Newsletter - digitale Rundschreiben

Newsletter sind für Stammkunden

Die Vermarktungsform des Newsletters ist ein klassisches Werbemedium zur Förderung und Nutzung von Kundenbindung. Kunden können über E-Mails in Form von Rundschreiben an Produkte oder Dienstleistungen erinnert oder auf diese aufmerksam gemacht werden. Ziel ist es also, über den Einsatz von Newslettern, Kunden zu Stammkunden zu machen, oder bereits bestehende Stammkunden zu erneuten Transaktionen zu führen.
Ein Onlineshop könnte darüber besonders spannende, neue Produkte bewerben. Aber auch für Unternehmen die nicht im eCommerce tätig sind, stellen Newsletter ein attraktives Medium dar. Eine Agentur könnte Kunden über neue Lösungen informieren, ein Blumenladen an den Muttertag erinnern.

Die Empfängerdatenbank

Die Adressen in einer Datenbank werden durch Kundenzustimmung gesammelt. Das heißt auch, dass Empfänger den Newsletterversender in der Regel schon kennen. Newsletter eignen sich also im Normalfall nicht, um Neukunden anzusprechen.
Bis der Newsletter ein nützliches Vermarktungsinstrument darstellt, muss zunächst eine ausreichende Menge an Empfängern eingesammelt werden. Manche Unternehmen locken Kunden beispielsweise mit Gutscheinen zur Anmeldung für den Newsletter.

DSGVO Richtlinien zur Erhebung von Nutzerdaten

Mit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wurden europaweit datenschutzrechtliche Mindeststandards einführt.  Auch beim Versand von Newsletter müssen daher einige Aspekte berücksichtigt werden. Wenn beim Newsletter der Datenschutz nicht eingehalten wird, drohen Abmahnungen und finanzielle Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden. Infolgedessen sind die Auswirkungen der DSGVO für jeden spürbar, der Newsletter versendet – seien es Website-Betreiber, Onlineshops oder auch Privatpersonen, die aus nicht-kommerziellen Gründen einen E-Mail Newsletter-Verteiler betreiben.
Unternehmen müssen den Verbraucher über einige Punkte aufklären, wenn sie eine Einwilligung im Rahmen der DSGVO für den Newsletter wollen. Zum einen ist es bedeutsam, dass der Verbraucher weiß, um was für eine Art Newsletter es sich handelt. Darüber hinaus sollten Sie den Verbraucher über die Protokollierung, welche gesetzlich vorgeschrieben ist, und seine Widerrufsmöglichkeit aufklären. Des Weiteren sollten Sie begründen, warum Sie beispielsweise den Namen des Verbrauchers benötigen.
Zusätzlich hierzu wird vom Gesetzgeber das Doppel Opt-In Verfahren bei der Newsletter-Anmeldung zwingend vorgeschrieben. Beim Opt-in muss der Verbraucher seine E-Mail Daten eingeben und einer Verwendung und Speicherung der persönlichen Daten explizit zustimmen. Bei dem nunmehr notwendigen Doppel Opt-in Verfahren wird dem Verbraucher zusätzlich zum Eintragen seiner E-Mail Adresse und der Zustimmung zu der Verwendung seiner persönlichen Daten anschließend noch eine E-Mail mit einem Bestätigungslink gesendet. Erst nach erfolgter Bestätigung der E-Mail ist die Nutzung der persönlichen Daten möglich und erlaubt. Nur dieses Verfahren geht mit dem neuen Datenschutz bei der Newsletter Anmeldung konform.

Wirksamer Einsatz von Newslettern

Um Newsletter für das Unternehmen effektiv nutzen zu können, ist vor allem auf die Kundenwünsche zu achten:

Alternativen zum Newsletter-Versand

Im Mix der verschiedenen Marketingformen spielt E-Mail-Marketing weiterhin eine wichtige Rolle. Gerade größere Unternehmen verzichten nur in seltenen Fällen auf Umsätze aus Newslettern.
Infografik: So planen Marketing-Profis ihr Budget für 2017 | Statista Statista
Eine Alternative zu dem Einsatz von Newslettern stellt Social Media dar.
Über soziale Netzwerke wie Facebook, XING, LinkedIn, Instagram, Pinterest, Twitter, Snapchat, YouTube und Co. können Unternehmen in Kontakt mit Ihrer Kundschaft bleiben.
Ein relativ genaues, modernes Pendant zu den Mailings eines Newsletters ist der Versand von sogenannten Broadcasts über Messenger Apps. So können etwa über WhatsApp mit Hilfe der App "WhatsApp for Business" oder diverse Drittanbieter Nachrichten in Form sogenannter Broadcasts an eingetragene Nutzer verschickt werden. Diese landen direkt auf den Mobilgeräten der Nutzer. Die Chance, dass diese Nachrichten gelesen werden, ist damit höher als bei Newslettern, die unter Umständen von Spamfiltern erfasst werden. Andererseits ist die datenschutzkonforme Sammlung der Adressen aufwendiger. Auch unterscheiden sich derzeit noch die Zielgruppen von Newsletter- und Messenger-Marketing.

Aktivitäten der Handelskammer

Von Stammtischen wie dem eCom Round Table über kurze Informationsveranstaltungen bis hin zu Workshop-Serien und Sprechtagen: Die Handelskammer bietet in Hamburg regelmäßig Veranstaltungen zum Online-Marketing an. Diese finden Sie unter hk24.de/veranstaltungen sowie im Newsletter zur Rubrik Digitalisierung.
Auch vom Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Hamburg gibt es viele kostenfreie Veranstaltungen zu den Themen eCommerce und Online-Marketing. Schauen Sie regelmäßig unter kompetenzzentrum-hamburg.digital/termine nach oder tragen Sie sich dort in den Newsletter ein um keinen spannenden Termin zu verpassen.
Dieser Artikel wurde vom Team des Mittelstand-Digital Zentrum Hamburg erstellt.
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