Wohnimmobilienverwalter

Die Wohnimmobilienverwaltung, dazu gehören Wohnungseigentumsverwalter und Mietverwalter (für Dritte), ist erlaubnispflichtig. Für die Erlaubniserteilung nach § 34c GewO müssen diese persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Zudem müssen Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter regelmäßige Weiterbildungen nachweisen. Dies gilt auch für entsprechend tätige Angestellte.
Vorgesehen sind 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren. Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden. Genauere Regelungen zu der Weiterbildungspflicht finden Sie in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Zuständige Stelle: Bezirksamt
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Neue Regeln für Makler und Wohnimmobilienverwalter.