Recht und Steuern

A3 Nr. 29

A3 Nr. 29
§ 1032 Abs. 2 ZPO - Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit eines Schiedsverfahrens
Ist dem Begehren des Antragstellers auf Feststellung der Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens stattzugeben, so ist das auf die gegenteilige Feststellung gerichtete Begehren des Antragsgegners förmlich zurückzuweisen. Denn dieser Antrag zielt nicht lediglich auf Zurückweisung des Begehrens des Antragstellers. Er enthält darüber hinaus ein eigenständiges Rechtsschutzverlangen, weil § 1032 Abs. 2 ZPO ausdrücklich erlaubt, die Unzulässigkeit eines Schiedsverfahrens feststellen zu lassen.
OLG Frankfurt Beschl.v. 24.10.2006 - 26 Sch 6/06; Zeitschrift für Schiedsverfahrensrecht 2007, 217 = RKS A 3 Nr. 29
Sachverhalt und Gründe siehe RKS A 1 Nr. 152 unter 4.