Auktionator/Versteigerungen

Die gewerbsmäßige Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke und fremder Rechte bedarf einer Erlaubnis gemäß § 34b GewO. Darüber hinaus besteht eine Pflicht jede Versteigerung der Handelskammer Hamburg zu melden.
Zuständige Stelle: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV)
Weitere Informationen finden Sie hier Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV)