Ausbau der S-Bahn nach Kaltenkirchen

In den nächsten Jahren soll die bestehende AKN-Linie (Kaltenkirchen – Hamburg-Elbgaustraße) in den nächsten Jahren von Hamburg-Eidelstedt (Elbgaustraße) nach Kaltenkirchen verlängert werden. Damit können Fahrgäste aus Richtung Quickborn/ Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen besser an den Hamburger Nahverkehr angebunden werden und die Taktung der Züge erhöht werden. Hierfür soll die AKN-Linie A1 durch die S-Bahn-Linie S5 auf der Strecke Eidelstedt-Kaltenkirchen abgelöst werden. Die S5 wird dann von Kaltenkirchen via Dammtor bis Hamburg-Harburg pendeln. 
In der Hauptverkehrszeit soll die zukünftige S5, wie bisher, im 10-Minuten-Takt bis Quickborn und ab dort im 20-Minuten-Takt bis Kaltenkirchen fahren, in der Nebenverkehrszeit wird die S5 im 10-Minuten-Takt abwechselnd nach Elbgaustraße bzw. nach Kaltenkirchen pendeln. Damit ergeben sich umsteigefreie Verbindungen zum Hamburger Hauptbahnhof und ins Stadtzentrum. Perspektivisch entsteht für die Fahrgäste aus Richtung Kaltenkirchen zudem ein neuer Umsteigepunkt am im Bau befindlichen Fernbahnhof Diebsteich. Damit werden Umstiege in Richtung Flensburg/ Kiel/ Westerland (Sylt) bequemer und kürzer.
Es ist geplant, die S-Bahn in Abhängigkeit von der Tageszeit zumeist als Vollzug (sechs Wagen) oder Kurzzug (drei Wagen) verkehren zu lassen. Sie bietet so bis zu 380 Sitzplätze je Zugfahrt.
Bis Ende Juni 2022 wurde die Verlängerung der S-Bahn nach Kaltenkirchen als S21 bezeichnet. Durch die Neugestaltung des Hamburger S-Bahn-Netzes wird das Liniennetz ab Dezember 2023 neu geordnet – die bisherige S21 wird zukünftig den Namen S5 tragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie bei der S-Bahn Hamburg

Bauliche Voraussetzungen

Voraussetzung für die Realisierung der S5 ist, dass die bestehende Strecke, die von der AKN bedient wird, zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert wird. Gegenwärtig gibt es einzelne Abschnitte (z.B. Quickborn – Ellerau), die noch eingleisig ausgebaut sind. Diese Eingleisigkeit soll im Teilabschnitt Ellerau – Tanneneck beibehalten werden. Zudem müssen diverse Bahnsteige verlängert werden, damit die längeren S-Bahn-Züge dort unproblematisch halten können. Die Elektrifizierung und der teilweise zweigleisige Ausbau sollen rund 120 Mio. € kosten. Um eine Förderung durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu erhalten musste die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden: Die Überprüfung hat ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,93 ergeben – damit gilt das Projekt als grundsätzlich wirtschaftlich. 
Das Nutzen-Kosten-Verhältnis muss über 1 liegen, damit das Vorhaben als wirtschaftlich betrachtet wird. (1€ Investition = 1€ wirtschaftlicher Ertrag). Nur dann werden Fördergelder zur Finanzierung bereit gestellt.  Liegt das Nutzen-Kosten-Verhältnis unter 1, ist eine Wirtschaftlichkeit und damit die Finanzierung fraglich – Projekte werden in der Folge aufgegeben oder weniger priorisiert verfolgt. 
Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau auf Hamburger Gebiet liegt vor. Im März 2022 wurde auch der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt in Schleswig-Holstein vorgelegt. Vorbehaltlich möglicher Klagen ist ein Baubeginn frühestens ab 2023 möglich, sodass die Fertigstellung bestenfalls bis 2025 erfolgen könnte. Der offizielle Start der Bauarbeiten erfolgte am 16. Januar 2023. Weitere Informationen zur S5 auf der Homepage des schleswig-holsteinischen Verkehrsverbundes NAH.SH.

Position der Handelskammer Hamburg

Die Handelskammer Hamburg begrüßt den Ausbau der Schienenstrecke zur S-Bahn grundsätzlich, fordert jedoch mehr Tempo bei den Planungen und einen durchgehenden zweigleisigen Ausbau der Strecke. Die Beibehaltung kreuzungsfreier Bahnübergänge, sowie die nur geringen Fahrzeitgewinne werden kritisch gesehen. 
Dies hat die Handelskammer Hamburg auch in einer Stellungnahme zum Landesweiten Nahverkehrsplan (LNVP) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1069 KB) des Landes Schleswig-Holstein formuliert.