Handelsvertreter

Gemäß § 84 HGB ist ein Handelsvertreter wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Eine Handelsvertretung ist grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig. Sie ist eine reisegewerbenkartenfreie Tätigkeit sofern nur Gewerbetreibende im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes aufgesucht werden. Für die Vermittlung von Waffen ist aber z.B. eine Waffenhandelserlaubnis notwendig.
Zuständige Stelle: Handelskammer Hamburg und das zuständige Bezirksamt
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Selbstständig als Handelsvertreter.