Gesundheitsfachberufe

Die Gesundheitsfachberufe zählen zu den nichtärztlichen Heilberufen. Dazu gehören:
  • Altenpfleger
  • Diätassistent
  • Ergotherapeut
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Kinderkrankenpfleger
  • Hebamme/Entbindungshelfer
  • Heilerziehungspfleger
  • Logopäden
  • Masseure und medizinischer Bademeister
  • Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent
  • Medizinisch-technischer Radiologieassistent
  • Medizinisch-technischer Assistent in der Funktionsdiagnostik
  • Orthopist
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent
  • Physiotherapeut
Einige dieser Tätigkeiten können sowohl selbstständig als auch unselbstständig ausgeübt werden. Die nichtärztlichen Heilberufe fallen aber in der Regel nicht unter die Bestimmung der Gewerbeordnung und zählen zu den freien Berufen. Bei der selbstständigen Ausübung dieser Tätigkeit ist daher keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Zur Führung der Berufsbezeichnung einer der o.g. Gesundheitsfachberufe ist jedoch eine Erlaubnis erforderlich.
Zuständige Stelle: Handelskammer Hamburg und Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz