Krankentransport

Die selbständige Tätigkeit im Bereich des Krankentransports unterliegt der Genehmigungspflicht. Zum Erhalt der Genehmigung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Angaben über die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung finden Sie in unserem Informationsblatt "Krankentransport – Voraussetzungen für eine selbständige Arbeit“.

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport
Feuerwehr Hamburg
Einsatzabteilung – Träger Rettungsdienst
Genehmigungsverfahren und Aufsicht Krankentransport
Wendenstraße 251
20537 Hamburg
Telefon: 040 42851-4886
E-Mail: F02321@feuerwehr.hamburg.de
Weitere Informationen finden Sie unter www.bks-hamburg.com.