Finanzanlagenvermittlung/-beratung

Formularcenter

Für die Finanzanlagenvermittlung ist eine Erlaubnis nach § 34f GewO und die Registrierung im Vermittlerregister erforderlich.

Erlaubniserteilung

Bei der Beantragung einer Erlaubnis für die Finanzanlagenvermittlung nach § 34f GewO oder Honorar-Finanzanlagenberatung nach § 34h GewO und Eintragung indas Vermittlerregister kommt es darauf an, ob Sie als natürliche oder juristische Person die Erlaubnis beantragen. Beide Formulare finden Sie hier:


Eintragung, Änderung, Löschung von Beschäftigten

Nach § 34f GewO sind Sie verpflichtet, auch Ihre Angestellten, die direkt mit der Beratung/Vermittlung von Finanzanlagen befasst sind, in das Finanzanlagenvermittlerregister einzutragen. Bitte nutzen Sie folgenden Antrag zur Meldung von Angestellten:


Erweiterung der Erlaubnis

Sollte sich nach Erlaubniserteilung herausstellen, dass Sie für Ihre Finanzanlagenvermittlung weitere Produktkategorie(n) benötigen, die nicht vom Umfang Ihrer Erlaubnis umfasst sind, müssten Sie eine Erweiterung der Erlaubnis gem. § 34f GewO beantragen.


Teilverzichtserklärung - einzelne Produktkategorien

Sofern Sie nach Erlaubniserteilung auf ein Teilbereich (Produktkategorie) der Erlaubnis gem. § 34f GewO verzichten möchten, ist dieses schriftlich mit einer Teilverzichtserklärung zu beantragen.


Vollständiger Verzicht auf die Erlaubnis

Geben Sie die Finanzanlagenvermittlung auf?
Dann reichen Sie bitte nachfolgende Verzichtserklärung zusammen mit der Erlaubnisurkunde (gesiegeltes Dokument) bei uns ein.


Muster Negativerklärung


Welche Unterlagen müssen den Anträgen beigefügt werden?

Erforderliche Anlagen: Ausgestellt durch:
Polizeiliches Führungszeugnis*
zur Vorlage bei einer Behörde:
(Anschrift; Handelskammer Hamburg,
Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg,
Einwohneramt
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister*
Verbraucherschutzamt
Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
Finanzamt
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung*
Versicherungsunternehmen
Sachkundenachweis
Dokument Nr.: 103457
Bei jur. Person: Handelsregister-Auszug
Handelsregister
*Die Unterlagen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde geht uns nach Beantragung im Original zu. Die Bescheinigung in Steuersachen benötigen wir ebenfalls im Original, alle weiteren Unterlagen reichen Sie bitte in Kopie ein.
Hinweis:
Bitte fügen Sie die erforderlichen Anlagen, sofern möglich, den Anträgen bei. Nach Eingang Ihres Antrages melden wir uns bei Ihnen. Sie erhalten dann einen Hinweis auf eventuell noch fehlende Unterlagen. Erst wenn uns alle Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen erfüllt sind, können wir Ihnen die Erlaubnis erteilen und Sie registrieren.


Zusätzliche wichtige Informationen

  • Sofern Sie als Vermittler tätig werden möchten, müssen Sie den Antrag auf Eintragung im Vermittlerregister ebenfalls stellen. Möchten Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt tätig werden, vermerken Sie dieses bitte auf dem Antrag.
  • Auch alle in der Beratung/Vermittlung tätigen Beschäftigten müssen sachkundig im Sinne der Finanzanlagen-Vermittlungsverordnung sein und benötigen eine Registrierung.   
  • Da wir auf die Zulieferung von anderen Ämtern und Behörden angewiesen sind, liegt die Bearbeitungszeit von vollständigen Neuanträgen bei drei bis vier Wochen.
  • Bitte füllen Sie die Anträge direkt am PC aus. Sie können sie im Anschluss ausdrucken und uns unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen zusenden.

Wohin können Sie die Formulare senden?

Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare im Original entweder per Post oder eingescannt  per E-Mail oder per Fax an die Handelskammer Hamburg.
Die Kontaktdaten lauten:
Handelskammer Hamburg
B I.3b
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
vermittlerregister@hk24.de