Recht und Steuern

A6 Nr.12

A6 Nr.12
§ 1059 ZPO, § 30 Schiedsgerichtsordnung des Waren-Vereins der Hamburger Börse e.V. Rechtzeitigkeitsklausel für die Kosten-Vorschusszahlung
Gegen die Wirksamkeit der in der vereinbarten Schiedsgerichtsordnung enthaltenen sog. Rechtzeitigkeitsklausel, nach der für die Rechtzeitigkeit der Vorschusszahlung der Eingang beim Schiedsgericht maßgebend ist, bestehen keine Bedenken.
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg Beschluss vom 4.9.1998 - 14 U 111/98; NJW-RR 2000, 806 = RKS A 6 Nr. 12