Meldeschwellen für INTRASTAT-Meldungen erhöht
Bereits am 30. Januar 2025 hat der Bundestag eine Änderung der Meldepflichten zum innergemeinschaftlichen Warenhandel beschlossen. Demnach werden die Meldeschwellen für INTRASTAT-Meldungen deutlich von 800.000 Euro auf 3 Million Euro für die Empfangsrichtung und 1 Million Euro für die Versandrichtung angehoben. Die entsprechende Pressemeldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) führt weiter aus, es würden dadurch 42 Prozent der meldepflichtigen Unternehmen im Intrahandel von Statistikpflichten entlastet. Die Anhebung der Schwellenwerte solle rückwirkend zum 1. Januar 2025 erfolgen.
Das Statistische Bundesamt weist außerdem darauf hin, dass bereits erfolgte INTRASTAT-Meldungen zum Berichtsmonat Januar 2025 von etwaigen Rechtsänderungen unberührt bleiben und regulär in die Außenhandelsstatistik einfließen würden; eine erneute Abgabe sei bei etwaigen Änderungen nicht erforderlich.
Hintergrund: Die Handelskammer Hamburg und die IHK-Organisation setzen sich u.a. für die Entlastung von Unternehmen von Bürokratie ein. Sollten Sie Vorschläge haben, wie Bürokratie für Unternehmen abgebaut werden kann, können Sie diese über unsere Webseite unkompliziert an uns schicken.
Tipp: Weitere Informationen zu INTRASTAT-Meldungen erhalten Sie auf unserem Merkblatt “INTRASTAT-Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen”.