Bewachungsgewerbe

Die gewerbsmäßige Bewachung des Lebens oder des Eigentums fremder Personen bedarf der Erlaubnis gem. § 34a GewO. Die dafür erforderliche Sachkundeprüfung wird in der Handelskammer Hamburg abgelegt.
Zuständige Stelle: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz / Sachkundeprüfung Handelskammer Hamburg
Weitere Informationen finden Sie im Artikel Bewachungsgewerbe § 34a GewO, Bewachungsverordnung und unter www.hamburg.de.