IHK Nord-Pressemeldung vom 28. Januar 2022

2G im Einzelhandel im ganzen Norden abschaffen

Wirtschaft fordert abgestimmte Corona-Regelungen in allen norddeutschen Ländern
Bund und Länder wollen den aktuellen Kurs in der Corona-Pandemie beibehalten und haben nach Beratungen am Montag nur vage Ankündigungen einer Öffnungsperspektive in Aussicht gestellt. Mit jedem weiteren Tag ohne verlässliche Pläne seitens der Politik entstehen für Einzelhandel, Hotels und Gaststätten, Veranstaltungs-, Tourismus- und Freizeitwirtschaft oder Dienstleistungsanbieter immer schlechtere Wettbewerbsbedingungen. Hinzu kommt eine Wettbewerbsverzerrung durch unterschiedliche Regelungen in den norddeutschen Bundesländern. 
Angesichts des jüngsten Beschlusses zur 2G-Regelung im Einzelhandel in Baden-Württemberg sowie zur Pflicht zur Kontaktdatenerhebung erläutert Prof. Aust, Vorsitzender der IHK Nord: „Die aktuelle 2G-Regelung im Einzelhandel ist ein Paradebeispiel für den Maßnahmen-Flickenteppich der Politik im Umgang mit Corona und belastet die Unternehmen im Norden sehr. Seit Beginn der Krise fordern wir in Norddeutschland einheitliche Regelungen. Um regionale und brancheninterne Wettbewerbsverzerrungen sowie den unter Infektionsgesichtspunkten nicht unerheblichen Einkaufstourismus über Ländergrenzen hinweg zu beenden, sollte die inzwischen rechtlich fragwürdige 2G-Regelung länderübergreifend im Einzelhandel aufgehoben werden. Dieses Vorgehen und eine FFP2-Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden hat sich in Niedersachsen bewährt und sollte Beispiel für ganz Norddeutschland sein.
Auch bei der Pflicht zur Kontaktdatenerhebung im Einzelhandel, der Gastro- und der Freizeitwirtschaft stellt sich die Sinnfrage, wenn die Gesundheitsämter die erhobenen Daten kaum noch nutzen. Eine Abschaffung würde eine große organisatorische und personelle Last von den am stärksten gebeutelten Unternehmen nehmen.”