Bundeswirtschaftsministerium legt Entwurf für ein Industriestrompreiskonzept vor
Das Bundeswirtschaftsministerium hat im November 2025 einen Entwurf für ein Konzept für einen Industriestrompreis vorgelegt, der ab dem nächsten Jahr geplant ist. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag erwartet, dass wegen notwendiger Gegenleistungen und der Befristung leider nur wenige Unternehmen davon profitieren werden.
Das Konzept muss noch in der Bundesregierung abgestimmt und von der Kommission notifiziert werden. Daher ist von einem Inkrafttreten im kommenden Jahr auszugehen. Der Industriestrompreis soll aber rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gelten.
Die Kompensation soll nur stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb mit einem erheblichen Abwanderungsrisiko unterstützen. Begünstigt werden sollen daher Unternehmen, die den Wirtschaftssektoren der Teilliste 1 des Anhangs I der Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL/) zuzurechnen sind - Wirtschaftszweige mit erheblichem Verlagerungsrisiko (Europäische Kommission: Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022)
Erforderlich ist außerdem, dass mindestens 50 Prozent des Beihilfebetrags in neue oder modernisierte Anlagen für erneuerbare Energien, Energiespeicher, Verbesserungen der Energieeffizienz etc. investiert werden. Die Maßnahme muss grundsätzlich innerhalb von 48 Monaten nach Gewährung der Beihilfe umgesetzt werden.
Stand: 25.11.2025
