FAQ zur Beitragsrückerstattung für das Beitragsjahr 2014
- Wer bekommt Beiträge zurückerstattet?
- Was muss ich tun, um meine Beiträge zurückzubekommen?
- Wann bekomme ich meine Beiträge wieder?
- Welche Summe wird mir erstattet?
- Warum werden Beiträge erstattet?
- Muss ich jetzt keine Beiträge mehr zahlen?
- Warum wird nur ein Teil meiner Beiträge erstattet?
- Warum werden mir für die anderen Jahre keine Beiträge zurückerstattet?
- Meine Firma, die 2014 Beiträge gezahlt hat, gibt es heute in der Form nicht mehr (Umzug, Umbenennung, Umfirmierung, andere Rechtsform). Wie bekomme ich meine Beiträge erstattet?
- Warum muss ich überhaupt noch Beiträge zahlen, die sollten doch abgeschafft werden?
- Wer bezahlt die Rückerstattung?
- An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?
- Was ist der Ausbildungsfonds?
- Was passiert mit dem Geld, das in dem Ausbildungsfonds gesammelt wird?
- Bekomme ich eine Spendenbescheinigung, wenn ich meine Beiträge in den Ausbildungsfonds überweise?
- Wie kann ich verfolgen, was mit meinen Beiträgen passiert, die in den Ausbildungsfonds übergehen?
- Kann ich telefonisch auf die Auszahlung verzichten?
Wer bekommt Beiträge zurückerstattet?
Kammerzugehörige Mitgliedsunternehmen bzw. deren Rechtsnachfolger, die für 2014 Handelskammer-Beiträge gezahlt haben, bekommen anteilig ihre damaligen Beiträge erstattet.
Was muss ich tun, um meine Beiträge zurückzubekommen?
Sie müssen nicht selbst aktiv werden. Alle betroffenen Mitglieder werden schriftlich benachrichtigt: Die berichtigten Beitragsbescheide für das Beitragsjahr 2014 werden noch in diesem Jahr per Post versandt. Auf Basis dieser Bescheide erfolgt im Anschluss die Überweisung vorhandener Guthaben.
Wann bekomme ich meine Beiträge wieder?
Die Beitragsbescheide werden voraussichtlich am 9. November 2018 versendet. Etwa vier Wochen nach Versand erfolgt die Rückzahlung.
Welche Summe wird mir erstattet?
Insgesamt werden rund 20 Millionen Euro, dies sind rund 59 Prozent der gezahlten Beiträge für das Jahr 2014, zurückerstattet. Die Aufteilung auf die Mitgliedsunternehmen erfolgt anteilig an den für 2014 gezahlten Beiträgen. Die genaue Summe ergibt sich im Einzelnen aus einem korrigierten Beitragsbescheid für 2014, der voraussichtlich am 9. November 2018 versendet wird.
Warum werden Beiträge erstattet?
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat Ende Februar 2018 in einem Urteil entschieden, dass unsere Rücklagen für das Haushaltsjahr 2011 zu hoch angesetzt waren. Daher wollen wir unseren Mitgliedern die dafür einbehaltenen Beitragsmittel zurückerstatten. Formal können wir wegen der sogenannten Festsetzungsverjährung nur noch die Beitragsbescheide für das Haushaltsjahr 2014 korrigieren. Dies entspricht aber dem Sinn des OVG-Urteils, da die Struktur und Höhe der Rücklagen im Haushaltsjahr 2014 derjenigen im Haushaltsjahr 2011 sehr ähnlich ist.
Muss ich jetzt keine Beiträge mehr zahlen?
Die Rückerstattung betrifft nur das Beitragsjahr 2014. Seit 2015 entsprechen die Rücklagen der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Die anteilige Rückerstattung für das Jahr 2014 ist also unabhängig von der weiterhin gegebenen Beitragspflicht
Warum wird nur ein Teil meiner Beiträge erstattet?
Es wird nur der Anteil der laut Oberverwaltungsgericht zu viel einbehaltenen Beiträge zurückerstattet. Diese Summe entspricht nicht den gesamten Beiträgen für das Jahr 2014.
Warum werden mir für die anderen Jahre keine Beiträge zurückerstattet?
Durch die Rückerstattung für das Beitragsjahr 2014 werden die zu viel einbehaltenen Beitragsmittel in einem Zug ausgeschüttet. Damit ist der Überhang aus den früheren Jahren ausgeglichen. Seit 2015 entsprechen die Rücklagen der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts.
Meine Firma, die 2014 Beiträge gezahlt hat, gibt es heute in der Form nicht mehr (Umzug, Umbenennung, Umfirmierung, andere Rechtsform). Wie bekomme ich meine Beiträge erstattet?
Die Erstattung der Beiträge gilt auch für die Rechtsnachfolger. Bei eindeutiger Nachfolge werden diese Unternehmen wie die anderen Mitglieder per Post einen korrigierten Beitragsbescheid erhalten. Bei nicht eindeutiger Rechtsnachfolge kann ein entsprechender Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 610 KB) gestellt werden. Details dafür werden wir über unser Mitgliedermagazin „Hamburger Wirtschaft“ und den Amtlichen Anzeiger kommunizieren.
Download: Formular Beitragserstattung für das Beitragsjahr 2014 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 610 KB)
Warum muss ich überhaupt noch Beiträge zahlen, die sollten doch abgeschafft werden?
Durch Hypotheken und Verpflichtungen aus der Vergangenheit können die Beiträge kurzfristig nicht abgeschafft werden. Die Beiträge sollen aber so schnell und so weit wie möglich abgesenkt werden. Bereits im laufenden Beitragsjahr 2018 zahlen 99 Prozent der Beitragszahler weniger.
Wer bezahlt die Rückerstattung?
Für die Rückerstattung werden Rücklagen der Handelskammer abgesenkt, die für Schwankungen bei den Beitragseinnahmen und Zinsen vorgesehen waren.
An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Beitragshotline unter 040/36138-560.
Was ist der Ausbildungsfonds?
Die Handelskammer richtet einen Ausbildungsfonds ein. Die Mitgliedsunternehmen, die Beiträge zurückerstattet bekommen, können zugunsten dieses Fonds auf die Auszahlung ihrer Beitragserstattung verzichten. Der Fond wird zweckgebunden für die Förderung der beruflichen Bildung verwendet.
Was passiert mit dem Geld, das in dem Ausbildungsfonds gesammelt wird?
Mit dem Fonds soll die duale Berufsausbildung im Rahmen des Dachmarkenkonzepts PLAN A gefördert werden. Das sind zum Beispiel Marketingmaßnahmen, aber auch Orientierungshilfen für zukünftige Azubis oder ein erweiterter Lehrstellenvermittlungsservice. Über die konkrete Verwendung wird regelmäßig im Plenum und über die Kommunikationskanäle der Handelskammer berichtet.
Bekomme ich eine Spendenbescheinigung, wenn ich meine Beiträge in den Ausbildungsfonds überweise?
Es handelt sich nicht um eine Spende, sondern um einen Verzicht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 737 KB). Eine Spendenbescheinigung können wir Ihnen daher nicht ausstellen. Die Finanzbehörde hat uns schriftlich bestätigt, dass die Einzahlung eines Unternehmens in den Ausbildungsfonds im Rahmen eines Verzichts auf die Beitragserstattung für dieses steuerlich neutral erfolgen wird. (Hinweise zur steuerlichen Würdigung) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 737 KB) Um eine steuerbegünstigte Zuwendung im Sinne der Abgabenordnung handelt es sich bei der Einzahlung in den Ausbildungsfonds aber nicht.
Wie kann ich verfolgen, was mit meinen Beiträgen passiert, die in den Ausbildungsfonds übergehen?
Es gibt einen regelmäßigen Bericht im Plenum zum Fortgang der Berufsbildungsaktivitäten (Dachmarkenkonzept Plan A). Außerdem berichten wir über die Kommunikationskanäle der Handelskammer (Magazin "Hamburger Wirtschaft", Website, Newsletter, "Informationen zur Berufsbildung“").
Kann ich telefonisch auf die Auszahlung verzichten?
Aus Dokumentationsgründen sind nur schriftliche Verzichtserklärungen möglich.