Sachbezugswerte
Die Sachbezugswerte für das Jahr 2023 sind mit BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2022 festgesetzt worden. Der Wert für ein Mittag- bzw. Abendessen wurde auf 3,80 Euro je Mahlzeit und für ein Frühstück auf 2 Euro angehoben. Auch die Sachbezugswerte für freie Unterkunft wurden angehoben. Wir haben unsere Übersichten entsprechend aktualisiert.