Ausbildung

Broschüre liefert kompakten Überblick über die Teilzeitberufsausbildung

Jeder Auszubildende kann seit dem 1. Januar 2020 den betrieblichen Teil seiner Ausbildung in Teilzeit absolvieren. Anders als bislang muss hierfür kein besonderer Grund mehr nachgewiesen werden.
Damit ist die Teilzeitberufsausbildung auch geöffnet für Menschen, die beispielsweise aus familiären oder gesundheitlichen Gründen, aufgrund von Lernschwierigkeiten oder einer Behinderung keine Ausbildung in Vollzeit machen können. Als einzige Voraussetzung bleibt, dass Auszubildende und Betrieb sich einig sein müssen.
Die Publikation „Berufsausbildung in Teilzeit“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) informiert über neue Zielgruppen, die Rahmenbedingungen und Unterstützungsleistungen bei einer Teilzeitberufsausbildung. Die Broschüre beinhaltet auch die neue „Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 10. Juni 2021 zur Teilzeitberufsausbildung gemäß § 7a des Berufsbildungsgesetzes/§ 27b der Handwerksordnung“. Die Empfehlung enthält neben Einzelheiten zur Vereinbarung einer Teilzeitberufsausbildung auch Berechnungsformeln zu deren Dauer sowie Berechnungsbeispiele für die Praxis.
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Stand: 28.10.2021