Handel in Hamburg

Leitfaden für Sonntagsöffnungen

Seit 2018 hat Hamburg bei den Sonntagsöffnungen im Einzelhandel einen neuen Weg eingeschlagen. Die vier Sonntage hamburgweit stehen unter einem Motto.
So sieht es ein Antrag der drei Bürgerschaftsfraktionen von SPD, Grünen und CDU vor, der im Juli 2017 im Hamburger Parlament diskutiert wurde. Dieser Leitfaden soll Ihnen hierzu eine Orientierung geben.

Welche Veranstaltungsformate sind möglich?

Die vier verkaufsoffenen Sonntage sollen jeweils unter einem Motto stehen. Dabei dürfen bewährte Veranstaltungsformate, die bisher viele Besucherinnen und Besucher angezogen haben, auch zukünftig im Rahmen der vier Themensonntage realisiert werden. Bei der Kommunikation bietet sich eine Kombination aus dem Hauptthema (ggf. dem Namen des bewährten Veranstaltungsformats) mit dem Motto an, z.B. "City in Motion - Sport & Gesundheit".
Besonderer Hinweis: Bei der Gestaltung von Themensonntagen ist es oft nicht leicht, die richtigen Partner mit kultureller, karitativer und sozialer Ausrichtung aus dem gemeinnützigen Bereich zu finden. Nach Information der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) können Themensonntage genehmigt werden, auch wenn es ihren Veranstaltern im Vorfeld nicht gelingen sollte, geeignete gemeinnützig agierende Kooperationspartner zu gewinnen.
Die BWVI stellt dazu klar:
"Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat nochmals darauf hingewiesen, dass §8 Absatz 1 Hamburgisches Ladenöffnungsgesetz (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 41 KB) im Tatbestand angesichts der verfassungsrechtlichen Handlungsfreiheit der Gewerbetreibenden/Verkaufsstelleninhaber grundsätzlich nicht eingeengt ist bezüglich denkbarer Anlässe für Ladenöffnungen an Sonntagen.
Bekanntermaßen hat die Hamburgische Bürgerschaft die sog. Themensonntage beschlossen. Vor dem Hintergrund der Themen sollen im Wege der Vernetzung zwischen Vertretern gemeinnütziger Engagements auf kultureller, karitativer und sozialer Ebene und lokalen Einzelhandelsbereichen Ereignisse konzipiert werden, die eine anlassbezogenen Sonntagsöffnung nach §8  Abs. 1 Hamburgisches Ladenöffnungsgesetz ermöglichen können."
Sofern eine geplante Veranstaltung keinen Themenbezug aufweist, bleibt eine Verkaufsöffnung ggf. denkbar bzw. ist nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn sie für sich betrachtet geeignet ist, die Voraussetzungen des § 8 Hamburgisches Ladenöffnungsgesetz zu füllen.
Empfehlenswert bleibt es im Hinblick auf Synergieeffekte bzgl. der Strahlkraft einer solchen Veranstaltung, eine Verknüpfung mit den Themen zuvor ausgelotet zu haben.
Weiterhin nehmen Ideen und Veranstaltungskonzepte die zuständigen Bezirksstellen entgegen. Die aktuellen Ansprechpersonen finden Sie auf www.hamburg.de.

Wer sind mögliche Kooperationspartner?

Wir haben die uns bekannten potenziellen Projektträger hier aufgeführt, die als Kooperationspartner für einzelne Themensonntage bislang bekannt sind.
Wir entwickeln diesen Leitfaden weiter:
Wenn Sie interessiert sind, die Themensonntage mitzugestalten, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Dies richtet sich an Kultureinrichtungen, Sportvereine und alle, die an den Themen Sport und Gesundheit, Inklusion und Integration, Kinder, Jugend und Familie und an Kultur interessiert sind.

Kooperationspartner für ganz Hamburg

Wer sind die Kooperationspartner aus dem Einzelhandel oder den Quartiersinitiativen?

Die Interessen- und Werbegemeinschaften finden Sie, nach Bezirken sortiert, unter diesen Links:
Bezirk Hamburg-Mitte
Interessen- und Werbegemeinschaften Mitte
Bezirk Altona
Interessen- und Werbegemeinschaften Altona
Bezirk Eimsbüttel
Interessen- und Werbegemeinschaften Eimsbüttel
Bezirk Hamburg-Nord
Interessen- und Werbegemeinschaften Hamburg-Nord
Bezirk Wandsbek
Interessen- und Werbegemeinschaften Wandsbek
Bezirk Bergedorf
Interessen- und Werbegemeinschaften Bergedorf
Bezirk Harburg
Interessen- und Werbegemeinschaften Harburg

Was müssen Sie beachten? Ihr Kontakt zu den Bezirksämtern.

Für Sonntagsöffnungen und für die Nutzung des öffentlichen Raums setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrem Bezirksamt in Verbindung:
Bezirk Hamburg-Mitte
Bezirk Altona
Birgit.Swiersy-Reske@altona.hamburg.de
Tel. 040 42811-6051 (Frau Swiersy-Reske)
Bezirk Eimsbüttel
Bezirk Hamburg-Nord
Verbraucherschutz@hamburg-nord.hamburg.de
Tel. 040 42804- 6257 (Frau Hlozek)
Bezirk Wandsbek
Bezirk Bergedorf
verbraucherschutz@bergedorf.hamburg.de
Tel. 040 42891-4211 (Frau Witt)
Bezirk Harburg
dennis.brandt@harburg.hamburg.de
Tel. 040 42871-3570 (Herr Brandt)