Bewertung Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
Der Koalitionsvertrag zeigt vor welchen Herausforderungen Deutschland aktuell steht. Es werden sowohl die Gefahren von außen als auch eine anhaltende Wachstumsschwäche thematisiert. Dabei gestehen die künftigen Koalitionäre ein, dass ausgebliebene Strukturreformen den Konsolidierungsdruck auf die Haushalte erheblich verstärkt haben. Die Parteien sehen das Wahlergebnis als klaren Auftrag für eine grundlegende Erneuerung des Landes.
Direkt im einleitenden Kapitel berufen sich die Vertragspartner wiederholt auf die Soziale Marktwirtschaft als Eckpfeiler für den Erfolg Deutschlands, gefolgt von einem klaren Bekenntnis zu Reformen und Investitionen. Maßgebliche Zielrichtung für die kommenden vier Jahre soll es sein, Investitionen, Innovationen und die Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, Steuern, Abgaben und Energiepreise zu senken, Arbeitsanreize zu verbessern, die Dekarbonisierung zu unterstützen, Bürokratie abzubauen und eine aktive Handelspolitik zu betreiben. Die zukünftigen Vertragspartner verstehen den Koalitionsvertrag als eine ambitionierte Zukunftsagenda.
Aus Sicht der Unternehmen in Deutschland beinhaltet das Regierungsprogramm für die kommenden vier Jahre Licht, aber auch viel Schatten.
In dem 146-seitigen Dokument nehmen die Themen der Wirtschaft viel Raum ein. Den Akteuren ist offenbar bewusst, dass die mangelnde wirtschaftliche Dynamik sowie die geringe Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen schwerwiegende Probleme darstellen, wobei diese nicht auf eine konjunkturelle Schwächephase, sondern auf tiefgreifende strukturelle Probleme am Wirtschaftsstandort Deutschlandzurückzuführen sind. Viele der im Vertrag niedergeschriebenen Maßnahmen sind wichtige Stellschrauben, um den Wirtschaftsstandort wieder leistungs- und zukunftsfähig zu machen.
Zu den wichtigen Maßnahmen gehören die Senkung der Stromsteuer sowie der Netzentgelte – gerade für Industriestandorte wie Hamburg von zentraler Bedeutung. Weiterhin sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren etwa durch Stichtagsregelungen, die Reform des Verbandsklagerechts und eine konsequente Digitalisierung beschleunigt werden. Der geplante „Bau-Turbo“ ist ein wichtiger Impuls, um in den Ballungsräumen dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Auch die Aussagen zum Bürokratieabbau erscheinen auf den ersten Blick ambitioniert – eine Reduzierung um 25 Prozent für Unternehmen. Wichtig sind in den aktuellen Zeiten zudem das klare Bekenntnis zum regelbasierten Freihandel und die schnelle Ratifizierung von Freihandelsabkommen.
Gleichzeitig wird der Koalitionsvertrag dem eigenen Anspruch nicht gerecht. Es ist deutlich zu erkennen, dass die Parteien um Kompromisse gerungen haben. Der Mut zu grundlegenden Reformen – etwa im Sozial-, Pflege- und Rentenbereich – fehlt. Strukturelle Probleme werden nicht angegangen. Auch zukünftig muss die Rentenkasse mit immer größeren Beträgen aus dem Bundeshaushalt aufgestockt werden. Damit verschiebt auch diese Bundesregierung drängende, ungelöste Probleme zulasten nachfolgender Generationen in die Zukunft. In vielen Bereichen bleibt der Vertrag unkonkret. Wie der Bürokratieabbau genau erfolgen soll, bleibt offen.
Auch zur Finanzierung der Seehäfen ist das Papier vage formuliert („ein Finanzierungs- und Realisierungsplan soll entwickelt werden“). Die dringend notwendigen Entlastungen für Unternehmen bleiben hinter den Erwartungen zurück. Ein „Investitions-Booster“ und die anschließende stückweise Senkung der Körperschaftssteuer werden nicht ausreichen, um wirtschaftliche Dynamik zu entfalten. Gleichzeitig haben sich die Koalitionäre ein Hintertürchen für ihre Vorhaben offen gelassen.
So schwebt ein im Koalitionsvertrag verankerter Finanzierungsvorbehalt wie ein Damoklesschwert über den avisierten Maßnahmen. Abermals wird deutlich, dass eine massive Neuverschuldung nur mit einer klaren Fokussierung auf Investitionen und einer kritischen Betrachtung konsumtiver Ausgaben nachhaltig Wirkung entfalten kann. Die neue Bundesregierung muss sich daran messen lassen, ob sie die angekündigten Maßnahmen auch tatsächlich umsetzt. Viele Probleme und Herausforderungen sind nicht neu, allerdings wurde es bereits in der Vergangenheit versäumt die notwendigen Maßnahmen konsequent umzusetzen. Im Folgenden findet sich eine Auflistung zentraler Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag mit einer Bewertung durch die Fachbereiche der Handelskammer Hamburg.
Wir als die Gesamtinteressenvertretung der Hamburger Wirtschaft setzen uns in Berlin dafür ein, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen zügig, entschlossen und im Sinne eines starken Wirtschaftsstandorts umgesetzt werden. Dazu zählen insbesondere:
- Die Nutzung des Sondervermögens für den Ausbau kritischer Infrastruktur im Norden, insbesondere der Energie- und Verkehrsnetze.
- Ein verbindlicher Finanzierungsplan für die deutschen Seehäfen.
- Die konsequente Umsetzung der angekündigten Maßnahmen zum Bürokratieabbau.
- Zusätzliche Entlastungen für Unternehmen.
- Ein klarer Fahrplan für die strukturelle Reform der Sozialsysteme, um Haushaltsrisiken zu mindern und Investitionsspielräume zu sichern.
- Stärkere Unterstützung des Wohnungsbaus durch Entbürokratisierung, Investitionssicherheit und Eigentumsförderung.
Nur wenn die richtigen Weichen jetzt gestellt und auch konkret umgesetzt werden, kann Deutschland den notwendigen wirtschaftlichen Aufbruch schaffen – mit einem starken Hamburg an seiner Spitze.
1. Neues Wirtschaftswachstum, gute Arbeit, gemeinsame Kraftanstrengung
- 1.1 Wirtschaft, Industrie, Tourismus
Zentrale Aussagen aus dem Koalitionsvertrag Bewertung Innovation & Start-ups- Abbau von Bürokratie durch Vereinfachung von Genehmigungen und Einführung von „One-Stop-Shops“ für Unternehmensgründungen.
- Etablierung als KI-Nation durch massive Investitionen in Cloud- und KI-Infrastruktur.
- Schaffung eines Deutschlandfonds (100 Mrd. Euro), die privaten Finanzmärkte mit strategischem staatlichem Handeln verbindet.
- Die gesamte Start-up-Finanzierungsarchitektur wird einem „Effizienz-Check“ unterzogen.
Die Fokussierung auf Innovationen ist zu begrüßen. Ebenso die Einführung von „One-Stop-Shops“. Auch die klare Fokussierung auf KI als Zukunftstechnologie findet sich an verschiedenen Stellen des Koalitionsvertrags wieder.
Industrie- Abschaffung der Gasspeicherumlage.
- Industrielle Zentren sollen an das Wasserstoffkernnetz angebunden werden.
- Beschleunigter Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft.
- Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen.
- Maßnahmen gegen Abwanderung energieintensiver Industrien (z. B. Carbon-Leakage-Ausgleich).
- Stärkung der Stahl- und Chemieindustrie, u. a. durch carbon capture and storage (CCS) und Recyclingunterstützung.
Der Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Industrie, insbesondere durch günstigere Energiepreise, schnellere Genehmigungsverfahren, den Ausbau des Wasserstoffnetzes sowie die Ermöglichung von CCS. Zudem sollen Förderprogramme fortgesetzt, der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) vereinfacht und grüne Leitmärkte geschaffen werden.Die Zusicherung bestimmte Wirtschaftszweige z. B. die Stahlindustrie erhalten zu wollen ist allerdings zu eng gefasst. Es bräuchte vielmehr ein klareres Bekenntnis zur Grundstoffindustrie insgesamt.Luftverkehr- Die internationale Konnektivität Deutschlands soll verbessert werden.
- Die über das europarechtlich Notwendige hinausgehende Power To Liquid (PtL)-Quote wird noch 2025 abgeschafft.
- Luftverkehrsspezifische Steuern, Gebühren und Abgaben sollen reduziert werden.
Für den Luftfahrstandort Hamburg sind dies gute Nachrichten. Für eine wirkliche Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit braucht es aber nicht nur die Rücknahme der Erhöhung der Luftverkehrssteuer, sondern eine Harmonisierung auf europäischer Ebene. Maritime Wirtschaft- Umsetzung der nationalen Hafenstrategie mit Hochsee- und Binnenhäfen als gesamtstaatliche Aufgabe. Verständigung über die Finanzierung mit den Ländern in der ersten Hälfte der Legislaturperiode.
Die Anerkennung als gesamtstaatliche Aufgabe ist zu begrüßen. Allerdings fehlt eine Konkretisierung. Der Begriff Hafenlastausgleich findet sich nicht im Koalitionsvertrag. Auch die Frage nach einer Finanzierung bleibt unbeantwortet. Handel und Außenwirtschaft- Bekenntnis zur regelbasierten Handelspolitik.
Schnelle Ratifizierung von Freihandelsabkommen. Auch ein Freihandelsabkommen mit den USA soll verhandelt werden.
Das Bekenntnis zur regelbasierten Handelspolitik und Erhalt des WTO-Systems ist in der aktuellen Lage wichtig. Positiv ist das Bekenntnis zu Handelsabkommen sowie die Zusicherung, die laufenden EU-Freihandelsverhandlungen mit Indien, Australien und den ASEAN-Staaten zu unterstützen und so zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Richtig ist auch das Ziel, die Abkommen mit dem Mercosur, Chile und Mexiko zügig zu ratifizieren und Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Singapur sowie Vietnam abzuschließen.
Ebenfalls positiv sind die Ziele, mit den USA mittelfristig ein Freihandelsabkommen anzustreben, kurzfristig einen Handelskonflikt zu vermeiden und sich für eine Reduzierung von Einfuhrzöllen auf beiden Seiten des Atlantiks einzusetzen.
Der Ausgleich für Exporte bei den vom CBAM erfassten Produkten und die kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten für exportorientierte Branchen sind zu begrüßen. Auch die Stärkung der Exportförderung und eine pragmatische Haltung zu China (De-Risking statt Entkopplung) werden begrüßt. Gleichzeitig werden konkrete Unterstützungsmaßnahmen zur Diversifizierung der Lieferketten vermisst.Außenwirtschaftsgesetz- Die Koalition plant ein novelliertes Außenwirtschaftsgesetz, das an die veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen angepasst werden soll.
- Ziel ist es, die wirtschaftliche Sicherheit Deutschlands zu stärken, insbesondere im Hinblick auf kritische Infrastrukturen, Dual-Use-Güter und den Schutz sensibler Technologien.
- Die Ausfuhrkontrolle soll effizienter werden. Hier soll es einen „Paradigmenwechsel“ geben. Anstelle von durchgängigen Prüfungen sind stichprobenartige Kontrollen verbunden mit empfindlichen Strafen bei Verstößen geplant. Eine vorherige Exportgenehmigung soll entfallen.
Die Beschleunigung der Ausfuhrgenehmigungs-Prozesse sind positiv zu bewerten, aber teilweise unpraktikabel und rechtlich problematische Vorschläge. Der Vorgeschlagener “Paradigmenwechsel” ist auf nationaler Ebene rechtlich kaum möglich, da die relevantesten Genehmigungspflichten auf EU-Rechtsakten (z.B. bei Dual-Use-Gütern) beruhen. Auf Genehmigungen zu verzichten und Verstöße hart zu sanktionieren ist nicht zielführend, da das Risiko vollständig auf Exporteure verlagert und wird nicht verhindert würde, dass der Zoll Ausfuhren wegen Verdachts auf Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften stoppt. Rohstoffe- Diversifizierung von Rohstoffimporten als strategisches Ziel.
Neue Handels- und Rohstoffpartnerschaften sollen geschlossen und Projekte zu Gewinnung von kritischen Rohstoffen in Europa unterstützt werden.
Der Vertrag macht an vielen Stellen deutlich, wie wichtig die Rohstoffsicherung für Deutschland als rohstoffarmes Land ist. Unklar bleibt aber, wie die Rohstoffsicherung an Schlagkraft gewinnen kann, wenn die dafür erforderlichen Ressourcen nicht koordiniert eingesetzt werden. Offen bleibt zudem, wie die zahlreichen richtigen Ziele konkret erreicht werden sollen. Einzelhandel- Einzelhandel soll insbesondere vor unlauterem Wettbewerb aufgrund der Flutung durch billige Konsumgüter aus Fernost geschützt und ein level playing field auf EU-Ebene durchgesetzt werden.
Richtigerweise setzten sich die Koalitionspartnerpartner für einen fairen Wettbewerb im Einzelhandel mit Anbietern aus Drittstaaten zum Ziel. Auch die Vorschläge zum E-Commerce im Rahmen der EU-Zollunion werden betont. Es fehlen allerdings konkrete Vorschläge zur Digitalisierung und Stärkung des Vollzugs bei Rechtsverstößen. Mittelstand, Handwerk, Selbstständige- Betriebsübergaben und Existenzgründungen im Handwerk sollen stärker unterstützt werden.
- Der Mittelstand und das Handwerk sollen mit flexibleren gesetzlichen Rahmenbedingungen, einfacheren Vergabeverfahren und schnelleren Genehmigungsprozessen unterstützt werden.
- Die Überprüfungen der ausgezahlten Corona-Hilfen sollen zeitnah abgeschlossen werden, um Verwaltung und Wirtschaft zu entlasten. Dazu soll den Ländern ermöglicht werden, einen Schwellenwert festzulegen, unterhalb dessen Stichproben genügen.
Die angekündigten Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensnachfolgen und Gründungen sind grundsätzlich positiv, erfordern aber eine breitere Anwendbarkeit über das Handwerk hinaus. Bürokratieabbau und Digitalisierung sollen auch konventionellen Gründungen zugutekommen. Die Regelungen zur Rückzahlung von Corona-Hilfen werden unterstützt. Tourismus- Eine neue nationale Tourismusstrategie mit Fokus auf Nachhaltigkeit, Lebensraumgestaltung und Digitalisierung soll erarbeitet werden. Zudem soll der Ausbau von Bahn- und Flugverbindungen zur Stärkung des Reiseziels Deutschland vorantrieben werden.
Die Erarbeitung einer nationalen Tourismusstrategie ist zu begrüßen, da die aktuelle Strategie kaum spürbare Wirkung entfalten konnte. Der Ausbau der Konnektivität ist für Hamburg besonders relevant, um das Kreuzfahrt- und Städtereiseaufkommen (auch international) zu erhöhen. - 1.2 Arbeit und Soziales
Zentrale Aussagen aus dem Koalitionsvertrag Bewertung - Die Fachkräftestrategie des Bundes soll gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt und die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht werden.
- Für die qualifizierte Einwanderung soll eine digitale Agentur für Fachkräfteeinwanderung
als einheitliche Ansprechpartnerin geschaffen werden.
Bürokratie soll durch konsequente Digitalisierung sowie Zentralisierung von Prozessen abgebaut werden. Absolventen aus Drittstaaten sollen nach Abschluss von Ausbildung und Studium in Deutschland zum Arbeiten bleiben dürfen. - Bei der Grundsicherung sollen verstärkt Anreize bestehen, ein höheres Erwerbseinkommen zu erzielen oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Dazu sollen u.a. die Hinzuverdienstregeln reformiert und Transferentzugsraten in den unterschiedlichen Leistungssystemen besser aufeinander abgestimmt werden.
- Die Inklusion und Teilhabe am Arbeitsmarkt soll ausbaut werden.
- Im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie wollen die Koalitionspartner die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen.
Die Fokussierung auf eine höhere Erwerbsbeteiligung ist erfreulich. Auch die Ausweitung von Berufssprachkursen und beschleunigten Anerkennungsverfahren. Die geplante „Work-and-stay-Agentur“ ist ebenfalls zu begrüßen.Problematisch ist, dass Fragen der Umsetzung und Finanzierung unbeantwortet bleiben. Eine enge Abstimmung mit den Ländern ist erforderlich, um die geplanten Maßnahmen umzusetzen.Vor dem Hintergrund, dass Unternehmen schnell auf Marktveränderungen, Kundenbedürfnisse und betriebliche Anforderungen reagieren müssen, ist diese Flexibilisierung der Arbeitszeit unbedingt notwendig.Kritisch ist zu sehen, dass nunmehr auch eine Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden ist. Zwar soll für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Übergangsregeln vorgesehen werden und eine Vertrauensarbeitszeit auch weiterhin ohne Zeiterfassung möglich sein. Aus Sicht der Wirtschaft wäre es jedoch wünschenswert, wenn die Form der Arbeitszeiterfassung unbürokratisch frei wählbar wäre. - 1.3 Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen
Zentrale Aussagen aus dem Koalitionsvertrag Bewertung Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung- Eine Europäische Initiative zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung soll auf den Weg gebracht werden.
- Der „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ wird fortgesetzt.
- Gerichtsverfahren sollen u.a. durch Verkürzung des Instanzenzuges und der Erweiterung von Präklusionsfristen schneller werden. Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Zudem sollen Stichtagsregelungen in Genehmigungsverfahren erweitert werden und – wo dies ohne irreparable Schäden möglich ist – Genehmigungsfiktionen eingeführt werden.
- Für Infrastrukturvorhaben soll ein einheitliches Verfahrensrecht mit Stichtagsregelung, fakultativer Erörterungstermin, vorzeitiger Maßnahmenbeginn, erleichterten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Populationsschutz geschaffen werden.
An mehreren Stellen spricht sich der Koalitionsvertrag für die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren aus. Durch eine umfassende Staatsreform und Digitalisierung sollen Verwaltungsprozesse insgesamt schlanker und schneller werden. Allerdings werden die meisten konkreten Maßnahmen insbesondere für Infrastrukturvorhaben genannt. Entsprechende Erleichterungen für die Zulassungsverfahren von Anlagen, insbesondere in der Industrie, der Rohstoff-, Ver- und Entsorgungswirtschaft, sowie für Gebäude, bleibt teilweise wage. Verkehr- Die Verkehrsinfrastrukturfinanzierung soll stabilisiert werden, die Konzepte sollen aber für jeden Verkehrsträger unterschiedlich ausgestaltet werden. Für die Straße ist ein geschlossener Finanzierungskreislauf mit drei Säulen vorgesehen: Haushaltsfinanzierung, Nutzerfinanzierung und privates Kapital. Hinzukommen sollen die Kreditfähigkeit und Einnahmekompetenz der Autobahn GmbH für die Mauteinnahmen.
- Für die Schiene ist ein ähnliches Modell geplant, wobei die Sanierung der Hochleistungskorridore aus dem Sondervermögen und die Sanierung in der Fläche wie bisher aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) erfolgen soll.
- Für Wasserstraßen, Schleusen, See- und Binnenhäfen soll ein Finanzierungs- und Realisierungsplan mit „auskömmlicher Finanzierung“ entwickelt werden.
- Die Finanzierung der Verkehrswege von Ländern und Kommunen soll weiterhin über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erfolgen, allerdings mit weniger Bürokratie, mehr Mitteln und erhöhten Fördersätzen.
- Zudem ist der Ausbau klimaneutraler Busflotten, Ladeinfrastruktur und autonomer Mobilität geplant.
- Das Verfahren zur Beantragung von Großraum- Schwertransporten soll beschleunigt werden.
- Die Aufnahme neuartiger Verkehrsträger in das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist vorgesehen.
Insbesondere die Maßnahmen zu Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung bei Infrastrukturprojekten sind grundsätzlich zu begrüßen. Es gilt hier möglichst schnell die angekündigten Maßnahmen zur Beschleunigung umzusetzen, damit vor allem die bedeutenden Hamburger Brückenersatzbauwerke Köhlbrandbrücke und A1-Elbbrücken substanziell beschleunigt werden können.Positiv ist zudem die Ankündigung die Beantragung von Großraum- und Schwertransporten zu beschleunigen.Bauen und Wohnen- Der Wohnungsbau soll durch Investitionen, Steuerentlastungen und Entbürokratisierungsmaßnahmen angekurbelt werden.
- Eine Novellierung des Baugesetzbuches soll Erleichterungen und Beschleunigung von Prozessen erreichen („Wohnungsbau-Turbo“).
- Die Bindungswirkung von Normsetzungen soll
überprüft und auf ein sicherheitsrelevantes Maß zurückgeführt werden. - Ausbau der Städtebauförderung, Einführung von Building Information Modeling
als Standard (BIM). - Errichtung eines Bundesforschungszentrums für klimaneutrales Bauen.
Positiv zu bewerten ist die angestrebte Vereinfachung von Baustandards sowie die (zivil-)rechtliche Absicherung des Gebäudetyp E. – einem innovativen Planungsansatz, um Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger zu gestalten.Kritisch bleiben unter anderem kommunale Vorkaufsrechte und der Umwandlungsschutz – beides bremst den Wohnungsbau, Investitionen und Eigentumserwerb. Zudem ist unklar, wie der „Wohnungsbauturbo“ ausgestaltet werden soll. - 1.4 Klima und Energie
Zentrale Aussagen aus dem Koalitionsvertrag Bewertung - Der Koalitionsvertrag bekennt sich grundsätzlich zum Klimaschutz und dem Ziel Klimaneutralität 2045, betont dabei zugleich den Anspruch wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes.
- Zentraler Baustein im Instrumentenmix ist die CO2-Bepreisung (ETS I + II), die international ausgebaut werden soll.
- In der Energiepolitik spricht sich der Vertrag für einen planbaren, pragmatischeren und technologieoffenen Ansatz aus, der sich konsequent an Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit ausrichtet, dabei auch die Vollendung des Energiebinnenmarktes forciert.
- Die Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und die Abschaffung der Gasspeicherumlage sollen Strom und Gaspreise kurzfristig entlasten.
- Zudem ist eine dauerhafte Deckelung der (Strom-)Netzentgelte, eine Ausweitung und Verlängerung der Strompreiskompensation sowie die ergänzende Einführung weiterer Privilegien für bestimmte Betriebe (Industriestrompreis) geplant.
- Der Ausbau von erneuerbaren Energien und Netzen soll synchronisiert und durch die Ausweitung von Zustimmungsfiktion und Bauanzeigeverfahren entbürokratisiert und beschleunigt werden.
- Netzanschlusskosten für die Elektrifizierung betrieblicher Prozesse sollen gesenkt und Möglichkeiten zur Versorgung per Direktleitung ausgeweitet werden.
- Die Flexibilität im Stromsystem soll gesteigert werden, u.a. durch Anreize zur netzdienlichen Ansiedlung von Lasten und Erzeugern, zur regionalen Nutzung von Überschussstrom und der Privilegierung von Energiespeichern.
- Zur Finanzierung der Energiewende soll ein aus öffentlichen Garantien und privatem Kapital gespeister Investitionsfonds aufgelegt werden.
- Im Rahmen einer Kraftwerksstrategie sollen bis zu 20 GW Kraftwerkskapazitäten ausgeschrieben und in einem technologieoffenen Kapazitätsmechanismus (Kraftwerke, Speicher, Flexibilitäten) aufgehen.
Die Öffnung für Wasserstoff aus verschiedenen Quellen und die Erweiterung des Kernnetzes sollen den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft beschleunigen.
Das Bekenntnis zu den Klimazielen ist wichtig, damit Unternehmen Planungssicherheit haben. Auch den Emissionshandel zum leitenden Instrument zu machen ist zu befürworten. Die kurzfristigen Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise sind ebenfalls richtig. Viele Auswirkungen auf die Wirtschaft werden sich erst aus der konkreten Übersetzung in entsprechenden Gesetzen und Instrumente endgültig bewerten lassen.Fraglich ist, wo die Senkung der Energiepreise ankommt. Hierbei gilt es, das Beihilferecht zu beachten. Zudem finden sich keine Aussagen zu Energienetzen als Infrastrukturaufgaben und Daseinsvorsorge. Mittel aus dem Sondervermögen stehen daher voraussichtlich nicht zur Verfügung. Die Kraftwerksstrategie entspricht räumlich dem „Südbonus“; dagegen positionieren sich aktuell die norddeutschen Kammern.
2. Wirkungsvolle Entlastungen, stabile Finanzen, leistungsfähiger Staat
- 2.1 Haushalt, Finanzen, Steuern
Zentrale Aussagen aus dem Koalitionsvertrag Bewertung Unternehmenssteuern- Geplant ist die Einführung eines „Investitions-Boosters“ (30 % degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen 2025–2027)
- Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 in fünf Schritten um je einen Prozentpunkt.
- Einkommensteuerentlastung für kleine und mittlere Einkommen zur Legislaturhalbzeit.
- Einführung eines Verrechnungsmodells zur Einfuhrumsatzsteuer.
- Schaffung steuerlicher Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, wird sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.
- Der Solidaritätszuschlag soll bestehen bleiben.
- Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.
- Ziel ist zudem eine einheitliche Tonnagesteuer in der EU.
Die Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen von der im internationalen Vergleich hohen Steuerbelastung kommt deutlich zu spät. Für Personengesellschaften, für die die Einkommensteuer die relevante Unternehmensteuer ist, ist keine Reduzierung der Steuersätze angekündigt. Wünschenswert wäre eine kurzfristige und vollständige Senkung der Besteuerung von Unternehmen auf 25% gewesen, optimalerweise über eine vollständige Anrechnung der Gewerbesteuer auf die entsprechend anzupassende Körperschaftsteuer.Die Maßnahme der beschleunigten Abschreibungen ist richtig, weil schnellere Abschreibungen ein steuerlicher Hebel für Investitionen sind. Noch besser wäre es, die degressive Abschreibung dauerhaft einzuführen.Zudem muss der angekündigte Abbau von Steuerbürokratie unbedingt auch bei den Unternehmen ankommen und nicht nur bei Arbeitnehmern und Rentnern. Für weitere positive Impulse können die Vorschläge der Kommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ als Vorbild dienen.Die dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ist kritisch zu sehen. Ausnahmen vom Regelsteuersatz für einzelne Branchen widersprechen dem Bestreben nach einfachen Regelungen in der Umsatzsteuer und dem Gleichbehandlungsgrundsatz aller Branchen.Das an der Tonnagesteuer in Deutschland festgehalten wird ist richtig und wichtig. Ziel einer europaweit vereinheitlichten Tonnagesteuer sollte sein, Deutschland als Reedereistandort international weiter zu stärken.Verrechnungsmodell Einfuhrumsatzsteuer: Das entspricht einer langjährigen Forderung der Handelskammer Hamburg, um die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland zu erhöhen. Das aktuelle Modell entzieht den Unternehmen liquide Mittel.Solidaritätszuschlag: Die geforderte Abschaffung des Solidaritätszuschlags kommt leider nicht. Unternehmen bleiben mit dieser Abgabe weiterhin belastet. Eine Abschaffung wäre ein positives Signal an die Wirtschaft gewesen.Grundsätze der Haushaltspolitik- Mit dem Errichtungsgesetz zu Sondervermögen sollen klare Ziele und Investitionsfelder definiert werden, eine Erfolgskontrolle verknüpft -und wo möglich - privates Kapital gehebelt werden. Dabei ist für Länder und Kommunen, die einen Großteil der Investitionstätigkeit in Deutschland stemmen, ein Anteil von 100 Milliarden Euro vorgesehen. Weitere 100 Milliarden Euro werden schrittweise dem Klima- und Transformationsfonds zugeführt.
- Aus dem Bundesanteil des Sondervermögens werden in den Jahren 2025 bis 2029 Maßnahmen in Höhe von insgesamt rund 150 Milliarden Euro finanziert.
- Reform der Schuldenbremse: Einsetzung einer Expertenkommission, Gesetzgebung bis Ende 2025
- Einführung eines allgemeinen Haushaltsvorbehalts: Alle Koalitionsmaßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt.
Für die Wirtschaft bleibt von herausragender Bedeutung, dass die Ziele und Investitionsfelder des Sondervermögens Infrastruktur wesentlich zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland beitragen. Bislang sind die Mittel des KTF rechtlich und wirtschaftlich vom Bundeshaushalt getrennt. Dem Wortlaut nach soll diese Trennung aufgehoben werden, was jedoch ein echter Paradigmenwechsel im Umgang mit diesem großen Sondervermögen wäre und daher von den Koalitionsparteien erläutert werden müsste, bevor eine Bewertung möglich ist.Der Finanzierungsvorbehalt weckt Zweifel an der Verlässlichkeit der im Koalitionsvertrag angekündigten Entlastungen. - 2.2 Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz
Zentrale Aussagen aus dem Koalitionsvertrag Bewertung Bürokratie- Erarbeitung einer Modernisierungsagenda in 2025. Hier sollen insbesondere Vorschläge der „Initiative für einen Handlungsfähigen Staat“ aufgegriffen werden.
- Einrichtung eines Effizienzfonds zur Förderung innovativer Reformideen.
- Digitalisierungsstrategie: Verwaltungsleistungen sollen „digital only“, nutzerfreundlich und barrierefrei verfügbar sein.
- Verwaltungsprozesse werden an Lebenslagen ausgerichtet (antragslose Verfahren, One-Stop-Prinzip).
- Schwellenwerte sollen erhöht werden, Ermessensspielräume ausgeweitet, Pauschalierungen und Stichtagsregelungen, Genehmigungsfiktion, Präklusionsregelungen und Bagatellvorbehalte eingeführt werden.
- Ausnahmen bei der so genannten „One in, one out“-Regel sollen gestrichen und der Aufwand auch aus den EU-Vorgaben berücksichtigt werden. Zudem soll zukünftig auch der einmalige Umstellungsaufwand berücksichtigt werden. Die „One in, one out“-Regel wird zu einer „One in, two out“-Regel fortentwickelt.
Die aufgeführten Instrumente zum Bürokratieabbau sind positiv zu bewerten. Auch die Weiterentwicklung von „One in, one out“ zu einer „One in, two out“-Regel ist zu begrüßen. Ebenfalls positiv ist die Quantifizierung des Entlastungsziels und die Verstetigung des Bürokratieabbaus über Jahres-Bürokratieentlastungsgesetze. Diese Maßnahmen könnten einen spürbaren Bürokratieabbau zur Folge haben. Erreicht werden die Ziele allerdings nur, wenn umfassende Maßnahmen angepackt werden und das auch zeitnah. Dabei wird kritisch zu prüfen sein, in welchem Umfang tatsächliche Entlastungen in der Unternehmenspraxis erfolgen. Staatsmodernisierung- Stärkung von Experimentierklauseln in neuen und bestehenden Gesetzen, sowie die Einführung von Reallaboren und Abweichungsrechten, um die Innovationskraft in Deutschland zu fördern und die Gesetzgebung zu verbessern.
- Im Rahmen eines nationalen „Sofortprogramms für den Bürokratierückbau“ sollen bis Ende des Jahres 2025, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen, Verpflichtungen zur Bestellung von Betriebsbeauftragten abgeschafft und Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand signifikant reduziert werden.
- Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird abgeschafft und die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt.
- Um die dringenden Investitionsbedarfe schnell mit den Mitteln des befristeten Sondervermögens Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen zu befriedigen, sollen die Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planung und Genehmigung, Beschaffung und Vergabe der Infrastrukturprojekte aus dem Sondervermögen ausgeschöpft werden und in einem Infrastruktur-Zukunftsgesetz geregelt werden.
- Der Bürokratieaufwand für die Wirtschaft soll um 25 Prozent reduziert werden.
Viele zentrale Forderungen der Wirtschaft finden sich hier wieder. Die Steigerung der Innovationsfähigkeit und der Abbau von Bürokratie sind zentral, um die Leistungsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland wieder zu erhöhen. Allerdings bleibt der Koalitionsvertrag bei den konkreten Maßnahmen vage.Positiv hervorzuheben ist die Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.Justiz- Der Pakt für den Rechtsstaat soll gemeinsam mit den Ländern auf den Weg gebracht werden. Fokus auf:
Digitalisierung der Justiz (digitale Gerichtsakten, elektronische Kommunikation).
Beschleunigung der Verfahrensabläufe (z. B. Online-Zivilverfahren).
Personelle Stärkung und Zugang zum Recht (u. a. Stärkung der Amtsgerichte). - Einführung eines Justizportals mit Kommunikationsplattform und Vollstreckungsregister.
- Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Justiz.
- Reform der Verfahrensrechte (z. B. Strukturierung durch Verfahrenskonferenzen, Präklusionsfristen).
Die geplanten Maßnahnahmen sind positiv zu bewerten. Für die Wirtschaft relevant sind vor allem Maßnahmen zur Digitalisierung der Justiz, insbesondere Standards für die Übermittlung von digitalen Dokumenten oder Anpassung der Verfahrensordnungen zum Einsatz von digitalen Verfahrensplattformen. Die konkrete Umsetzung bleibt abzuwarten. - 2.3 Digitales
Zentrale Aussagen aus dem Koalitionsvertrag Bewertung - Einrichtung eines Ressorts für Digitalisierung
- Ausbau digitaler Infrastruktur, inklusive Rechenkapazitäten.
- Förderung europäischer Plattformmodelle, Bekämpfung unlauterer Designs („Dark Patterns“).
- Förderung digitaler Talente und internationaler Fachkräftegewinnung.
- Stärkung digitaler Kompetenzen, Aufbau eines digitalen Bürgerservices (z. B. Bürger-ID).
- Mit einem Zukunftspaket von Bund, Ländern und Kommunen sollen bisherige föderal bedingte Hürden der Verwaltungsdigitalisierung abgebaut werden. Dazu soll auch eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg gebracht werden, damit der Bund u. a. Standards und IT-Systeme regeln und zur Mitnutzung zur Verfügung stellen kann.
- Cybersecurity kommt an verschiedenen Stellen vor. Vorgesehen ist, dass die Nationale Cybersicherheitsstrategie novelliert und das BSI zur Zentralstelle zwischen Bund und Ländern ausgebaut werden.
- Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum soll weiterentwickelt werden, ebenso Fähigkeiten zur aktiven Cyberabwehr.
- Es wird ein Rechtsanspruch auf Open Data bei staatlichen Einrichtungen sowie moderne Regelungen für Mobilitäts- ,Gesundheits- und Forschungsdaten angestrebt, wobei alle berechtigten Interessen gewahrt bleiben sollen.
- Mit Blick auf das Thema Künstliche Intelligenz sollen durch rechtliche und technische Spezifizierungen des AI-Acts Belastungen für die Wirtschaft abgebaut werden. Auf nationaler Ebene soll der AI-Act innovationsfreundlich und bürokratiearm umgesetzt werden, mit einer nationalen Marktaufsicht, die „nicht zersplittert“ wird. Es werden die Themen Fachkräfte, eine KMU- und Startup-gerechte Ausgestaltung von KI-Reallaboren sowie Transfer in neue Geschäftsmodelle adressiert bzw. erwähnt. Es soll geprüft werden, ob und in welcher Form gegebenenfalls Handlungsregeln mit Blick auf KI auf europäischer Ebene angepasst werden müssen.
- Die Koalition legt neue Schwerpunkte in der Digital- und Innovationspolitik – insbesondere durch die geplante Einrichtung eines Ministeriums mit dezidiertem Digitalisierungsauftrag.
- Das Ziel, Abhängigkeiten abzubauen („Digitale Souveränität“), ist richtig und notwendig, lässt sich de facto in absehbarer Zeit aber schwer erreichen.
- Die Förderung von Open Source ist in diesem Zusammenhang sinnvoll. Die digitale Infrastruktur (Rechenzentren, Glasfaser, Edge Computing) muss mindestens so schnell ausgebaut werden wie die unternehmerische Nachfrage. Die Bündeles Datenschutzes (Länderhoheit) wäre ein großer Schritt im föderalen Datenschutzdschungel.
- Der Koalitionsvertrag bekräftigt die strategische Bedeutung von Künstlicher Intelligenz (KI) für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft. KI-Sprunginnovationen sollen ermöglicht und KI-Reallabore etabliert werden. Ein praxisnaher, mittelstandsfreundlicher Ansatz zur Umsetzung der europäischen KI-Verordnung wird angestrebt. KI-Kompetenzen sollen durch schulische Bildung und Weiterbildung gestärkt werden.
- Cybersicherheit: Durch die Stärkung des Themas auf Bundesebene und auch durch Veränderung der Struktur des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bekommt das für KMU wichtige Thema einen neuen Impact und soll zukünftig bessere Hilfestellung bieten. Wir gehen davon aus, dass Hamburger Unternehmen (auch die der kritischen Infrastruktur (KRITIS) zugeordneten, wie der Hamburger Hafen) davon profitieren werden.
- 2.4 Bildung, Forschung, Innovation
Zentrale Aussagen aus dem Koalitionsvertrag Bewertung Bildung- Startchancen-Programm wird ausgebaut: Ziel ist die Reduktion der Zahl der Jugendlichen ohne Abschluss.
- Einführung einer bundesweiten, datenschutzkonformen Schüler-ID.
- Einführung eines DigitalPakts 2.0: bessere Ausstattung mit Endgeräten, Förderung digital gestützten Lernens und KI-basierter Lernsysteme.
- Ausbau beruflicher Bildung: Modernisierung von Berufsschulen und Bildungsstätten, Evaluierung des Berufsbildungsgesetzes, Stärkung praxisintegrierter Studiengänge.
- Ausbau von Berufsorientierung und Jugendberufsagenturen.
Es finden sich im Vertrag viele Dinge, die in Hamburg bereits umgesetzt sind oder zumindest angeschoben wurden. Für viele der genannten Maßnahmen stellt sich die Frage nach der Finanzierung, da sie mit zum Teil erheblichen Kosten verbunden sind. Bei der Zuordnung der Bildung in ein zukünftiges Ministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend muss zudem darauf geachtet werden, dass die Bildungsthemen eine angemessene Berücksichtigung finden. Forschung und Innovation- Geplant ist eine Hightech-Agenda für Deutschland unter Einbeziehung der Länder, die u.a. eine Priorisierung der Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes auf ausgewählte Schlüsseltechnologien vorsieht.
- Deutschland soll als Spitzenstandort für digitale Zukunftstechnologien weiterentwickelt werden (Künstliche Intelligenz, Quanten, Robotik, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Photonik sowie Mikro- und Nanoelektronik).
- Neue Programme wie „Initiative Forschung & Anwendung“ mit Transfer-Boostern und Forschungsförderung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) sind vorgesehen.
- Offensive für Luft- und Raumfahrt, Hyperloop-Teststrecke, stärkere Internationalisierung (DAAD, Erasmus+).
Der Aufbau einer Hightech-Agenda und die Fokussierung auf Schlüsseltechnologien ist zu begrüßen, es bleibt jedoch unklar, was dieser Fokus bedeutet. Ein Innovationsfreiheitsgesetz kann Freiheiten, wie etwa in unserem Konzept von Sonderinnovationszonen, leichter ermöglichen.Die Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder soll grundlegend evaluiert werden. Die Universität Hamburg hat es 2019 erstmals in den exklusiven Kreis der Exzellenzuniversitäten geschafft. Aktuell befinden sich die UniHH und TUHH in der Antragsphase für die kommende Auswahlrunde für die erste Förderlinie, bei der zunächst die Exzellenzcluster im Fokus stehen. Eine Evaluation der Exzellenzstrategie ist sinnvoll, ein stärkerer Fokus auf Zukunftstechnologien und Transferaspekte wäre wünschenswert.Eine nationale IP-Strategie ist bereits überfällig.Die genannte Stärkung und Beschleunigung des Transfers ist ebenfalls zu befürworten, Umsetzung und Wirkung der Maßnahmen bleiben jedoch abzuwarten.
3. Sicheres Zusammenleben, Migration und Integration
- 3.1 Recht
Zentrale Aussagen aus dem Koalitionsvertrag Bewertung - Einführung einer Pflicht zur Elementarschadenversicherung im Neugeschäft und im Bestand, flankiert durch staatliche Rückversicherung.
- Einführung eines Digitalen Gewaltschutzgesetzes: Sperrung anonymer Hass-Accounts, Schnittstellen zu Strafverfolgung, verbesserter Opferschutz.
- Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes (verfassungsrechtliche Klarstellung).
- Reform des AGG, Stärkung des Diskriminierungsschutzes.
- Reform des Strafprozessrechts: Ausweitung der Überwachungsbefugnisse, Terrorismusparagraf an heutige Bedrohungen angepasst.
- Zivilrechtliche Vereinfachung: Smart Contracts, Formerfordernisse, Ticketzweitmarktregulierung, AGB-Reform.
Für die Wirtschaft relevant ist vor allem das Zivil- und Wirtschaftsrecht. An mehreren Stellen finden sich Vorhaben zur Reduzierung von Schriftformerfordernissen und die verstärkte Nutzung von Genehmigungsfiktionen. Im Gesellschaftsrecht findet sich die Einführung einer “Gesellschaft mit gebundenem Vermögen” als Alternative zu Stiftungskonstruktionen erneut im Koalitionsvertrag. Dieses Vorhaben wurde in der letzten Legislatur nicht vollendet. - 3.2 Migration und Integration
Zentrale Aussagen aus dem Koalitionsvertrag Bewertung - Einführung eines Migrationswendepunkts: Steuerung und Begrenzung der Migration wird gesetzlich verankert.
- Beendigung freiwilliger Bundesaufnahmeprogramme (z. B. Afghanistan).
- Zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten.
- Begrenzung der Westbalkanregelung auf 25.000 Personen/Jahr.
- Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten (Algerien, Marokko, Tunesien, Indien).
- Stärkung von Frontex, Zurückweisungen auch bei Asylgesuchen.
- Rückführungsoffensive: Ausbau Abschiebehaft, Verpflichtung von Fluggesellschaften, Einrichtung von Bundesausreisezentren.
- Umsetzung der GEAS-Reform, Vereinfachung der Verfahren.
- Einführung einer verpflichtenden Integrationsvereinbarung mit Pflichten zu Spracherwerb und Arbeitsmarktintegration.
- Sprachkitas und Startchancen-Programm werden ausgebaut.
- Migrationsberatung (MBE) wird verstetigt.
- Neues Bleiberecht für langjährig Geduldete mit Arbeitsvertrag und gesicherter Integration.
- Digitalisierung der Migrationsverwaltung: Ausbau Ausländerzentralregister, elektronische Akten, Asylschnellverfahren.
- Schaffung einer digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung - “Work-and-stay-Agentur" - mit einer zentralen IT-Plattforum und als einheitliche Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte.
- Reform des Staatsangehörigkeitsrechts: Abschaffung der „Turboeinbürgerung“.
Die schnellere Integration durch schnelle Arbeitsaufnahme ist zu begrüßen. Ebenso der Aufbau einer digitalen Agentur zur Fachkräfteeinwanderung.
4. Starker Zusammenhalt, standfeste Demokratie
- 4.1 Familie, Frauen, Jugend, Senioren, Demokratie
Zentrale Aussagen aus dem Koalitionsvertrag Bewertung - Startchancen- und Sprach-Kitas: Ausbau mit zusätzlicher Förderung über ein Chancenbudget, Orientierung an Sozialindizes.
- Ausbau von Ganztagsangeboten.
Die geplante Weiterentwicklung des Elterngeldes, u.a. mit einer höheren Lohnersatzrate, ist kritisch zu sehen. Stärkere Anreize für Väter – etwa durch eine Neugestaltung der der sog. Vätermonate – können dagegen mit Blick auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen positive Effekte haben. Für Selbstständige soll die Berechnungsgrundlage des Elterngeldes flexibilisiert werden – das ist sinnvoll, um die Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Familie zu erleichtern. - 4.2 Gesundheit und Pflege
Zentrale Aussagen aus dem Koalitionsvertrag Bewertung - Beitragssätze der GKV und Pflegeversicherung sollen strukturell stabilisiert werden; Kommission zur Begleitung aller Vorhaben.
- Die industrielle Gesundheitswirtschaft, insbesondere die pharmazeutische Industrie und die Medizintechnik, sollen gestärkt werden.
Stabilisierung der Beitragssätze: Grundsätzlich sind die Ziele richtig, die Beitragssätze sowohl über kurzfristige als auch strukturelle Maßnahmen zu stabilisieren. Es ist allerdings darauf zu achten, dass die Aufgaben der geplanten Kommission nicht zu einem Finanzierungsvorbehalt und Stillstand der übrigen im Vertrag genannten gesundheitspolitischen Vorhaben bis 2027 führen.Ebenfalls zu begrüßen ist, dass die Koalition die Gesundheitsbranche ausbauen und die Digitalisierung vorantreiben will. Das entspricht weitgehend den Hamburger Zielen einer zukunftsfähigen und resilienten Gesundheitsmetropole. - 4.3 Kommunen, Sport und Ehrenamt
Zentrale Aussagen aus dem Koalitionsvertrag Bewertung - Sportförderung: 1 Mrd. Euro für Sportstätten, Förderung von Schwimmbädern und Barrierefreiheit, Sichtbarkeit des Frauensports erhöhen, Gemeinnützigkeit für E-Sport.
- Eine Bewerbung für die Austragung der Olympischen und Paralympischen Spiele wird ausdrücklich unterstützt.
Es besteht eine große Deckung mit den Positionen der Handelskammer, da Förderung der kommunalen Infrastruktur (auch Sportstätten) und Ehrenamt die Lebensqualität in Städten wie Hamburg steigern kann. Klares Bekenntnis zur Bewerbung Deutschlands für die Olympischen Spiele.Positiv zu bewerten ist ebenfalls, dass die Spitzensportförderung in Deutschland effizienter, flexibler und digitaler werden soll – mit weniger Bürokratie, besserer Absicherung für Athletinnen und Athleten, gestärkter dualer Karriere und ausgebauten Strukturen nach internationalen Vorbildern. - 4.4 Kultur und Medien
Zentrale Aussagen aus dem Koalitionsvertrag Bewertung - Reform der Filmförderung für eine bessere internationale Wettbewerbsfähigkeit
- Künstlersozialkasse & Vergütung:
Soziale Absicherung von Kulturschaffenden stärken, faire Vergütung im digitalen Raum verbessern. - Medienvielfalt und Aufsicht: Schutz des dualen Rundfunksystems, keine neuen Werbebeschränkungen, Plattformabgabe prüfen, Manipulation durch Fake News und Bots bekämpfen.
Die Koalition will Kultur- und Medienlandschaft stärken, es fehlen jedoch konkrete Maßnahmen, wie die Unterstützung konkret erfolgen kann, um die lokale Kulturszene und Medienlandschaft zu stärken und auszubauen.Positiv zu bewerten ist das klare Bekenntnis zum Filmstandort Deutschland – davon dürfte auch der Filmstandort Hamburg profitieren, gleiches gilt für die Musikwirtschaft.
5. Verantwortungsvolle Außenpolitik, geeintes Europa, sicheres Deutschland
- 5.1 Außen-, Verteidigungs-, Entwicklungspolitik und Menschenrechte
Zentrale Aussagen aus dem Koalitionsvertrag Bewertung Außen- und Sicherheitspolitik- Konsequente Ausrichtung auf eine regelbasierte Weltordnung, Unterstützung internationaler Gerichtsbarkeiten.
- Dem Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit soll besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
- Feste Partnerschaft mit den USA, Stärkung der transatlantischen Beziehungen und NATO.
- Deutschland als „Drehscheibe der NATO“ stärken, insbesondere an der Ostflanke (z. B. stationierte Brigade in Litauen).
„Team Europe“-Prinzip stärken: abgestimmtes außenpolitisches Handeln von EU-Kommission, Mitgliedsstaaten und EAD. - Der Bundessicherheitsrat soll, im Rahmen des Ressortprinzips, zu einem Nationalen
Sicherheitsrat im Bundeskanzleramt ausgeweitet werden.
Die Koalition widmet dem Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit besondere Aufmerksamkeit und will Deutschland als zentrale Drehscheibe der NATO ausbauen.Die Maritime Sicherheit in Nord- und Ostsee wird genannt, aber nicht weiter erläutert. Die aus unserer Sicht als kritische Infrastruktur benannte Gesundheitswirtschaft findet keine Erwähnung.Verteidigungspolitik- Die Ausgaben für die Verteidigung sollen bis zum Ende der Legislaturperiode deutlich und stringent steigen.
- Der Zyklus einer Legislaturperiode ist für die Umsetzung weitreichender Beschaffungs- und Rüstungsprojekte regelmäßig zu kurz. Angestrebt wird die Einführung eines mehrjährigen Investitionsplans für die Verteidigungsfähigkeit, der im Einklang mit dem Deutschen Bundestag langfristige finanzielle Planungssicherheit gewährleistet.
Noch im ersten halben Jahr der Regierungsarbeit soll ein Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz für die Bundeswehr beschlossen werden.Hürden bei der „dual-use“-Forschung sollen abgebaut werden, um innovative Rüstungsgüter zu entwickeln und zu produzieren.
Infrastrukturmaßnahmen für die Gesamtverteidigung sollen priorisiert werden.
Ausbau der maritimen Sicherheit und Cybersicherheitskapazitäten.
In Bezug auf einen besonderen Schutz vor Cyberangriffen, Spionage und Sabotage wird eine Stärkung des BKA und des BfV genannt sowie eine Anpassung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MAD).Der Abbau von Hemmnissen für Dual-Use-Forschung und zivil-militärische Forschungskooperationen sowie einen vereinfachten Zugang und vertieften Austausch zwischen Forschung, akademischer Welt, Start-Ups und Industrie ist zu befürworten.Entwicklungspolitik- Strategische Neuausrichtung: stärker interessengeleitet, engere Verzahnung von AA, BMZ, BMVg.
- Schwerpunkt auf wirtschaftliche Zusammenarbeit, Rohstoffsicherung, Energiesektor, Fluchtursachenbekämpfung.
- Konditionalität in Migrationspolitik: Rücknahmebereitschaft als Kriterium für Kooperation.
- Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Außenwirtschaftsförderung und Entwicklungszusammenarbeit.
In Bezug auf die Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit ist positiv zu vermerken, dass die Schwerpunkte an den strategischen Interessen der Bundesrepublik ausgerichtet und Vergaben von staatlich finanzierten Projekten der finanziellen Zusammenarbeit überwiegend an Unternehmen aus Deutschland und der EU erfolgen sollen. Dies gewährleistet eine nachhaltige Verzahnung von öffentlich finanzierter Entwicklungshilfe mit privatwirtschaftlichem Engagement in den Partnerländern. - 5.2 Europa
Zentrale Aussagen aus dem Koalitionsvertrag Bewertung - Stärkung der EU als Garantin für Freiheit, Sicherheit und Wohlstand.
- Förderung der EU-Erweiterung (u. a. Westbalkan, Ukraine, Moldau) mit differenzierten Ansätzen (z. B. assoziierte Mitgliedschaft).
- Schnellere Umsetzung von IPCEI-Projekten.
- Modernisierung des EU-Beihilferechts zugunsten strategischer Industrien.
- Unterstützung für einen einheitlichen europäischen Kapitalmarkt zur Finanzierung von Innovationen.
Positiv ist das Bekenntnis zu einem konstruktiven Gestaltungsanspruch Deutschlands in der EU und damit der zukünftigen Vermeidung von „German Votes“; positiv ebenfalls die Stärkung des Binnenmarkts und der Abbau von innerunionalen Handelshemmnissen sowie die Fokussierung auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU. Allerdings wird ein Großteil der EU-Themen nur kursorisch gelistet. Teilweise finden diese sich in den anderen Kapiteln, teilweise werden sie zukünftig geklärt werden müssen, was eine schnelle Positionierung im Rat erschweren kann.