Handel in Hamburg

Rückgabe von Elektroaltgeräten im Lebensmittelhandel

Ab 2022 sind Supermärke, Discounter und Drogerien mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen. Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm müssen danach kostenlos zurückgenommen werden. Die Rücknahmepflicht ist auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt und es muss bei den Kleingeräten kein Neukauf erfolgen. Die Regelung soll die Sammelquote erhöhen.
Für größere Geräte, über die Kantenlänge von 25 cm hinaus, gilt die Rücknahmepflicht nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Art.
Händler, die Elektrogeräte zurücknehmen (auch freiwillig) sind verpflichtet, ihre eingerichteten Rücknahmestellen anzuzeigen und die Menge der zurückgenommenen Altgeräte zu melden. Ein Verstoß gegen die Rücknahmepflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Händler haben über ihre Rücknahmestellen mittels gut sichtbarer Hinweisschilder zu informieren. Zudem sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen im Handel sowie in den Kommunen mit einem einheitlichen Sammelstellenlogo versehen sein. Die Pflicht gilt zudem auch für den Onlinehandel.
Weitere Informationen der Handelskammer Hamburg zu Elektronikabfällen und deren Gesetze finden Sie hier.
Alle aktuellen Informationen zur Umsetzung der Registrierung von Elektroaltgeräten finden Sie auf der Homepage der stiftung elektro-altgeräte register (ear)