Statement vom 6. März 2024

Malte Heyne zur Schlussabrech­nung von Corona-Hilfen, anlässlich des Fristendes am 31. März

Malte Heyne, Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg, am 6. März 2024 zur Schlussabrechnung von Corona-Hilfen, anlässlich des Fristendes am 31. März: 
Selbst Steuerberaterinnen und -berater stehen als Experten vor zahlreichen ungeklärten Detailfragen. Hamburg muss sich auf Bundesebene dringend für eine weitere Fristverlängerung sowie eine pragmatische Herangehensweise zum Beispiel durch eine Klassifizierung der Prüfungsdichte nach Auszahlungsbetrag oder die Möglichkeit einer Stichprobenprüfung einsetzen. Auch weitere Erleichterungen bei Stundungen und Ratenzahlungen könnten hilfreich sein.“ 
Hintergrund: Am 31. März 2024 endet die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen des Bundes. Diese Frist wurde bereits mehrfach verlängert. Die derzeitigen Schlussabrechnungen zu den Überbrückungshilfen durch die Bundesländer führen zu diversen Herausforderungen. Insbesondere die Berufsgruppe der Steuerberater als prüfende Dritte beklagt sich über verschiedene Probleme im Kontext der Schlussabrechnungen. Etliche Unternehmen sind direkt über hohe Beratungskosten sowie Rückforderungen durch die IFB betroffen. Bei Nichteinhaltung der Frist droht den Betroffenen die Rückforderung der gesamten Summe plus Zins.