Härtefallregelung zur Grundsteuer

Zu Härtefällen, die sich durch die Neuregelung der Grundsteuer in Hamburg ergeben könnten, hat der Senat nunmehr kurz vor Versand der Bescheide im kommenden März eine Regelung getroffen. Voraussetzung für einen Erlass ist demnach das Vorliegen einer erheblichen Äquivalenzstörung. Die vollständige Pressemeldung können Sie hier einsehen.
Weitere Informationen zur Neuregelung der Grundsteuer finden Sie auf unserem Merkblatt “Die neue Grundsteuer”; Erläuterungen und weitere Hinweise zur Härtefallregelung finden Sie dort unter Ziff. 5.