Pressemeldung vom 4. März 2024

Zukunft des Hafens jetzt sichern: Senat muss Wachstum und Wettbewerb fördern 

Gemeinsames Impulspapier von Handelskammer Hamburg und Unternehmensverband Hafen Hamburg
Die Handelskammer und der Unternehmensverband Hafen Hamburg setzen sich mit einem gemeinsamen Impuls für dringende Verbesserungen im Hafen ein. In einem Brief an den Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher und Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard fordern sie neue Wege für Wachstum und mehr Wettbewerb. Die bisherigen Bemühungen reichen nach Ansicht beider Institutionen nicht aus, um den Hafen als wirtschaftliches Herz der Stadt zukunftsfähig aufzustellen. Dem 2023 vorgestellten Hafenentwicklungsplan fehlt es demnach an konkreten Ideen und einem klaren Fahrplan.
Der Hamburger Hafen ist das wirtschaftliche Herz der Hansestadt und der gesamten Metropolregion. Er ist Garant für Versorgungssicherheit in Deutschland sowie größter Arbeitgeber und Industriestandort im Norden. Rund zwei Drittel des deutschen seewärtigen Außenhandels werden über die deutschen Seehäfen abgewickelt. Der Hamburger Hafen hat dabei einen Anteil am gesamten deutschen Seegüterumschlag von rund 40 Prozent. Dieser generiert jährlich rund 1,5 Milliarden Euro an Steuereinnahmen für die Metropolregion. Gleichzeitig ist der Hamburger Hafen seit Jahrhunderten Keimzelle von Innovationen. Investitionen und Impulse für seine Fortentwicklung sind Kernaufgaben Hamburgs und dienen der nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandortes insgesamt.
Die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens leidet dabei vor allem unter drei wesentlichen strukturellen Herausforderungen:
  1. Keine angemessene Berücksichtigung der nationalen Bedeutung des Hamburger Hafens: Der Bund profitiert allein durch die Zolleinnahmen aus dem Bereich des Hafens in einer Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro jährlich. Zudem gewährleistet Deutschlands größter Seehafen die internationale Vernetzung der deutschen Wirtschaft ebenso wie die nationale Versorgungssicherheit. Doch während in den Nachbarländern Niederlande und Belgien eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Häfen als wichtige Staatsaufgabe betrachtet wird, liegt der Hafenlastenausgleich in Deutschland seit fast zwei Jahrzehnten unverändert bei rund 38 Millionen Euro – für alle deutschen Seehäfen zusammen! Auch die öffentlichen Investitionen in die Infrastruktur wie Flutschutz, Kaimauern, den Erhalt der Fahrrinne oder eine durchgehende Abdeckung der Elbe mit 5G-Mobilfunk erfolgen nur schleppend und unzureichend. Ebenso leidet die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens unter dem verzögerten Ausbau der bundesweiten Verkehrsinfrastruktur. Hierzu zählen insbesondere die zu langsam vorankommende Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbelt-Querung auf deutscher Seite oder der Ausbau der Gleiskapazitäten für den Schienengüterverkehr in Richtung Süden.
  2. Keine wachstumsfördernde Regulatorik: Das Wachstum des Hamburger Hafens wird – insbesondere im Vergleich zu den europäischen Wettbewerbshäfen - vor allem auch durch eine besonders hohe Regulierungsdichte sowie ungünstige gesetzliche Rahmenbedingungen ausgebremst. Weiterhin sorgt die Ausgestaltung der Regelungen zur Einfuhrumsatzsteuer für erhebliche Wettbewerbsnachteile. Langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren bremsen Investitionen seitens der Wirtschaft sowie dringend notwendige öffentliche Infrastrukturinvestitionen aus. Größtes Wettbewerbshindernis im Hamburger Hafen sind weiter die relativ hohen Mieten und Pachten. Diese bremsen Investitionen internationaler Investoren aus, weil die Konkurrenten bessere Konditionen bieten können. Die übermäßige Finanzierung über Nutzerentgelte verschlechtert die preisliche Wettbewerbsfähigkeit und stellt damit auch für die Zukunftsfähigkeit des Hafens ein Risiko dar.
  3. Keine wachstumsfördernde Strategie: Hamburg setzt bei der Entwicklung des Hafens auf deutlich zu kleine Schritte. Der Hafenentwicklungsplan 2023 hat keine Impulse für eine wachstumsfördernde Entwicklung gesetzt. Hamburg wird sich auf dieser Basis bei der Förderung von mehr Wettbewerb durch die Ansiedlung internationaler Investoren oder weiterer Reedereibeteiligungen an den Terminals äußerst schwertun. Ein Beispiel hierfür ist die Entwicklung des Areals Steinwerder Süd. Auch nach über einem Jahrzehnt der Planungen gibt es für diese Potenzialfläche keine Perspektive, die sich wirklich an den Interessen und Bedürfnissen der Hafenwirtschaft ausrichtet und die Chancen für eine strategische Neuordnung des Hafens nutzt.
Ziel der politischen Bemühungen Hamburgs muss es vor diesem Hintergrund sein, den Hafen gemeinsam mit dem Bund als Motor der Wirtschaft zurück in den Takt eines nachhaltigen Wachstumskurses zu bringen. Notwendig hierfür ist ein umfassender Impuls, der die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärkt. Er bedarf einer sicheren, dem hohen Investitions-bedarf gerecht werdenden Finanzierung und muss verlässliche, wie wachstumsfördernde Rahmenbedingungen für die Hafenwirtschaft bieten, damit die Effizienz der Umschlags-betriebe auch über mehr Wettbewerb gesteigert werden kann. Es gilt dabei, den Hafen gleichermaßen als Universalhafen, Industriestandort und Innovationstreiber zu stärken. Dafür müssen folgende Schritte unternommen werden:
  1. Der Bedeutung des Hamburger Hafens angemessen Rechnung tragen: Hamburg muss sich – auch im norddeutschen Verbund – vehement beim Bund für die Erhöhung des Hafenlastenausgleichs auf mindestens 400 Millionen Euro jährlich stark machen. Diese Mittel müssen zielgerichtet eingesetzt werden, um zukunftsorientierte Projekte der Hafeninfrastruktur voranzubringen. Der Bund muss seine Aufgabe, die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der deutschen Seehäfen zu stärken, wesentlich intensiver in den Fokus nehmen. In erster Linie muss jedoch der Hamburger Senat seiner Verantwortung gerecht werden und eine verlässliche Finanzierung sicherstellen, welche dem enormen Investitionsbedarf in die Hafeninfrastruktur angemessen Rechnung trägt. Auch im Hafen muss gelten, dass öffentlich zugängliche Infrastruktur im Wesentlichen durch die öffentliche Hand finanziert werden sollte. Ziel muss es sein, die Hafeninfrastruktur zukunftsfähig aufzustellen und zugleich die preisliche Wettbewerbsfähigkeit des Hafens zu verbessern.
  2. Eine wachstumsfördernde Regulatorik gewährleisten: Hamburg muss sich gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zu Bedingungen erfolgt, die die Deutschen Häfen gegenüber anderen EU-Häfen nicht benachteiligt. Bei der Entwicklung und Vergabe von Potenzialflächen im Hamburger Hafen müssen Flächenmieten künftig so ausgestaltet werden können, dass Hamburg im Standortwettbewerb wieder spürbar an Attraktivität für internationale Investoren gewinnt. Hierdurch kann der hafeninterne Wettbewerb z.B. im Containerumschlag erhöht und neue innovative Herangehensweisen, wie etwa eine konsequente Automatisierung, mit dem Ziel der Effizienzsteigerung gefördert werden. Darüber hinaus gilt es, bedeutende Infrastrukturmaßnahmen wie die Köhlbrandquerung in anspruchsvoller „Deutschlandgeschwindigkeit” umzusetzen. Die Bundesregierung muss ihr selbst gestecktes Ziel, mindestens eine Halbierung der Planungs- und Genehmigungszeiten bis zum Ende der Legislaturperiode zu erreichen, mit Hochdruck umsetzen. Der Senat muss die ihm obliegenden Planungsprozesse für wichtige Infrastrukturprojekte im Hafen, wie die Köhlbrandquerung, künftig wesentlich schneller vorantreiben.
  3. Eine wachstumsfördernde Strategie verfolgen: Hamburg muss dem Hafen größere Flächenareale zum Wachstum zur Verfügung stellen. Hier bietet insbesondere die mögliche Überplanung des Mittleren Hafens eine einmalige Chance zur Umsetzung von zukunftsgerichteten Terminal-, Multi-Purpose- oder Energiehafenprojekten. Es gilt dabei, an den 2017 durchgeführten Ideenwettbewerb für mögliche Nutzungen auf Steinwerder Süd anzuknüpfen, dort aber nicht stehenzubleiben. Durch einen zukunftsorientierten Neuzuschnitt von Hafenflächen im Mittleren Hafen stehen hier potenziell mehr als 100 Hektar zur Verfügung, um auf Steinwerder die Keimzelle des Hafens der Zukunft zu bilden. Da die aktuellen Planungen für den Mittleren Hafen zu einer neuen Kleinteiligkeit führen könnten, sollten diese umgehend überdacht werden. Dabei sollte auch eine große Lösung als Neuzuschnitt unter Einbeziehung aller grundsätzlich verfügbaren Flächen mitgedacht werden. Für einen wasserrechtlichen Ausgleich der Flächen könnten beispielsweise ehemalige Spülfelder im Hafenerweiterungsgebiet Moorburg genutzt werden.
Für eine Erläuterung und die aktive Begleitung weiterer Maßnahmen stehen die Handelskammer Hamburg und der UVHH – Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. zur Verfügung. Wir freuen uns auf einen zielführenden und offenen Dialog im Sinne des Hamburger Hafens.