Steuerinfo August 2024

Bundesregierung beschließt Steuerfortentwicklungsgesetz

Am 24. Juli hat die Bundesregierung den Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes beschlossen. Der bisherige Kabinettentwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 ist in diesen Entwurf aufgegangen. Mit dem Gesetz sollen die steuerlichen Maßnahmen der Wachstumsinitiative vom 5. Juli 2024 sowie im Koalitionsvertrag enthaltene Vorhaben umgesetzt werden. Die Steuermindereinnahmen der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen sollen knapp 21 Milliarden Euro jährlich betragen, wovon allein auf die Erhöhung (20 Prozent auf 25 Prozent ) und Verlängerung (bis 2028) der degressiven Abschreibung knapp 7 Milliarden Euro entfallen. Die Poolabschreibung soll zukünftig für Anschaffungskosten von 800 Euro bis 5.000 Euro gelten und lediglich drei statt fünf Jahre betragen. Für die Poolabschreibung und auch für die GWG-Abschreibung soll die gesonderte Aufzeichnungspflicht entfallen. Ebenfalls enthalten ist die Anhebung der maximalen Bemessungsgrenze bei der Forschungszulage von 10 Millionen auf 12 Millionen Euro.
Diese Maßnahmen bewertet die DIHK positiv, wenngleich aus Sicht der DIHK auch eine Anhebung der GWG-Grenze ein wichtiger Impuls für mehr Investitionen und ein deutlicher Abbau von Bürokratie gewesen wäre. Positiv ist auch die Anhebung der Tarifeckwerte der Einkommensteuer an die erwartete Inflation für die Jahre 2025 und 2026. Denn dadurch werden auch die vielen Personenunternehmen in Deutschland entlastet, für die die Einkommensteuer wegen der weitestgehenden Anrechnung der Gewerbesteuer hierauf die eigentliche Unternehmensteuer ist.
Ein Wermutstropfen ist, dass die Mitteilungspflicht innerstaatlicher Steuergestaltungen, die bereits im Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetz vom 30. August 2023 enthalten war, jedoch im parlamentarischen Verfahren herausgenommen wurde, wieder aufgenommen wurde. Diese Pflicht würde mit einem deutlichen Aufbau von Steuerbürokratie verbunden sein und wird deshalb von den Unternehmen abgelehnt. Diese Maßnahme passt nicht zu den zahlreichen aktuellen Initiativen der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen und damit Unternehmen und Verwaltungen zu entlasten.
Folgende Maßnahmen sind im Gesetzentwurf enthalten:
  • Anhebung der degressiven Abschreibung von 20 Prozent auf 25 Prozent und Verlängerung bis 2028
  • Erhöhung der Grenzen der Poolabschreibung von 250 Euro auf 800 Euro (Einstieg) und von 1.000 Euro auf 5.000 Euro maximale Anschaffungskosten
  • Erhöhung der maximalen Bemessungsgrenze der Forschungszulage von 10 Millionen auf 12 Millionen Euro jährlich
  • Meldepflicht innerstaatlicher Steuergestaltungen
  • Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren
  • Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026 (mit Ausnahme des Eckwerts der sogenannten "Reichensteuer")
  • Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab 2026
  • Anhebung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer um 300 Euro auf 12.084 Euro im Jahr 2025 und ab 2026 um weitere 252 Euro auf 12.336 Euro
  • Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro und ab dem Veranlagungszeitraum 2026 um 156 Euro auf 6.828 Euro
  • Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich sowie Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2026 auf 259 Euro monatlich
  • Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit
  • Steuerbefreiung der Stiftung Generationenkapital
Geplant ist, dass der Deutsche Bundestag nach erster Lesung am 26. September den Gesetzentwurf in den Finanzausschuss überweisen wird, der voraussichtlich am 7. Oktober eine öffentliche Anhörung durchführen wird. Der Gesetzesbeschluss in zweite/dritte Lesung ist für den 18. Oktober vorgesehen, so dass die Zustimmung des Bundesrates am 22. November 2024 erfolgen könnte.
Steuertrends in der Europäischen Union

EU-Kommission veröffentlicht Jahresbericht über die Besteuerung 2024

Die EU-Kommission möchte diskutieren vor welchen Herausforderungen, etwa Alterung der Bevölkerung, Personalmangel, Mobilität der Besteuerungsgrundlagen, die Steuererhebung in der EU steht. Zudem will sie die Änderungen in den Steuersystemen ermitteln und wie sich die Art und Weise der Steuererhebung auf die Finanzierung öffentlicher Aufgaben und die europäische Wettbewerbsfähigkeit auswirken.
Dazu hat die EU-Kommission Anfang Juli einen Annual Report on Taxation veröffentlicht, in dem sie einen Überblick über den aktuellen Stand der Steuersysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt.
Der Jahresbericht zeigt die jüngsten Steuerreformen der Mitgliedstaaten – zuzüglich Norwegen und Island – auf und soll durch Vergleich und Diskussion möglichst zu einer Verbesserung der nationalen Steuersysteme beitragen. Eine Analyse der neuesten Entwicklungen der Steuerindikatoren wird im Begleitdokument zu den Steuertrends vorgenommen. Die präsentierten Daten umfassen Steuereinnahmen bis einschließlich 2022 und wurden im März dieses Jahres aktualisiert. Es zeigt sich, dass die Steuereinnahmen 2022 einen Rekordwert von 6,39 Billionen Euro (Gesamtsteuereinnahmen EU-27) erreicht haben. Das entspricht einem Anstieg um 8,0 Prozent gegenüber 2021.
2021 machte das Steueraufkommen auf EU-Ebene 40,6 Prozent vom EU-BIP aus. Das Steueraufkommen stieg damit stärker an als das BIP. Allerdings ist das ein Durchschnittswert, der – in Abhängigkeit von der Steuerkategorie – stark schwankt. Das Lohnsteueraufkommen beispielsweise ging in jenem Jahr um 0,4 Prozentpunkte leicht zurück (auf 20,9 Prozent vom BIP). Sein Anteil an den gesamten Steuereinnahmen reduzierte sich damals ebenfalls, und zwar um 1,9 Prozentpunkte auf 51,4 Prozent. Das Aufkommen an Verbrauchssteuern hingegen hat im Jahr 2021 zugenommen und lag bei 11,2 Prozent des BIP. Das Aufkommen an Kapitalsteuern war ebenfalls um gut einen halben Prozentpunkt gestiegen. Das Umweltsteueraufkommen hingegen blieb nahezu unverändert.
Die Last aus Steuern und Sozialabgaben – gemessen am BIP – ist in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU unterschiedlich hoch: Sie bewegt sich zwischen 20,9 Prozent in Irland und 46,2 Prozent in Frankreich. Der gemittelte Wert liegt in der EU 2022 auf 40,2 Prozent des BIP (einschließlich Sozialbeiträgen) und damit leicht über dem Niveau vor der Pandemie. Für Deutschland werden beispielsweise für die indirekten Steuern ein Wert von 11,1 Prozent vom BIP (Platz 24) und für die Sozialversicherungsbeiträge ein Wert von 15,9 Prozent ausgewiesen, was im EU-Vergleich einem "dritten Platz" entspricht.
Die EU-Mitglieder treffen recht unterschiedliche Entscheidungen über die Frage, wie sie ihre staatlichen Leistungen finanzieren. Schließlich können steuerliche Entscheidungen etwa die Struktur des Arbeitsmarktes beeinflussen oder auch Art und Umfang von Forschung und Innovation. Die Rahmenbedingungen müssen stimmen, damit eine Volkswirtschaft wettbewerbsfähig ist. Einfachere und transparentere Steuersysteme leisten dazu einen wertvollen Beitrag. Dazu braucht es eine intensivere Verwaltungszusammenarbeit und einen verstärkten steuerlichen Informationsaustausch.

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Endredaktion: Henning Raddatz