Recht und Steuern

A6 Nr.14

A6 Nr.14
Streitwert für Schiedsrichterablehnung
Streitwert des Verfahrens zwecks Ablehnung eines von drei Schiedsrichtern ist ein Drittel des Streitwerts des Schiedsverfahrens.
OLG Dresden Beschluss vom 22.2.2001 - 11 Sch 02/01; Betriebs-Berater 2001 Beilage 6 S. 18 = RKS A 6 Nr. 14