Steuern

Sachbezugswerte 2021, 2022 und 2023

Die Sachbezugswerte für das Jahr 2023 sind mit BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2022 festgesetzt worden. Der Wert für ein Mittag- bzw. Abendessen wurde auf 3,80 Euro je Mahlzeit und für ein Frühstück auf 2,00 Euro angehoben.
Arbeitsentgelt, das kein Entgelt in Form von Geld darstellt, gehört zu den Sachbezügen ("Naturallohn"). Dazu gehört nicht nur der Bezug von Waren, sondern meistens die Gewährung von Wohnung und Verpflegung. Sowohl steuerrechtlich als auch sozialversicherungsrechtlich sind die hier genannten Werte für die gewährten Sachbezüge zu versteuern bzw. der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsberechnung zu unterwerfen.
Für Sachbezüge, die seit 2007 durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (kurz: SvEV) erfasst werden, sind die sozialversicherungsrechtlich festgelegten amtlichen Sachbezugswerte auch steuerrechtlich zwingend maßgebend.
Durch die SvEV werden amtliche Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung festgelegt.
Die Werte für Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Dieses erfolgte zuletzt durch die Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 16.12.2022 (BGBl S. I S. 2431).
Danach gelten einheitlich für alle Bundesländer folgende Sachbezugswerte 2023, 2022 bzw. 2021:
Sachbezugswerte 2023, 2022 bzw. 2021:
Frühstück 2023
Mittagessen 2023
Abendessen 2023
Verpflegung insgesamt 2023
2,00 €
3,80 €
3,80 €
9,20 €
Frühstück 2022
Mittagessen 2022
Abendessen 2022
Verpflegung insgesamt 2022
1,87 €
3,57 €
3,57 €
9,00 €
Frühstück 2021 Mittagessen 2021 Abendessen 2021 Verpflegung
insgesamt 2021
1,83 €
3,47 €
3,47 €
8,77 €
Monatlicher Wert 2023 Monatlicher Wert 2023 Monatlicher Wert 2023 Monatlicher Wert 2023
Arbeitnehmer
60,00 €
114,00 €
114,00 €
288,00 €
Familienangehörige
des Arbeitnehmers

volljährig
60,00 €
114,00 €
114,00 €
288,00 €
unter 18 Jahren
48,00 €
91,20 €
91,20 €
230,40 €
unter 14 Jahren
24,00 €
45,60 €
45,60 €
115,20 €
unter 7 Jahren
18,00 €
34,20 €
34,20 €
86,40 €
Monatlicher Wert 2022
Monatlicher Wert 2022
Monatlicher Wert 2022
Monatlicher Wert 2022
Arbeitnehmer
56,00 €
107,00 €
107,00 €
270,00 €
Familienangehörige
des Arbeitnehmers
volljährig
56,00 €
107,00 €
107,00 €
270,00 €
unter 18 Jahren
44,80 €
85,60 €
85,60 €
216,00 €
unter 14 Jahren
22,40 €
42,80 €
42,80 €
108,00 €
unter 7 Jahren
16,80 €
32,10 €
32,10 €
81,00 €
Monatlicher Wert 2021
Monatlicher Wert 2021
Monatlicher Wert 2021
Monatlicher Wert 2021
Arbeitnehmer
55,00 €
104,00 €
104,00 €
263,00 €
Familienangehörige
des Arbeitnehmers
volljährig
55,00 €
104,00 €
104,00 €
263,00 €
unter 18 Jahren
44,00 €
83,20 €
83,20 €
210,40 €
unter 14 Jahren
22,00 €
41,60 €
41,60 €
 105,20 €
unter 7 Jahren
16,50 €
31,20 €
31,20 €
 78,90 €

Sachbezugswerte für freie Unterkunft 2023, 2022 und 2021
Unterkunft
belegt mit
Monatlicher Wert für
Unterkunft allgemein 2023
Monatlicher Wert für Aufnahme
in Arbeitgeberhaushalt in
Gemeinschaftsunterkunft 2023
Volljähriger Arbeitnehmer
1 Mitarbeiter
265,00 €
225,25 €
2 Mitarbeitern
159,00 €
119,25 €
3 Mitarbeitern
132,50 €
92,75 €
mehr als 3 Mitarbeitern
106,00 €
66,25 €
Jugendliche u. Auszubildende
1 Mitarbeiter
225,25 €
185,50 €
2 Mitarbeitern
119,25 €
79,50 €
3 Mitarbeitern
92,75 €
53,00 €
mehr als 3 Mitarbeitern
66,25 €
26,50 €
Unterkunft belegt mit
Monatlicher Wert für Unterkunft allgemein 2022
Monatlicher Wert für Aufnahme
in Arbeitgeberhaushalt in
Gemeinschaftsunterkunft 2022
Volljähriger
Arbeitnehmer
1 Mitarbeiter
241,00 €
204,85 €
2 Mitarbeitern
144,60 €
108,45 €
3 Mitarbeitern
120,50 €
84,35 €
mehr als 3 Mitarbeitern
96,40 €
60,25 €
Jugendliche
u. Auszubildende
1 Mitarbeiter
204,85 €
168,70 €
2 Mitarbeitern
108,45 €
72,30 €
3 Mitarbeitern
84,35 €
48,20 €
mehr als 3 Mitarbeitern
60,25 €
24,10 €
Unterkunft
belegt mit
Monatlicher Wert für
Unterkunft allgemein 2021
Monatlicher Wert für Aufnahme
in Arbeitgeberhaushalt in
Gemeinschaftsunterkunft 2021
Volljähriger
Arbeitnehmer
1 Mitarbeiter
237,00 €
201,45 €
2 Mitarbeitern
142,20 €
 106,65 €
3 Mitarbeitern
118,50 €
82,95 €
mehr als 3 Mitarbeitern
94,80 €
59,25 €
Jugendliche
u. Auszubildende
1 Mitarbeiter
201,45 €
165,90 €
2 Mitarbeitern
106,65 €
71,10 €
3 Mitarbeitern
82,95 €
47,40 €
mehr als 3 Mitarbeitern
59,25 €
23,70 €
Die BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2022, 20. Dezember 2021 und vom 28. Dezember 2020 zur lohnsteuerlichen Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer für das Kalenderjahr 2023, 2022 bzw. 2021 finden Sie hier auf dieser Seite.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK. Welche IHK für Sie zuständig ist, können Sie über den IHK-Finder ermitteln.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Stand: Januar 2023