Recht und Steuern

Handwerk

Nach der Handwerksordnung liegt ein Handwerksbetrieb vor, wenn ein Gewerbe handwerksmäßig betrieben wird und vollständig oder in wesentlichen Tätigkeiten ein Gewerbe umfasst, das in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt ist, § 1 HandwO. Für die Eintragung in die Handwerksrolle gelten besondere Vorschriften.
Wegen der oft recht schwierigen Abgrenzung gegenüber Industrie und Handel empfiehlt sich eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Handwerkskammer (Handwerksrolle), Tel.: 35 90 52 07, oder unserer Handelskammer (Beitragsbüro), Tel.: 36138-236.
Zuständige Stelle: Handwerkskammer Hamburg