Ausbildung

Auszubildende müssen Ausbildungsnachweise führen

Auszubildende müssen während ihrer Ausbildung Ausbildungsnachweise führen. Diese sind eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung.
Die IHK stellt Hinweise zum Führen der Ausbildungsnachweise auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
Die Ausbildungsnachweise sind eine der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung. Das ordnungsgemäße Führen der Ausbildungsnachweise bestätigen die Ausbilder und Auszubildenden mit ihrer Unterschrift auf der Prüfungsanmeldung.
Das Führen von Ausbildungsnachweisen dient folgenden Zielen:
  • Auszubildende und Ausbildende sollen zur Reflexion über die Inhalte und den Verlauf der Ausbildung angehalten werden.
  • Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule soll für die an der Berufsausbildung Beteiligten sowie die zur Überwachung der Berufsausbildung zuständigen Stellen in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar gemacht werden.
Die Mindestanforderungen und Muster für Ausbildungsnachweise stehen auf der Internetseite der IHK; dort gibt es auch Hinweise zum Führen der Ausbildungsnachweise in digitaler Form.


Stand: 14.12.2022