondere durch ein zweites verpflichtendes Praktikum, und zwar im Sekundarbereich I
- Eine Ausweitung des Erlasses auf die berufsbildenden Schulen
- Der Ausbau der Zusammenarbeit zwischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Bereich berufliche Orientierung
Weitere Informationen:
Die niedersächsischen IHKs haben sich bei der Überarbeitung des BO-Erlasses frühzeitig eingebracht. So konnten etliche Anliegen der Wirtschaft berücksichtigt werden, denn die jungen Menschen sind die Fachkräfte von morgen.
Allerdings betonen die IHKs, dass für eine erfolgreiche Umsetzung des Erlasses ausreichend Zeit, Ressourcen und Kompetenzen im Bereich der beruflichen Orientierung bei den Lehrkräften die Grundvoraussetzung sind. Zudem kommt es jetzt darauf an, wie der neue Erlass in der Praxis umgesetzt und mit Leben gefüllt wird.
Stand: 07.11.2025
