Business Improvement Districts (BIDs)

BID-Gesetze

Wir haben für Sie eine Übersicht der BID-Gesetze in den einzelnen Bundesländern zusammengestellt.

Das Hamburgische BID-Gesetz

Hamburg hat als erstes deutsches Bundesland ein BID-Gesetz geschaffen. Seit dem 1. Januar 2005 ist das "Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren" (GSED) in Kraft. Im Jahr 2007 erhielt es den etwas längeren Titel "Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren". Das zunächst am 29. Juli 2017 und jüngst zum 1. April 2022 novellierte Hamburgische BID-Gesetz wurde erneut umbenannt und trägt seitdem den Name “Gesetz zur Stärkung von Standorten durch private Initiativen (GSPI)”.
Im Allgemeinen wird der Begriff "BID-Gesetz" verwendet.
Dem Beispiel Hamburgs sind inzwischen Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein gefolgt, wo es ebenfalls BID-Gesetze gibt. Das niedersächsische Kabinett hat 24. März 2020 beschlossen, den Gesetzentwurf für ein Niedersächsisches Quartiersgesetz in den Landtag einzubringen. 

Die Berechnung der BID-Abgabe nach dem novellierten Hamburgischen BID-Gesetz

Am 1. April 2022 ist die jüngste Novelle des Hamburgischen BID-Gesetzes in Kraft getreten und die Vorgaben für BIDs und HIDs wurden gebündelt. Das in 2017 eingesetzte Abgabenmodell wird nun auch auf die HIDs übertragen. Die Maßnahmen wurden weiterhin um die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sowie Barrierefreiheit ergänzt. Zudem können jetzt besondere Grundstückssituationen bei der Abgabenbemessung berücksichtigt werden. 
Nach dem neuen BID Gesetz GSPI werden die BID-Abgaben künftig nach einem Verfahren ermittelt, das sich an das Modell zur Berechnung von Erschließungsbeiträgen nach dem Hamburgischen Wegegesetz (§ 44 ff) anlehnt.
Das Hamburgische BID-Gesetz (§ 9, Abs. 4 und Abs. 5) sieht insbesondere vor:
Die Höhe der Abgabe errechnet sich als Produkt aus der modifizierten Fläche des betreffenden Grundstücks und dem Abgabensatz. Die modifizierte Fläche errechnet sich aus der Fläche des Grundstücks in Quadratmetern, multipliziert mit dem Geschossfaktor. Der Abgabensatz ergibt sich aus dem Gesamtaufwand, geteilt durch die Summe der modifizierten Flächen aller betroffenen Grundstücke.
Der Geschossfaktor beträgt
  1. bei unbebauten Grundstücken 1,0;
  2. bei bebauten Grundstücken
  • mit einem Vollgeschoss 2,0,
  • mit zwei Vollgeschossen 2,8,
  • mit drei Vollgeschossen 3,4,
  • mit vier Vollgeschossen 3,8,
  • mit fünf Vollgeschossen 4,0.
Ab dem sechsten Vollgeschoss erhöht sich der Geschossfaktor jeweils um 0,1. Weitere Regelungen beziehen sich u.a. auf Kellergeschosse.

Warum ist das BID-Gesetz novelliert worden?

Der Anlass für die Novelle des BID-Gesetzes in 2017 ist, dass das Hamburgische Oberverwaltungsgericht den Einheitswert als Maßstab für die Abgabenerhebung als einen „bei der Erhebung der Grundsteuer allgemein akzeptierten“ und „ausreichend vorteilsgerecht(en)“ Maßstab bezeichnet, dass aber der Bundesfinanzhof die Verfassungsmäßigkeit des Einheitswerts ab dem Bewertungsstichtag 1. Januar 2009 bezweifelt und diese Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt hat (Beschluss vom 22. Oktober 2014 – II R 16/13). Da nicht sicher sei, so die Bürgerschafts-Drucksache 21/9030 weiter, ob nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Einheitswerte für die Abgabenberechnung nach den Vorschriften des BID-Gesetzes weiter verwendet werden können, solle ein neues Abgabenberechnungsmodell für die BIDs eingeführt werden. Dieses diene auch dazu, künftige Beweisschwierigkeiten bei der gerichtlichen Überprüfung von Abgabenbescheiden zu vermeiden, die sich gegebenenfalls aus dem Steuergeheimnis (§ 30 Abgabenordnung) ergeben.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen novellierte dann das BID-Gesetz erneut in 2022, um die Vorgaben für BIDs und HIDs zu bündeln, sodass eine Transformation des in 2017 eingeführte Abgabenmodell für BIDs, nun auch für HIDs gelten. Über dies hinaus können jetzt spezielle Grundstückssituationen bei der Abgabenbemessung berücksichtigt werden.
Schon in 2007, 2011 sowie 2013 ist das Hamburgische BID-Gesetz geändert worden.

BID-Gesetze in den deutschen Ländern

Land
Bezeichnung des BID-Gesetzes
Inkrafttreten
Bezeichnung des Anwendungsgebietes
Baden-Württemberg
Gesetz zur Stärkung der
Quartiersentwicklung durch Privatinitiative (GQP)
01.01.2015
Einzelhandels- und Dienstleistungszentren
außerhalb klassischer Einkaufszentren
Berlin
Berliner Gesetz zur Einführung von Immobilien-
und Standortgemeinschaften
 06.11.2014
Einzelhandels-, Dienstleistungs- und
Gewerbezentren
Bremen
Bremisches Gesetz zur Stärkung der
Einzelhandels- und Dienstleistungszentren
28.07.2006
Gewachsene urbane Einzelhandels-
und Dienstleistungszentren
Hamburg
Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels-,
Dienstleistungs- und Gewerbezentren (GSED)

Gesetz zur Stärkung von Standorten durch private Initiativen (GSPI)

01.01.2005


01.04.2022

Einzelhandels-, Dienstleistungs-
und Gewerbezentren



Hessen
Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen
Geschäftsquartieren (INGE)
01.01.2006
Gewachsene urbane Einzelhandels-
und Dienstleistungszentren
Nordrhein-Westfalen
Gesetz über Immobilien- und
Standortgemeinschaften
21.06.2008
Innenstädte, Stadtteilzentren, Wohnquartiere
und Gewerbezentren sowie von sonstigen für
die städtebauliche Entwicklung bedeutsamen Bereichen
Rheinland-Pfalz
Gesetz über Lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAP)
19.08.2015
Gewachsene Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren in Innenstädten und Stadtteilen
Saarland
Gesetz zur Schaffung von Bündnissen
für Investition und Dienstleistung
07.12.2007
Innenstädte, Stadtteil- und Gemeindezentren
Sachsen
Sächsisches Gesetz zur Belebung
innerstädtischer Einzelhandels- und
Dienstleistungszentren
12.08.2012
Integrierte, urbane Einzelhandels-
und Dienstleistungszentren
Schleswig-Holstein
Gesetz über die Einrichtung von
Partnerschaften zur Attraktivierung
von City-, Dienstleistungs- und
Tourismusbereichen (PACT-Gesetz)
27.07.2006
Gewachsene, städtebaulich inte­grierte City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereiche