Recht und Steuern

C1 Nr.30

C1 Nr.30
§ 557 HGBFrist „within 24 office hours” in einem Chartervertrag
Die Frist „shippers approval of vessel within 24 office hours afternomination” in einem Chartervertrag schließt nur übliche Bürozeiten, nicht aberNachtzeiten, Wochenenden oder Feiertage ein. Daher kann z.B. eine vom Reeder amFreitag um 15.35 Uhr erklärte Schiffsnominierung vom Charterer noch am Montagum 17.03 Uhr fristgerecht bestätigt werden.
Schiedsgerichtgemäß der Schiedsgerichtsordnung der German Maritime Arbitration Association
Schiedsspruchvom 11.7.2000, RKS C 1 Nr. 30