Handelskammer-Wahl 2017
Vielen Dank für Ihre Stimme!
Die Handelskammer-Wahl fand vom 16. Januar bis 14. Februar 2017 statt. Die Hamburger Unternehmerinnen und Unternehmer haben in diesem Zeitraum das zukünftige Plenum der Handelskammer Hamburg gewählt. Die Stimmen werden jetzt ausgezählt. Das Ergebnis wird am Ende der 7. Kalenderwoche 2017 feststehen.
Fragen und Antworten zur Handelskammer-Wahl
- Was ist das Plenum?
Das Plenum bestimmt die Richtlinien der Kammerarbeit. Außerdem wählt es aus seinen Reihen die/den Präses und die Vizepräsides unserer Handelskammer.Anfang 2024 wählen die Hamburger Unternehmen die Mitglieder des Plenums in neun Wahlgruppen, die alle Branchen und Betriebsgrößen der Hamburger Wirtschaft repräsentieren. Die Anzahl der Sitze einer Wahlgruppe im Plenum hängt von der wirtschaftlichen Bedeutung der jeweiligen Branche ab. Dadurch sind alle Wirtschaftszweige angemessen vertreten. In jeder Wahlgruppe sind zudem Sitze für kleine, mittelgroße und große Unternehmen reserviert. Das Plenum ist damit das Abbild der Hamburger Wirtschaft.
- Wie wird sich das Plenum 2024 – 2028 genau zusammensetzen?
58 Mitglieder des Plenums werden Anfang 2024 von den Kammerzugehörigen unmittelbar gewählt. Bis zu neun Plenarmitglieder können von den unmittelbar gewählten Plenarmitgliedern mittelbar hinzugewählt werden.Voraussetzung für Zuwahlen ist stets, dass das Plenum einen Bedarf für die Verfeinerung der Spiegelbildlichkeit des Plenums feststellt.
- Wen kann ich wählen? Ich kenne keinen Kandidaten.
Auf der Handelskammer-Website werden sich alle Kandidaten rechtzeitig mit einem Kurzprofil vorstellen.
- Wer wählt die Kandidaten aus?
Voraussichtlich im Herbst 2023 erfolgt der Wahlaufruf. Dann können die wahlberechtigten Kammerzugehörigen jeweils für ihre eigene Wahlgruppe Wahlvorschläge einreichen. Wahlvorschläge bedürfen keiner zusätzlichen Unterstützung von Wahlberechtigten aus derselben Wahlgruppe mehr. Interessierte Personen können somit per Selbstvorschlag ihre Kandidatur erklären.
- Wer ist wählbar? Wie werde ich Kandidatin/Kandidat?
Wählbar zum Plenum der Handelskammer sind Bewerberinnen und Bewerber, die
- 1. volljährig sind und
- 2. zur Ausübung des Wahlrechts gemäß Wahlordnung der Handelskammer berechtigt sind.
Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Wahlordnung der Handelskammer.Die Kandidatinnen und Kandidaten können nur in ihrer eigenen Wahlgruppe zur Wahl antreten – also in der Branche, in der sie selbst tätig sind. Innerhalb ihrer Wahlgruppe können sie nur für die Betriebsgrößenklasse (klein, mittelgroß, groß) kandidieren, der ihr Unternehmen zugehört. Der Wahlausschuss prüft die Wahlvorschläge; er kann Nachweise von den Kandidatinnen und Kandidaten anfordern. Am Ende stellt der Wahlausschuss für jede Wahlgruppe die Kandidatenlisten zusammen. Die Kandidatenlisten sind nach den drei Betriebsgrößenklassen (klein, mittelgroß, groß) unterteilt. Die Fristen für Kandidaturen ergeben sich aus dem Wahlaufruf, der rechtzeitig auf der Website der Handelskammer (www.handelskammer-wahl.de) öffentlich bekanntgemacht wird. Einen Leitfaden für Kandidatinnen und Kandidaten sowie diverse Musterblätter, die Sie für Ihre Kandidatur verwenden können, stellen wir rechtzeitig für Sie bereit. - Wer ist wahlberechtigt? Wer übt das Wahlrecht aus?
Jedes Mitgliedsunternehmen ist stimmberechtigt – ganz unabhängig davon, wie groß es ist und wieviel Handelskammer-Beitrag es bezahlt.Das Wahlrecht wird ausgeübt
- 1. für kammerzugehörige natürliche Personen von diesen selbst, falls Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung besteht, durch den gesetzlichen Vertreter,
- 2. für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und andere Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist.
Das Wahlrecht kann auch ein im Handelsregister eingetragener Prokurist ausüben.Für Kammerzugehörige, deren Wohnsitz oder Sitz nicht im Kammerbezirk liegt, kann ein Wahlbevollmächtigter das Wahlrecht ausüben. Dies gilt jedoch nur, soweit nicht eine im Kammerbezirk gelegene Zweigniederlassung, Betriebsstätte oder Verkaufsstelle von einem gesetzlichen Vertreter oder einem im Handelsregister eingetragenen Prokuristen geleitet wird.Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Wahlordnung der Handelskammer. - Wie erfolgt die Stimmabgabe?
Die Handelskammer-Wahl 2024 wird rein elektronisch durchgeführt. Die Stimmen können mit einem beliebigen Endgerät abgegeben werden (PC, Smartphone, Tablet etc.). Der Zugang zum elektronischen Stimmzettel erfolgt sicher über ein zweistufiges Verfahren. Die Stimmabgabe ist auch in einer digitalen Wahlkabine in der Handelskammer möglich.
- In welchen neun Wahlgruppen wird das Plenum 2024 – 2028 gewählt? Wie viele Sitze haben die einzelnen Wahlgruppen?
WahlgruppeSitzeWahlgruppe I = Finanz- und Versicherungswirtschaft6 Sitze, davon 3 Sitze für kleine Unternehmen, 1 Sitz für mittelgroße Unternehmen und 2 Sitze für große Unternehmen.Wahlgruppe II = Dienstleistungen10 Sitze, davon 6 Sitze für kleine Unternehmen, 2 Sitze für mittelgroße Unternehmen und 2 Sitze für große Unternehmen.Wahlgruppe III = Einzelhandel6 Sitze, davon 4 Sitze für kleine Unternehmen, 1 Sitz für mittelgroße Unternehmen und 1 Sitz für große Unternehmen.Wahlgruppe IV = Groß- und Außenhandel, Handelsvermittler6 Sitze, davon 2 Sitze für kleine Unternehmen, 3 Sitze für mittelgroße Unternehmen und 1 Sitz für große Unternehmen.Wahlgruppe V = Güterverkehr5 Sitze, davon 2 Sitze für kleine Unternehmen, 2 Sitze für mittelgroße Unternehmen und 1 Sitz für große Unternehmen.Wahlgruppe VI = Immobilienwirtschaft5 Sitze, davon 3 Sitze für kleine Unternehmen, 1 Sitz für mittelgroße Unternehmen und 1 Sitz für große Unternehmen.Wahlgruppe VII = Industrie, Energie, Umwelt9 Sitze, davon 2 Sitze für kleine Unternehmen, 2 Sitze für mittelgroße Unternehmen und 5 Sitze für große Unternehmen.Wahlgruppe VIII = Informationstechnologie und Medienwirtschaft7 Sitze, davon 4 Sitze für kleine Unternehmen, 2 Sitze für mittelgroße Unternehmen und 1 Sitz für große Unternehmen.Wahlgruppe IX = Tourismus und Freizeitwirtschaft4 Sitze, davon 2 Sitze für kleine Unternehmen, 1 Sitz für mittelgroße Unternehmen und 1 Sitz für große Unternehmen.
- 9. Wonach richtet sich innerhalb der Wahlgruppen die Einteilung in kleine, mittelgroße und große Unternehmen?
Diese Einteilung erfolgt anhand der Beschäftigtenzahlen. Im Einzelnen sind die drei Betriebsgrößenklassen wie folgt konfiguriert:
- Kleine Unternehmen: bis 9 Beschäftigte
- Mittelgroße Unternehmen: 10 bis 249 Beschäftigte
- Große Unternehmen: ab 250 Beschäftigte
Die Beschäftigtenzahl bestimmt sich gemäß Artikel 5 des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG auf Basis des Jahresdurchschnitts 2018.Bewerber können ausschließlich für die Betriebsgrößenklasse kandidieren, der ihr Unternehmen zugehört. Anders die Wahlberechtigten: Sie können in ihrer Wahlgruppe Bewerber aller Untergruppen wählen. Sie haben also die freie Auswahl zwischen Kandidaten von kleinen, mittelgroßen und großen Unternehmen. - Wann erhalte ich die Wahlunterlagen?
Wir benachrichtigen alle Wahlberechtigten rechtzeitig, voraussichtlich im Januar 2024, über die Handelskammer-Wahl und senden ihnen die für die Wahl erforderlichen Unterlagen zu.
- Ich habe meine Wahlunterlagen nicht erhalten/verlegt. Was kann ich tun?
Wenn Sie Ihre Wahlunterlagen nicht erhalten oder verlegt haben, melden Sie sich bitte bei unserer Wahlhotline unter Tel.: 040 36138-136 (geschaltet während der gesamten Wahlfrist im Januar und Februar 2024).
- Wer ermittelt das Wahlergebnis?
Das Ergebnis der Wahl ermittelt für alle Wahlgruppen der Wahlausschuss. Dieser besteht aus dem Hauptwahlleiter und zwei Beisitzern, die jeweils Stellvertreter haben.
- Wann und wo wird das Ergebnis bekannt gegeben?
Das Wahlergebnis geben wir auf der Internetseite der Handelskammer bekannt (www.handelskammer-wahl.de).
- Was ist die gesetzliche Grundlage der Handelskammer-Wahl?
Die Mitglieder des Plenums (der Vollversammlung) werden gemäß § 5 des IHK-Gesetzes gewählt. Nähere Einzelheiten zur Wahl regeln Satzung und Wahlordnung der Handelskammer.
- 15. An wen wende ich mich mit weiteren Fragen?
Für weitere Fragen steht Ihnen die Mitglieder-Hotline unserer Handelskammer unter Tel.: 040 36138-111 gerne zur Verfügung.Hinweis: Rechtlich verbindlich ist der formelle Wahlaufruf, der voraussichtlich im Herbst 2023 erfolgt. Weitere Einzelheiten zur Handelskammer-Wahl 2024 finden Sie in den rechtlich maßgeblichen Regelungen der Satzung und der Wahlordnung der Handelskammer Hamburg.
Öffentliche Bekanntmachungen zur Handelskammer-Wahl 2017
Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen zur Handelskammer-Wahl 2017 gemäß § 26 der Wahlordnung der Handelskammer Hamburg.