Bauleitplanung

Flächennutzungs- und Bebauungspläne

Hauptinstrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind der Rahmen für die Verwaltung; entscheidend für die Situation vor Ort sind jedoch die Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Der Inhalt, der Zweck und das Verfahren der Bauleitplanung wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die weitere Konkretisierung (insb. im Hinblick auf die Zulässigkeit von Nutzungen in den Baugebieten; hierzu zählen Industrie-, Gewerbe-, Misch-, Kern- und Wohngebiete) erfolgt durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
In Hamburg besteht - historisch bedingt und über das Stadtgebiet verteilt - unterschiedliches Planrecht nebeneinander. So gibt es zwar Bebauungspläne nach dem Baugesetzbuch, für zahlreiche Quartiere bindend ist aber so genanntes altes Planrecht nach Baustufenplänen in Verbindung mit der Baupolizeiverordnung. Dies führt insbesondere im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Nutzungen in oben genannten Baugebieten zu deutlichen Unterschieden.
Sie können den Ihren Standort betreffenden Bebauungsplan und den dazugehörigen Erläuterungsbericht im Planportal “Stadt- und Landschaftsplanung online” der Stadt Hamburg oder nach vorheriger Anmeldung auch beim zuständigen Bezirksamt einsehen. Die  Bebauungspläne für ein bestimmtes Grundstück finden Sie im Onlineportal anhand der Straße und ggf. der Hausnummer.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang noch weitere Fragen haben, so beraten wir Sie gerne.
Unsere Handelskammer überprüft im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei jedem neuen und jedem zu ändernden Bebauungsplänen die Betroffenheit der Hamburger Wirtschaft. Um die Belange der Wirtschaft im Plangebiet zu vertreten, beziehen wir gegebenfalls Stellung zum Entwurf des Bebauungsplans. Sollten wir größere Auswirkungen für einzelne Betriebe erkennen, treten wir bei Bedarf mit diesen Unternehmen in Kontakt.
Wenn für den Standort Ihres Betrieb  derzeit ein Bebauungsplan in der Aufstellung ist oder ein bestehender Plan geändert wird , haben Sie im Rahmen der Öffentliche Plandiskussion (ÖPD ) und der öffentlichen Auslegung Gelegenheit, Ihre Anregungen und Bedenken einzubringen. Die aktuellen Bebauungspläne im Verfahren sind hier gelistet. Ihre Anmerkungen oder Bedenken können Sie online oder auch schriftlich  beim zuständigen Bezirksamt einreichen. Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, geben wir Ihnen gern weitere Auskünfte.