Abgabenrecht

Steuer-Formulare

Die Finanzverwaltung hat die meisten Steuerformulare im Internet veröffentlicht. Sie stehen über das Internetportal ELSTER zur Online-Bearbeitung zur Verfügung.
Seit 2005 ist die elektronische Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Lohnsteuer-Anmeldung gesetzlich vorgeschrieben. ELSTER bietet allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu kann ein ELSTER Formular, das kostenlose Steuerprogramm der deutschen Finanzverwaltung, oder aber jedes andere Software-Produkt verwendet werden, in das die ELSTER-Software integriert ist.
Die Lohnsteuer-Anmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung, die ab 2013 gesetzlich vorgeschrieben ist, benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie nach kostenloser Registrierung auf der Internetseite www.elsteronline.de. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Unter www.elster.de finden Sie Programme zur elektronischen Übermittlung. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichten; in diesem Fall haben Sie oder eine zu Ihrer Vertretung berechtigte Person die Lohnsteuer-Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben und zu unterschreiben.
Ebenfalls zur Online-Bearbeitung und teilweise als pdf-Dokumente zum Download sind die Formulare im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung abrufbar. Zu den einzelnen Steuerformularen gibt es Anleitungen, die ebenfalls als pdf-Datei abrufbar sind.
Auch die Finanzverwaltung Hamburg stellt Steuerformulare zum Download zur Verfügung ebenso wie das Bundesministerium der Finanzen, das Bundeszentralamt für Steuern und der Zoll.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK. Welche IHK für Ihr Unternehmen zuständig ist, können Sie über den IHK-Finder ermitteln.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Stand: Juli 2023