Grundsteuer in Hamburg: Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt

Mit Urteil vom 13. November 2024 hat das FG Hamburg die Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Grundsteuergesetzes in seiner seit der Reform gültigen Fassung bestätigt (s.a. Meldung im Steuer-Ticker vom 20. November 2024). Das Urteil kann im Volltext in der Entscheidungsdatenbank des Bürgerservice der FHH abgerufen werden. Wie das FG Hamburg am 31. März 2025 mitgeteilt hat, wurde gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt (Az. II R 15/25).
Tipp: Weitere Informationen und Hinweise zur Grundsteuer in Hamburg erhalten Sie auf unserem Merkblatt "Die neue Grundsteuer“.
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