Industrie, Energie, Umwelt

Produktkennzeichnung: Allgemeine Hinweise

Gesetzliche Pflichtkennzeichnung

Allgemeine Produktkennzeichnung

Hier finden Sie zunächst Hinweise zur allgemeinen gesetzlichen Produktkennzeichnung. Bitte beachten Sie, dass es branchenspezifische Pflichtkennzeichnungen gibt, auf die wir nachfolgend hinweisen. Außerdem geben wir Ihnen weiter unten einen Überblick über freiwillige Produktkennzeichen.
Unsere Hinweise stellen keine abschließende oder rechtsverbindliche Beratung dar, sondern dienen lediglich zur Orientierung. Daher erheben wir keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
  • Bitte beachten Sie das Produktsicherheitsgesetz
  • Wer ist der Hersteller/Importeur?
    Anzubringen sind Name und Ko 11518140779ntaktanschrift, Marke oder Warenzeichen
    Weiterführende hilfreiche Informationen finden Sie hier
  • Wie ist die Produktbezeichnung, Artikelnummer (oder vergleichbar), Chargennummer, wie lauten die Produktionsdaten, der Lieferantencode
  • ggf. ist ein Verfalldatum anzugeben
  • Identifikations- und Klassifikationsnummern von GS1 ermöglichen den Prozess von der Beschaffung, über die Logistik bis zum Verkauf
  • Weitere Kennzeichnungen erforderlich, z. B. Information/Sicherheit (abhängig von der Produktgruppe)

Spezielle Pflichtkennzeichnungen

1. CE-Kennzeichnung
2. Branchen- und Warenspezifische Kennzeichnungen
Verbrauchsgüter
Gebrauchsgüter

Freiwillige Produktkennzeichnung

Weitere Kennzeichen auf freiwilliger Basis/Qualitäts- und Gütesiegel

Kennzeichnung von Produkten mit geschütztem Markennamen

Wie Markennamen gekennzeichnet werden, finden Sie hier. Oder melden Sie sich gerne zu unserer kostenfreien Sprechstunde im Innovations- und Patentcentrum . Wir bieten wöchentlich eine Orientierungsberatung mit einem Patentanwalt an.

Zuständige Behörden und andere Institutionen