Detektei/Detektiv

Detekteien sind überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 Abs. 1 Nr. 2 GewO. Kaufhaus- bzw. Warenhausdetekteien sind jedoch genehmigungspflichtignicht da sie nicht nur beobachtend tätig sind, sondern auch einschreiten, zum Beispiel um Diebstähle zu verhindern. . Dazu siehe Bewachungsgewerbe.