Pressemeldung der IHK Nord vom 2. März

Endlich Klarheit bei der Wasserstoffproduktion

Norddeutsche Wirtschaft begrüßt Sicherheit für Investitionen in Wasserstoff, sieht Ausnahmen jedoch kritisch.
Mehr als drei Jahre hat es gedauert, bis die Europäische Kommission nun den lang erwarteten Rechtsrahmen zu erneuerbarem Wasserstoff vorgelegt hat. Der sogenannte „delegierte Rechtsakt“ legt fest, unter welchen Bedingungen Wasserstoff und andere Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs als erneuerbare Kraftstoffe angesehen werden können. „Die norddeutsche Wirtschaft begrüßt, dass die Europäische Kommission die längst überfälligen Produktionskriterien für erneuerbaren Wasserstoff liefert und damit Investitionssicherheit für die Wasserstoffwirtschaft schafft. Für Norddeutschland ist die Regelung von enormer Bedeutung. Durch die lange Verzögerung wurden Investitionen in grünen Wasserstoff blockiert, wir erhoffen uns jetzt den nötigen Investitionsschub im Norden und europaweit", so Klaus-Jürgen Strupp, Vorsitzender der IHK Nord und Präsident der IHK zu Rostock.
Für die Verzögerung hatten vor allem Diskussionen der europäischen Staaten darüber gesorgt, wie dringend benötigter grüner Strom und ebenso begehrter grüner Wasserstoff produziert werden können, ohne dass die Wasserstoffproduktion die knappen erneuerbaren Energieressourcen vereinnahmt. Jetzt stellt das gesetzliche Kriterium der „Zusätzlichkeit“ sicher, dass Wasserstoff aus Erneuerbaren nur dann rechtlich als grüner Wasserstoff bezeichnet werden darf, wenn die Energiequellen wie Wind oder Solar „zusätzliche“ Mengen an erneuerbarem Strom zur Wasserstoffproduktion zur Verfügung stellen.
„Das Kriterium der Zusätzlichkeit ist in der Theorie eine sehr gute Idee, da sie der Wasserstoffindustrie in Europa Zeit für einen fairen Markthochlauf gibt. Gleichwohl benachteiligt es Regionen, in denen der Ausbau der erneuerbaren Energien bereits vorangeschritten ist, dies betrifft vor allem Norddeutschland“, so Strupp abschließend.
Weiterführende Informationen und das Positionspapier der IHK Nord zum delegierten Rechtsakt zu RFNBO (renewable fuels of non-biological origin) stehen online unter: www.ihk-nord.de/red-II